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Im Bereich des Konsumentenschutz bieten unsere ausgewählten Partneranwälte fundierte Fachkenntnisse der Rechtsmaterie und beraten Sie somit bei allen rechtlichen Fragen rund um die Rechte von Konsumenten. Ob Widerruf eines unzulässigen Vertrags, Gewährleistungsansprüche oder der Widerspruch gegen unerwünschte Werbung, sogenannte Abofallen oder bei unseriösen Gewinnversprechen. Unsere Anwälte für Konsumentenschutz stehen Ihnen bei, um Ihre Rechte als Konsument zu wahren.

Anwalt für Konsumentenschutz

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Rechtsanwalt für Konsumentenschutz

Das Konsumentenschutzrecht beinhaltet diverse Massnahmen, die den Verbraucher bzw. Konsumenten vor Schäden, Benachteiligung und Missbrauch im Markt schützen sollen. Das Konsumentenschutzrecht ist beschränkt auf den Bereich B2C (Business to Consumer).

Es kommt beim Kauf sämtlicher Waren und Dienstleistungen, die für private Zwecke erworben werden, zur Anwendung. Waren und Dienstleistungen, die für gewerbliche oder berufliche Zwecke gekauft werden, sind hingegen nicht durch das Konsumentenschutzrecht geregelt. Gleiches gilt für den Erwerb von Luxusgütern.

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Die besondere Stellung des Konsumentenschutzrechts ergibt sich aus dem Ungleichgewicht zwischen Konsument und Anbieter. Vor dem Hintergrund, dass sich die Konsumenten gegenüber den Anbietern in einer schwächeren Position befinden, zielt der Konsumentenschutz darauf ab, die Rechte der Konsumenten zu wahren und zu stärken. Um seine Rechte als Konsument gegenüber den Anbietern durchzusetzen, kann ein Anwalt für Konsumentenschutz beigezogen werden.

Wann ist ein Anwalt für Konsumentenschutz nötig?

Der Konsumentenschutz greift bei allen möglichen Problemstellungen, mit welchen sich Konsumenten konfrontiert sehen können. Dabei kann es sich beispielsweise um mangelhafte Ware oder unlautere Geschäftspraktiken handeln. Leider sind die entsprechenden Anbieter bzw. Händler nicht immer gewillt, ihren Kunden entgegenzukommen und eine angemessene Lösung anzubieten – wenngleich eine solche den Kunden auch in rechtlicher Hinsicht zustehen würde. Sind geringere Summen im Spiel, verzichten Konsumenten sogar oftmals auf ihre Ansprüche – und zwar schlicht deshalb, weil der Aufwand, mit den Anbietern zu diskutieren, einfach zu hoch ist – geschweige denn, die Kosten, die mit einer Rechtsvertretung durch einen spezialisierten Anwalt verbunden sind.

In solchen Fällen muss aber nicht auf professionelle Unterstützung verzichtet werden. Bei Konflikten mit den betreffenden Anbietern können sich betroffene Konsumenten unter anderem an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden. Diese bietet kostenlose Beratungen und weitere nützliche Hilfestellungen an. Je nach Situation kann es jedoch ratsam sein, einen Rechtsanwalt für Konsumentenschutz hinzuzuziehen, vor allem, wenn die bisherigen Versuche nicht geglückt sind. Insbesondere dann, wenn grössere Geldsummen auf dem Spiel stehen, ist eine Investition in einen Rechtsbeistand durchaus lohnenswert.

Leistungen eines Anwalt für Konsumentenschutz

Viele Konsumenten sind sich ihrer Rechte und Möglichkeiten gar nicht gänzlich bewusst. Kommt es dann einmal zu einer Situation, in der man sich als Konsument benachteiligt, getäuscht oder unrechtmässig behandelt fühlt, bestehen oftmals Unsicherheiten, wie man nun vorgehen soll. Manche Anbieter machen sich die Unsicherheit ihrer Kunden zunutze und streiten jegliche Verantwortung ab, wenn der unzufriedene Kunde das Gespräch sucht. Hier kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt für Konsumentenschutz zu kontaktieren. Dieser prüft den Fall und erarbeitet eine passende Strategie für das weitere Vorgehen.

Rechtsanwälte für Konsumentenschutz unterstützen ihre Klienten sowohl bei der aussergerichtlichen Lösungsfindung als auch bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche (z.B. Anspruch auf Schadenersatz oder Kostenrückerstattung) vor Gericht. Anwälte für Konsumentenschutzrecht bieten unter anderem die folgenden Leistungen an:

  • Beratung zu Konsumentenschutzrechten im Allgemeinen sowie spezifischen Rechtsfragen
  • Prüfung von Verträgen – z.B. Kaufverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Kommunikation und Verhandlung mit den betreffenden Anbietern
  • Mediation
  • Klageeinreichung und Vertretung vor Gericht

Schutzgrundrechte für Konsumenten

Der Konsumentenschutz gründet sich auf bestimmte Prinzipien („Schutzgrundrechte“). Zu den grundlegenden Konsumentenschutzrechten zählen das Recht auf Unterrichtung und Bildung, das Recht auf Schutz der wirtschaftlichen Interessen, das Recht auf Wiedergutmachung wirtschaftlichen Schadens, das Recht auf Schutz von Gesundheit und Sicherheit und das Recht auf Vertretung bzw. rechtliches Gehör. Aus den Schutzgrundrechten lassen sich diverse Massnahmen zum Schutz der Konsumenten ableiten, wie zum Beispiel Informationspflichten und Sorgfaltspflichten der Anbieter. Ausserdem sind Ansprüche auf Schadenersatz, unter anderem im Rahmen der Produkthaftpflicht, welche im späteren Text gesondert behandelt wird, als entsprechende Schutzmassnahmen vorgesehen.

Werden Schutzgrundrechte seitens des Anbieters verletzt bzw. missachtet, etwa weil dieser es unterlassen hat, seine Kunden ausreichend zu informieren, besteht für Konsumenten die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Dies sollte jedoch immer auf Basis einer möglichst objektiven Beurteilung des jeweiligen Sachverhalts geschehen, um sich nicht in aussichtslosen Rechtsstreitigkeiten zu verausgaben. So bedarf es beispielsweise zur Beantwortung der Frage, ob ein Anbieter seiner Informationspflicht ausreichend nachgekommen ist oder nicht, einer Kenntnis der rechtlichen Beurteilungskriterien.

Vermutet man als Konsument, dass die Schutzgrundrechte in einer bestimmten Situation nicht ausreichend gewahrt sind, ist eine Rechtsberatung von einem Anwalt für Konsumentenschutz zu empfehlen. Dieser kann seine Klienten nicht nur über die allgemeinen Schutzgrundrechte und Schutzmassnahmen aufklären, sondern diese im Zusammenhang mit dem jeweiligen Einzelfall erörtern. Auf diese Weise erhalten Konsumenten eine Einschätzung der Situation mit den entsprechenden Lösungsansätzen und möglichen Optionen als auch das nötige Wissen, das dabei helfen kann, mit künftigen ähnlichen Situationen umzugehen.

Konsumentenvertragsrecht

Konsumentenverträge sind Verträge, die zwischen Unternehmen (Anbietern) und Privatpersonen (Konsumenten) abgeschlossen werden. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Kaufvertrag, einen Darlehensvertrag, einen Versicherungsvertrag oder einen Leasingvertrag handeln. Das Vorliegen eines Konsumentenvertrags bildet die Basis für die Durchsetzung der Konsumentenschutzrechte.

Verträge aus den Bereichen B2B (Business-to-Business), C2B (Consumer-to-Business) und C2C (Consumer-to-Consumer) werden nicht als Konsumentenverträge eingestuft und sind somit auch nicht vom Konsumentenschutz erfasst. Auf Konsumentenverträge finden verschiedene Schutzmassnahmen Anwendung. So gibt es zum Beispiel gesetzliche Bestimmungen, die nicht zu Ungunsten des Konsumenten abgeändert werden dürfen. Ausserdem sind im Zusammenhang mit dem Konsumentenrecht gesetzliche Vorgaben zu folgenden Punkten charakteristisch:

  • vorvertragliche und vertragliche Informationspflichten
  • Formvorschriften
  • Widerrufsrechte
  • Beweiserleichterungen

Auch für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten bestimmte Grundsätze, die dem Schutz der Konsumenten dienen, und von den Unternehmen zu berücksichtigen sind. Andernfalls können diese angefochten werden. Konsumentenverträge bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können einem Rechtsanwalt für Konsumentenschutz zur Überprüfung vorgelegt werden. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn sich darin eine Klausel zur automatischen Vertragsverlängerung findet, gegen die der Konsument vorgehen möchte.

Ein Fachanwalt für Konsumentenschutz untersucht die entsprechenden Verträge zum Beispiel im Hinblick auf die Unzulässigkeit einzelner Vertragsklauseln. Durch eine juristische Prüfung kann sich in manchen Fällen auch der gesamte Vertrag als nichtig erweisen. Daher stellt die Vertragsprüfung eine wichtige Grundlage für die Geltendmachung von Konsumentenrechten dar. Doch damit diese dann auch tatsächlich Wirkung erlangen können, bedarf es zusätzlich noch gerichtlicher Schritte. Ein Fachanwalt für Konsumentenschutz kann sich dieser Aufgabe annehmen. Er trifft alle nötigen Vorbereitungen für eine Verhandlung, leitet eine Klage in die Wege und setzt sich vor Gericht für die Rechte der Konsumenten ein.

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Haustürgeschäfte

Haustürgeschäfte stellen eine besondere Form von Konsumverträgen dar, für die dementsprechend auch spezielle Konsumentenrechte gelten. Im Falle eines Haustürgeschäfts haben Konsumenten grundsätzlich das Recht, den Vertrag zu widerrufen. Um ein Haustürgeschäft handelt es sich dann, wenn ein Vertrag in Situationen abgeschlossen wird, in welchen der Konsument vom Angebot überrascht oder überrumpelt wird – eine typische Form des Haustürgeschäfts ist beispielsweise ein Kauf im Rahmen eines Handelsvertreterbesuchs oder eine Kaffeefahrt.

Das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein und der Widerruf muss innert 14 Tagen nach Beantragung oder Annahme des Vertrags bzw. Erhalt der Widerrufsbelehrung geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist das Widerrufsrecht verwirkt. Der Vertrag kann jedoch im Falle von Übervorteilung, Irrtum, Täuschung, Furchterregung oder Willensmängeln auch nach Ablauf der Widerrufsfrist angefochten werden.

Bei Schwierigkeiten in Zusammenhang mit Haustürgeschäften und Konflikten mit dem betreffenden Anbieter kann juristischer Rat notwendig sein. Insbesondere dann, wenn es darum geht, eine Rückerstattung des Kaufpreises durchzusetzen, sollte ein Rechtsexperte hinzugezogen werden. Dieser kann sich sowohl auf aussergerichtlichem als auch gerichtlichem Wege für den Konsumenten einsetzen. Manche Anbieter weigern sich auch, den Widerruf zu akzeptieren. Der Konsument muss dann vor Gericht beweisen können, dass er den Widerruf fristgerecht getätigt hat. Unter Umständen ist aber auch der Vertrag als solcher als nichtig zu beurteilen (zum Beispiel aufgrund von Täuschung). Besteht die Vermutung, dass ein Nichtigkeitsgrund vorliegt, sollte dies mit einem Juristen abgeklärt werden, um die entsprechenden Schritte auf den Weg zu bringen.

Produktehaftpflicht bei Mängeln und Schäden

Hersteller haften für die Sicherheit ihrer Produkte. Werden durch ein fehlerhaftes Produkt Schäden an einer Person oder an einer Sache verursacht, muss der Hersteller hierfür Verantwortung übernehmen. Unabhängig davon, ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat oder nicht, hat der Konsument Anspruch auf eine Entschädigung – vorausgesetzt dieser hat den Schaden nicht selbst verschuldet (zum Beispiel durch unsachgemässe Handhabung des Produkts). Ein Entschädigungsanspruch im Rahmen der Produktehaftung besteht auch im Falle einer fehlerhaften Gebrauchsanweisung. Die Produktehaftung greift nur bei Schäden, die mit mehr als 900 Franken zu beziffern sind.

Um eine Entschädigung einzufordern, muss der Konsument beweisen können, dass der entstandene Sach- oder Personenschaden durch ein fehlerhaftes Produkt entstanden ist. Der Hersteller kann sich jedoch auch in diesem Fall von der Haftung befreien, wenn er das Vorliegen eines Entlastungsgrundes nachweisen kann. Ein Entlastungsgrund wäre zum Beispiel, dass der Fehler am Produkt erst nachträglich entstanden ist – etwa durch unsachgemässe Manipulationen durch den Käufer.

Sollen Entschädigungsansprüche im Rahmen der Produktehaftpflicht geltend gemacht werden, ist juristische Unterstützung anzuraten. In einem Erstgespräch mit einem Fachanwalt für Konsumentenschutz kann geklärt werden, ob die Voraussetzungen für eine Entschädigung gegeben sind und – wenn ja – mit welcher Geldsumme gerechnet werden kann. Der Konsument erhält zudem eine Einschätzung seines Falls und erfährt, ob ein Gerichtsprozess erfolgversprechend ist. Kann dies bejaht werden, wird der Rechtsanwalt Beweise zusammentragen und Klage einreichen, um die Interessen des Klienten vor Gericht geltend zu machen.

Wie findet man einen Anwalt für Konsumentenschutz?

Ein Anwalt setzt sich stellvertretend für die Rechte seiner Klienten ein und trägt demgemäss auch Verantwortung für diese. Bei der Anwaltssuche empfiehlt es sich daher, sich ausreichend Zeit zu nehmen, um den Juristen zu finden, der nicht nur die gewünschten Qualifikationen und Erfahrungen mitbringt, sondern auch weitere Eigenschaften, die für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig sind. Denn schliesslich spielen auch persönliche bzw. zwischenmenschliche Faktoren eine Rolle, um Vertrauen aufzubauen und seinen Fall in sicheren Händen zu wissen.

Um den geeigneten Rechtsanwalt für das persönliche Anliege zu finden, sollten am besten mehrere Optionen verglichen werden. Möglich ist das zum Beispiel direkt hier auf unserer Vermittlungsplattform. Durch die Angabe weiterer wichtiger Kriterien wie dem Standort der Kanzlei erhalten Sie eine Übersicht über die Juristen, die tatsächlich für Sie in Frage kommen. Für eine noch gezieltere Suche können zudem Themenschwerpunkte festgelegt werden. Anhand der Anwaltsprofile können nähere Informationen zum jeweiligen Angebot eingeholt werden und auch Bewertungen eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit dem betreffenden Juristen zu vereinbaren – Denn das persönliche Gespräch ist freilich immer der beste Weg herauszufinden, ob man der Person seinen Fall anvertrauen möchte.

Kosten des Anwalt für Konsumentenschutz

Da die Anwaltskosten durch mehrere Faktoren beeinflusst werden, ist eine genaue Auskunft zu den Kosten an dieser Stelle nicht möglich. Die Berechnung der Kosten erfolgt nämlich vor allem dem jeweiligen Einzelfall entsprechend. Mit welchen Kosten in Ihrem Fall zu rechnen ist, erfahren Sie nach Schilderung Ihres Falles von dem gewünschten Rechtsanwalt. Ausschlaggebend ist unter anderem der mit dem jeweiligen Fall verbundene Arbeits- bzw. Zeitaufwand. Meist verlangen die Anwälte ein bestimmtes Stundenhonorar, welches etwa 250 Franken oder mehr betragen kann.

Die Schwierigkeit und Bedeutung des Falles, der Streitwert und die mit dem Fall verbundene Verantwortung sind weitere Faktoren, die in die Kostenberechnung einfliessen. Auch die Qualifikation des Juristen oder spezielle Fachkenntnisse können sich auf das Anwaltshonorar auswirken. Doch findet die finanzielle Situation des Klienten ebenfalls Berücksichtigung. Die Stiftung für Konsumentenschutz bietet kostenlose Beratungsmöglichkeiten für Konsumenten an – wahlweise telefonisch oder persönlich im Zentrum des Konsumentenschutzes in Luzern. Kostenlos ist die telefonische Beratung jedoch nur im Falle einer Kurzberatung von unter 3 Minuten. Für Gönner und Förderer der Stiftung ist die telefonische Beratung hingegen generell kostenlos.

Für eine kostenlose bzw. kostengünstige Erstauskunft kann auch eine der kantonalen Stellen für unentgeltliche Rechtsauskunft aufgesucht werden. Als Äquivalent hierzu besteht im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, unentgeltliche Rechtspflege in Anspruch zu nehmen. Der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege setzt Bedürftigkeit und die Aussicht auf ein erfolgreiches Verfahren voraus. In dem Fall werden nicht nur die Gerichts- sondern auch die Anwaltskosten vom Staat übernommen. Unter Umständen ist auch eine Kostendeckung durch die Rechtsschutzversicherung gegeben.

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