Als Rechtsanwalt in Zürich verfüge ich über besondere Expertise im Schnittbereich von Erbrecht und Strafrecht. In diesem Zusammenhang stehe ich Ihnen bei Fragen rund um Testamentsfälschungen, strafbare Einwirkungen auf den erblasserischen Willen sowie zivilrechtlichen Folgen zur Seite. Auch bei Ungültigkeits- und Herabsetzungsklagen wegen Unfähigkeit des Erblassers zum Testieren oder bei Verletzung des Pflichtteils können Sie auf meine Unterstützung zählen.
Die Grundlage für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit bilden meine Erfahrung, Kompetenz und Einfühlsamkeit. Als zuverlässiger Rechtsanwalt lege ich grossen Wert darauf, meine Mandanten in einem ausführlichen Beratungsgespräch präzise über ihre individuelle Situation aufzuklären und gemeinsam eine optimale Strategie unter Berücksichtigung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Interessen zu entwickeln.
Mein zentrales Ziel ist die Erarbeitung von Alternativen zu langwierigen Prozessen. Sollte jedoch keine konsensuale Lösung gefunden werden, vertrete ich meine Mandanten mit Nachdruck vor den zuständigen Behörden und Gerichten.
Vertrauen Sie auf mein fundiertes Fachwissen und vereinbaren Sie gerne einen Termin in meiner Kanzlei in Zürich.