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Unsere ausgewählten Partneranwälte sind Experten im Markenrecht. Sie beraten und vertreten Sie in allen markenrechtlichen Belangen. Ob es nun die Prüfung der Schutzfähigkeit Ihres Produkts oder Ihrer Idee ist, die Anmeldung eines Patents oder aber der markenrechtliche Schutz bei Patentverletzungen. Unsere Rechtsanwälte für Markenrecht wissen, wie Ihre Ansprüche geschützt werden können und wie markenrechtliche Rechtskonflikte gelöst werden können.

Anwalt für Markenrecht

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Rechtsanwalt für Markenrecht

Das Markenrecht ist ein eigenes Rechtsgebiet, welches sich damit beschäftigt, was man unter einer Marke versteht, ob es sich im Einzelfall um eine Marke handelt und wie damit umzugehen ist. Marken können beispielsweise Logos, Schriftzüge, Slogans oder Jingles und dienen der Wiedererkennung von Produkten oder Dienstleistungen. Sie sollten die Produktlinie oder die Leistungen eines Unternehmens auf dem Markt unverwechselbar machen.

Nicht jeder kann seine Produkte und Leistungen einfach so unter einer Marke verkaufen. Diese stellt ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht dar und ist demnach nicht nur eine einfache Bezeichnung. Sie gibt dem Inhaber einzeitlich begrenztes Ausschlussrecht, welches anderen, beispielsweise Konkurrenzunternehmen verbietet, die Marke zu verwenden. Kurz: Dritten wird untersagt, die Marke unerlaubt zu nutzen.

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Des Weiteren monopolisiert die Marke eingetragene Zeichen für eine Zeit von zehn Jahren. Diese Zeitspanne ist aber beliebig verlängerbar. Diese Monopolisierung hat zur Folge, dass der Markeninhaber quasi das alleinige Vorrecht an seiner Marke hat. Ebenso kann die Marke lizenziert werden. So kann der „Image-Abfluss“ beschränkt und das Ansehen der Marke geschützt werden. Sie dient also auch der Imagepflege. Zudem schützt die Marke vor Klagen aussenstehender Dritter.

Wann ist ein Anwalt für Markenrecht nötig?

Ein fachlich auf Markenrecht spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob im Einzelfall ein Markenrecht vorliegt, oder nicht. Das ist insbesondere für alle jene Firmen und Unternehmen wichtig, die eine neue Marke gründen oder einen Teil ihrer Produkte unter einer eignen Marke verkaufen möchten. Dabei kann er nicht nur eine Schutzrecht-Prüfung durchführen, sondern auch eine Markenrecherche veranlassen und den jeweiligen Schutzumfang feststellen. Um die Marke zu erhalten und abzusichern, kann der Fachanwalt für Markenrecht die Marke anmelden, beim Schutz des Firmennamens, des Logos und des Designs unterstützen sowie neue Geschmacksmuster eintragen.

Sowohl für neue, als auch bereits länger bestehende Marken ist es natürlich wichtig, das Markenrecht auch möglichst langfristig zu erhalten. Bestehende Marken sehen sich dabei des Öfteren mit „Kopierversuchen“ der Konkurrenz konfrontiert. Ein Rechtsanwalt für Markenrecht verfügt über das nötige Wissen sowie die entsprechende Erfahrungen, um in diesen Fällen die Marke zu schützen: So ist er dazu in der Lage, die Markenportfolios zu überwachen, Widerspruch gegen ähnliche Marken einzulegen sowie eine eventuelle Markenverletzung abzuwehren. Sie benötigen einen Rechtsanwalt für Markenrecht, wenn:

  • Sie das Markenrecht, oder damit in Verbindung stehende Rechte, wie das Urheberrecht, prüfen lassen möchte.
  • Sie Unterstützung beim Erhalt des Markenrechts benötigen.
  • Sie die Marke schützen möchten.
  • Sie Ihre Marke verteidigen und Markenverletzungen abwehren müssen.

Leistungen eines Anwalt für Markenrecht im Überblick

Beim Gründen einer Marke gibt es viele wirtschaftliche und rechtliche Faktoren zu beachten. Es ist nicht möglich, einfach jedes Produkt unter einer Marke zu verkaufen oder eine Firma mit einer Markenbezeichnung auszustatten. Ein Fachanwalt für Markenrecht weiss genau darüber Bescheid, was zu bedenken und berücksichtigen ist, bevor eine offizielle Marke ins Leben gerufen werden kann. Neben den Leistungen, die der Anwalt bereits ganz zu Beginn der Markengründung anbietet, kann er auch bei der Markenanmeldung und Markenhinterlegung unterstützen. Er weiss, bei welchen Organisationen und Meldestellen die Marke registriert werden muss, welche Voraussetzungen dazu erfüllt werden müssen und welche Unterlagen dafür benötigt werden.

Wenn sich die Marke mit einer Markenverletzung konfrontiert sieht, kann der Rechtsanwalt entsprechend dagegen vorgehen. So kann er die Verteidigung – sowohl aussergerichtlich als auch gerichtlich – übernehmen oder Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarungen mit Konkurrenten oder anderen Aussenstehenden abschliessen. Soll eine Marke gekauft oder verkauft werden, ist ein Anwalt für Markenrecht ebenfalls eine grosse Hilfe. Er kennt sich mit allen Formalitäten und Kriterien aus und weiss, wie ein Markenkaufs- oder Markenlizenzierungsvertrag aussehen muss.

Mitunter bietet ein Anwalt für Markenrecht Hilfe: 

  • bei der Marken- und Strategieentwicklung, sowie Markenrecherche
  • bei der Anmeldung und Markenhinterlegung
  • beim Schutz des eigenen Werks, Produktlinie oder Ähnlichem
  • bei der Sicherung des Logos eines Unternehmens
  • bei der Einleitung rechtlicher Schritte im Falle eines Verstosses gegen die Schutzwirkung des Markenrechts
  • im Falle einer missbräuchlichen Verwendung des Markennamens durch einen anderen
  • im Falle einer missbräuchlichen Verwendung des Markengegenstandes
  • beim Markenkauf oder -Verkauf, sowie Markenlizenzierungen

Markenrecherche durch einen Anwalt für Markenrecht

Die Leistungen des Fachanwalts beginnen bereits vor dem tatsächlichen Anmelden einer Marke bzw. der Markenhinterlegung. Damit beispielsweise eine Produktlinie tatsächlich unter einer Marke verkauft werden darf, müssen nicht nur einige rechtliche Voraussetzungen erfüllt werden, sondern auch mehrere wirtschaftliche. Ein Anwalt für Markenrecht kennt alle Richtlinien und Vorgaben und kann dabei unterstützen, diese umzusetzen.

Häufig startet die Arbeit des Rechtsanwalts mit einer Markenrecherche. Bei dieser recherchiert der Jurist nach identischen oder verwendungsfähigen, älteren Kennzeichen, die einer Schutzwirkung der eigenen Marke im Weg stehen könnten. Zudem kann er dabei unterstützen, Markenstrategien zu entwickeln, um sich auf nationaler oder internationaler Ebene durchzusetzen. Immerhin soll die Marke ja auch langfristig auf dem Markt bestehen können.

Anmeldung der Marke und Markenhinterlegung

Wenn alle entgegenstehenden Faktoren beseitigt wurden, übernimmt der Rechtsanwalt für Markenrecht auf Wunsch die Anmeldung der Marke und die Markenhinterlegung. In der Schweiz überprüft das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) die Eintragungsfähigkeit der anzumeldenden Marke. Das heisst, die prüft, ob alle Voraussetzungen für die Registrierung und den damit einhergehenden Markenschutz erfüllt sind.

Durch die Eintragung einer Schweizer Marke als IR-Marke (international registrierte Marke), kann deren Schutz auch auf internationale Ebene ausgedehnt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das IGE im Rahmen des Eintragungsverfahrens nicht berechtigt ist, von sich aus in jedem Einzelfall zu prüfen, ob bereits eine gleiche oder ähnliche Drittmarke besteht. Erhebt ein Drittinhaber Einspruch gegen die Eintragung der Marke, kommt es zum Widerspruchsverfahren vor dem IGE. In diesem wird beurteilt, ob die später angemeldete Marke mit der älteren verwechselbar ist und daher wieder aus dem Register gelöscht werden muss. Um dies zu vermeiden, sollte die Markenrecherche zuvor möglichst alle Verwechslungsmerkmale herausfiltern.

Markenverletzung gegenüber der eigenen Marke

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Unterstützung des Anwalts im Fall von Markenkollisionen und Markenverletzungen. Von einer solchen Markenverletzung spricht man, wenn beispielsweise ein Konkurrent gegen die Schutzwirkung der Marke verstösst, also die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Marke gewerblich nutzt. In diesem Fall kann der Anwalt entsprechende rechtliche Schritte einleiten und, im äussersten Fall, vor Gericht gehen.

Liegt eine Markenverletzung vor, kann nicht nur das Verbot der Marke gefordert werden, sondern auch Schadenersatz, die Gewinnherausgabe, eine Genugtuung sowie die Beschlagnahme verletzender Waren und Herstellungsvorrichtungen verlangt werden. Weiter können Marken mit einer Nichtigkeitsklage angegriffen werden. Dabei ist das Ziel in der Regel die Löschung des Markenrechts. In der Regel kann allerdings nur der tatsächliche, effektive Schaden geltend gemacht werden. Fehlt ein Schaden, kann aber die Herausgabe des unrechtmässigen Gewinns verlangt werden. Welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen und wie am besten vorgegangen wird, kann ein Fachanwalt für Markenrecht beurteilen.

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Vorwurf der Markenverletzung und markenrechtliche Abmahnung

Natürlich übernimmt der Anwalt für Markenrecht auch die Prüfung des Vorwurfs und die Verteidigung, wenn der eignen Marke vorgeworfen wird, die Schutzwirkung einer anderen zu verletzen. Dazu ist es wichtig, dass er über ausreichend Fachwissen und Kompetenz verfügt, weshalb unbedingt ein Fachanwalt für Markenrecht aufgesucht werden sollte. Erhält ein Markeneigentümer eine markenrechtliche Abmahnung, kann dies unter Umständen dazu führen, dass er sein Markenrecht verliert. Im Falle eines Verstosses gegen das Schutzrecht einer anderen Marke können zudem Schadensersatzansprüche erhoben werden und auch die Verfahrenskosten sind oft sehr hoch. Daher sollte unbedingt ein Fachanwalt beauftragt werden, der weiss, wie am besten vorzugehen ist.

Markenkauf und Übertragung der Markenrechte

Es ist möglich, dass eine Marke bzw. die Markenrechte übertragen, verpfändet, vererbt oder belastet werden, selbst dann, wenn diese erst beantragt wurde und noch nicht eingetragen ist. Dabei kann das Markenrecht nicht nur an eine, sondern auch an mehrere Personen übertragen werden. Zudem ist es möglich, jede Produktgattung einzeln zu übertragen.

Gibt es mehrere Markeninhaber, gilt es bei der Übertragung auf mehrere Faktoren zu achten, beispielsweise ob Nutzniessung, Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte eingetragen wurden. Ein Anwalt für Markenrecht gibt dazu Auskunft und erstellt im Falle eines Verkaufs bzw. einer Übertragung einen entsprechenden Vertrag. Ebenso unterstützen kann der Rechtsanwalt bei Lizenzierungen und der Erstellung von Lizenzverträgen. Dabei wird ein Lizenznehmer dazu berechtigt, die Marke (räumlich, zeitlich, sachlich oder quantitativ begrenzt) zu nutzen.

Wie findet man einen Anwalt für Markenrecht?

Um einen passenden Anwalt zu finden, gibt es mehrere Faktoren, die beachtet werden sollten. Allen voran, sollten grundlegende Kriterien, wie ein erreichbarer, nahegelegener Standort der Kanzlei geprüft werden. So kann bereits eine erste Vorauswahl getroffen werden. Ebenfalls sehr bedeutend ist die fachliche Qualität des Anwalts. Dabei sollte sich der Rechtsvertreter nicht nur Markenrecht spezialisiert haben, sondern auch dementsprechende Aus- und Weiterbildungen absolviert haben. Häufig können diese Referenzen auf den Webseiten des Anwalts nachgelesen werden.

Für all jene, die nicht gerade zufällig einen passenden Anwalt von einem Verwandten oder Bekannten empfohlen bekommen, bieten Online-Plattformen, die Anwälte vermitteln, Unterstützung bei der Suche. Anhand der einzugebenden Suchkriterien, wie dem Standort, schlägt die Plattform potentielle Rechtsanwälte für Markenrecht vor. Die Bewertungen anderer Nutzer können zudem Aufschluss über die Qualität sowie dem Umgang des Anwalts mit seinen Mandanten geben.

Macht ein Anwalt einen guten Eindruck und er erfüllt alle Kriterien, so empfiehlt es sich, sich bei einem unverbindlichen Erstgespräch selbst ein Bild des Rechtsexperten und seiner fachlichen Kompetenz zu machen. Und natürlich kann dabei auch herausgefunden werden, ob die Sympathie übereinstimmt und man sich eine zukünftige Zusammenarbeit vorstellen kann.

Kosten für einen Anwalt für Markenrecht

Leider gibt es keine pauschale Antwort auf die Frage nach den Anwaltskosten. Diese hängen sehr stark vom individuellen Fall und dem Arbeitsaufwand für den Juristen ab. Grundsätzlich gibt es verschiedene Modelle, nach denen Anwälte ihr Honorar berechnen können. Diese sind zum Beispiel:

  • Abrechnung nach Zeitaufwand
  • Abrechnung nach Pauschale
  • Abrechnung nach Tarif (von Behörden oder Gericht bestimmt)
  • Abrechnung nach Zeitaufwand mit Erfolgsbeteiligung bei Obsiegen im Prozess

Am häufigsten zum Einsatz kommt jedoch die Abrechnung nach Zeitaufwand. Dabei spielen aber auch Faktoren wie die Verantwortung, die der Anwalt übernimmt, die Schwierigkeit des Falls oder die finanzielle Lage des Mandanten eine Rolle für die Berechnung des Honorars. Als grober Richtwert kann aber ein Honorar von 200,00 bis 500,00 CHF pro Stunde, je nach Qualifikationen herangezogen werden. Meist werden aber zwischen 250.00 und 350.00 CHF pro Stunde verrechnet. Zudem können weitere Kosten anfallen, die nicht direkt den Anwalt selbst betreffen, beispielsweise Gebühren für die Markenhinterlegung.

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