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Anwalt für Vereinsrecht

Unsere Partneranwälte unterstützen Sie bei folgenden Themenbereichen im Vereinsrecht

Unsere Partneranwälte sind erfahrene Juristen, die alle rechtlichen Aspekte des Vereinsrechts kennen und Sie somit umfassend beraten und bei Rechtsproblemen vertreten können. Ob es nun die Eintragung ins Vereinsregister ist, die Erstellung der Vereinsstatuten oder aber die Intervention bei Rechtsstreitigkeiten. Auf GoAnwalt.ch finden Sie erfahrene Anwälte für Vereinsrecht, die Sie und Ihren Verein umfassend betreuen wissen und somit in jeder Situation rechtliche Sicherheit bieten.
Anwalt für Vereinsrecht

Ob bei der Vereinsgründung oder im Vereinsalltag - Mit GoAnwalt.ch finden Sie rasch Ihren Rechtsanwalt für Vereinsrecht!

Rechtsanwalt für Vereinsrecht

Das Vereinsrecht stellt ein eigenes Rechtsgebiet dar, das sich mit etwaigen rechtlichen Aspekten, die speziell für die Gründung und Organisation von Vereinen gelten, beschäftigt. Bei Vereinen handelt es sich um Körperschaften des privaten Rechts, die keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen, doch können diese auch Einnahmen generieren und ergänzend zur Vereinstätigkeit auch kaufmännische Unternehmen (wie zum Beispiel ein Vereinslokal) betreiben. Dennoch unterliegen Vereine nicht dem Gesellschaftsrecht, sondern sind im Zivilgesetzbuch (ZGB) im Teil, der sich mit dem Personenrecht befasst, geregelt. Es handelt sich bei einem Verein um eine juristische Person mit eigener Rechts- und Handlungsfähigkeit.

Ein Anwalt, der auf Vereinsrecht spezialisiert ist, betreut vorwiegend Privatpersonen, die zum Beispiel an der Gründung eines Vereins interessiert sind und die entsprechenden Informationen zur Rechtslage benötigen.

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Wann ist ein Anwalt für Vereinsrecht nötig?

Ein Anwalt für Vereinsrecht klärt seine Mandanten über alle rechtlichen Aspekte auf, die bei einer Vereinsgründung zu berücksichtigen sind und verfügt über das nötige Detailwissen für eine umfassende und professionelle Beratung nicht nur vor, sondern auch während der Vereinstätigkeit. Er hilft unter anderem bei der Planung der Organisationsstruktur, bei Umstrukturierungen und dem Umgang mit etwaigen gesetzlichen Anforderungen.

Vereine können mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sein, die auch für Gewerbebetriebe relevant sind und zuweilen ist auch ein hohes Mass an Flexibilität von ihnen gefordert, um sich an allfällige Gesetzesänderungen anzupassen. Als Beispiel sei das neue Datenschutzgesetz genannt, welches in der zweiten Jahreshälfte 2022 in Kraft treten soll und nicht nur Änderungen für Unternehmen mit sich bringt, sondern auch weitreichendere Pflichten für die Verantwortlichen eines Vereins. Ein Verein kann klagen und verklagt werden, wodurch in dieser Hinsicht ebenfalls Bedarf nach juristischer Unterstützung bestehen kann. Ein Rechtsanwalt für Vereinsrecht ist die richtige Ansprechperson bei Fragen zur Haftung, Steuern und Auflösung des Vereins.

Die Leistungen eines Anwalt für Vereinsrecht

Als Verein ist man regelmässig mit juristischen Themen konfrontiert, die durchaus komplex sein können. Bereits bei der Gründung sind einige rechtliche Aspekte zu berücksichtigen und je sorgfältiger dabei vorgegangen wird, desto eher können künftige Schwierigkeiten vermieden werden. Anwälte für Vereinsrecht verfügen nicht nur über das hierfür erforderliche Know-How, sondern auch über den nötigen Überblick, der ein vorausschauendes Handeln und eine sichere Planung ermöglicht. Ihre Mandanten erhalten eine kompetente Unterstützung nicht nur vor, sondern auch während und nach der Gründung des Vereins. Dabei erfüllt ein Rechtsanwalt für Vereinsrecht verschiedenste Aufgaben wie etwa:

  • Beratung und Planung
  • Erstellung von Schriftstücken (z.B. Vereinsstatuten)
  • Kommunikation mit Behörden und Versicherungen
  • Vermittlung bei Konflikten mit Vereinsmitgliedern, im Vereinsvorstand oder mit Dritten
  • Vertretung vor Gericht

Gründung durch den Anwalt für Vereinsrecht

Der Wunsch, einen Verein zu gründen, entsteht aus einer Idee bzw. einem Anliegen, welches nach und nach konkrete Form annehmen muss. Um den Verein letztlich auch ins Leben zu rufen, sind also einige Überlegungen und Vorbereitungen nötig – es muss eine klare Struktur geschaffen werden. Dies stellt oft auch in rechtlicher Hinsicht eine Hürde dar, an welcher nicht wenige scheitern. Denn es sind einige gesetzliche Vorgaben zu beachten, zum Beispiel was die Organisation des Vereins betrifft. Zudem kann sich auch die Frage stellen, ob ein Verein wirklich die Option ist, die sich am besten zur Umsetzung der Idee eignet oder ob andere Rechtsformen in Frage kommen und sich besser eignen.

Mit einer Rechtsberatung kann nicht nur sichergestellt werden, dass alle gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden, sondern kann sich diese auch unterstützend auf die Strukturbildung auswirken. Ein Anwalt für Vereinsrecht hilft seinen Mandanten bei der optimalen und rechtskonformen Umsetzung der Gründungsidee, beim Aufsetzen der Statuten und schliesslich bei der offiziellen Gründung des Vereins. Kurz gesagt: Er begleitet sie während des gesamten Gründungsprozesses.

Was versteht man unter Statuten?

Bei den Statuten handelt es sich um die Festlegungen des Vereins, also sozusagen das Regelwerk, nach welchem sich der Verein richtet. Die Statuten müssen schriftlich festgehalten werden und beinhalten grundlegende Informationen zum Verein wie den Namen, den Sitz und den Zweck des Vereins. In den Statuten werden auch etwaige Festlegungen zur Organisation und Finanzierung des Vereins getroffen.

So muss in den Statuten bekanntgegeben werden, woher die finanziellen Mittel des Vereins stammen, ob Mitgliedsbeiträge verlangt werden etc. Da die Statuten die Grundlage für das künftige Vereinsdasein bilden, sollten diese gut durchdacht werden. Welche Punkte müssen bzw. sollten in den Vereinsstatuten enthalten sein? Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für die Organisation von Vereinen? Fragen wie diese können in einer Rechtsberatung geklärt werden.

Die eigentliche Gründung geschieht dann durch Annahme der Statuten in der konstituierenden Gründerversammlung. Für die rechtsgültige Gründung des Vereins sind hier ebenfalls einige Dinge zu beachten. So ist es zum Beispiel Vorschrift, ein Protokoll der Gründerversammlung zu erstellen. Dieses muss bestimmte Punkte beinhalten. Auch die rechtzeitige Einberufung der Gründerversammlung und die konkreten Abläufe der Gründerversammlung selbst sind wichtige Punkte, über welche ein Fachanwalt für Vereinsrecht aufklären kann.

Weiters ist zu klären, ob der Verein revisionspflichtig ist bzw. in das Handelsregister einzutragen ist. Auch die Eintragung ist für manche Vereine verpflichtend und es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich freiwillig eintragen zu lassen. Eine Eintragung ins Handelsregister hat – je nachdem, ob diese freiwillig erfolgt oder nicht – unterschiedliche Auswirkungen. Von einem Rechtsanwalt können individuelle Auskünfte und Empfehlungen diesbezüglich eingeholt werden. Dieser tritt auf Wunsch auch mit dem Handelsregister in Kontakt.

Zwingende Bestimmungen des Vereins

Es gibt gesetzliche Vorgaben, die für Vereine zwingend geltend sind. Diese Gesetze können nicht in den Vereinsstatuten abgeändert werden. Das betrifft zum Beispiel das Recht auf die Einberufung einer Vereinsversammlung durch die Mitglieder, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies möchte. Ausserdem ist die Vereinsversammlung dazu befugt, die Statuten zu erlassen und zu ändern sowie den Vorstand zu beaufsichtigen und abzuberufen, wenn wichtige Gründe hierfür vorliegen.

Die zwingenden Bestimmungen sollten auf jeden Fall bei Erstellung der Vereinsstatuten beachtet werden. Ein Fachanwalt für Vereinsrecht gibt Auskunft darüber, welche gesetzlichen Regelungen zwingend sind und welche in den Vereinsstatuten individuell festgelegt werden können. So können die Statuten auf den persönlichen Bedarf zugeschnitten werden, wodurch Schwierigkeiten vorgebeugt werden kann.

Beschlüsse, die dem Gesetz bzw. den Statuten entgegenstehen, können vor Gericht angefochten werden. Bestehen in dieser Hinsicht Unklarheiten, kann dies Rechtsstreitigkeiten zur Folge haben. Daher ist eine gute Kenntnis der Gesetzeslage, zum Beispiel mit Hilfe einer Rechtsberatung, schon im Vorfeld anzuraten. Ein Rechtsanwalt für Vereinsrecht kann ausserdem auch bei bestehenden Konflikten behilflich sein und zum Beispiel als Vermittler fungieren oder die Vertretung vor Gericht übernehmen.

Haftung der Vereinsmitglieder

Ein weiterer wichtiger Punkt, über welchen sich Vereine Gedanken machen sollten, ist die Frage der Haftung. Wer haftet für die Schulden des Vereins? Und wer haftet für Schäden, die im Zuge der Vereinstätigkeit entstehen? Grundsätzlich haftet das Vereinsvermögen für die Verbindlichkeiten des Vereins, eine persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist nicht vorgesehen. Jedoch kann in den Vereinsstatuten anderweitiges festgelegt werden. Die Organe des Vereins wie zum Beispiel Vorstandsmitglieder können hingegen auch persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie einen Schaden verschuldet und ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Vorstandsmitglieder haften nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber dem Verein und den Vereinsmitgliedern.

Die Haftpflichtversicherung für Vereine deckt Schäden, die vom Verein bzw. von Mitgliedern des Vereins an Dritten verursacht wurden. Unter Umständen können jedoch zusätzliche Versicherungen zu empfehlen sein. Mit Hilfe eines Anwalts für Vereinsrecht können die für den jeweiligen Verein bestehenden Haftungsrisiken analysiert und verringert werden. Er berät und begleitet seine Mandanten auch bei auftretenden Haftungsfällen, übernimmt die Kommunikation mit der Versicherung und vertritt sie wenn notwendig auch vor Gericht.

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Steuern

Auch als Verein kann man generell zur Entrichtung von Steuern verpflichtet sein. Zu entrichten ist die Gewinn- und Kapitalsteuer sowie die Mehrwertsteuer. Doch es gilt: gemeinnützige Vereine sind von der Gewinn- und Kapitalsteuer befreit. Um eine Steuerbefreiung zu erlangen, muss jedoch ein Steuerbefreiungsgesuch bei der Steuerbehörde eingereicht werden. Zu beachten ist ausserdem, dass es je nach Kanton unterschiedliche Freibeträge gibt, bei deren Unterschreitung auch keine Mehrwertsteuer errichtet werden muss.

Neben den allgemeinen steuerrechtlichen Vorgaben sind auch viele Einzelheiten zu berücksichtigen – etwa was die Besteuerung spezifischer Einnahmen betrifft. So sind Mitgliedsbeiträge zum Beispiel nicht zu versteuern, Werbeeinnahmen hingegen schon. Bereits bei der Gründung des Vereins sollten steuerliche Aspekte berücksichtigt werden, um – sollten die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sein – ein Steuerbefreiungsgesuch einzureichen.

Mit einem Rechtsanwalt für Vereinsrecht kann vorab geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung gegeben sind. Zudem kann ein Jurist bei der Erarbeitung des Steuerbefreiungsgesuchs helfen und wenn notwendig auch ein Rechtsmittelverfahren einleiten, wenn die Steuerbefreiung nicht gewährt wurde. Ein Fachanwalt für Vereinsrecht berät seine Mandanten natürlich auch zu allen weiteren steuerrechtlichen Fragen wie etwa zum Spendenabzug bei steuerbefreiten Vereinen.

Laufende Organisation des Vereins

Eine bereits im Zuge der Gründung gut vorbereitete Organisationsstruktur und ausgefeilte Vereinsstatuten bilden eine stabile Grundlage für die weitere Vereinstätigkeit. Es können nach der Gründung jedoch noch jederzeit Änderungen vorgenommen werden. So können beispielsweise auch die Vereinsstatuten angepasst werden, wobei hier ein korrektes Vorgehen erforderlich ist.

Ist der Verein gewachsen, können ebenfalls neue Fragen oder Herausforderungen an den Verein herantreten und Änderungen nötig sein. Auch in solchen Situationen kann ein Anwalt weiterhelfen – sei es bei der Überarbeitung der Statuten, bei Umstrukturierungen, der Anpassung an gesetzliche Anforderungen (zum Beispiel betreffs Datenschutz) oder ähnlichem.

Beendigung der Vereinstätigkeit

Die Beendigung eines Vereins kann durch Beschluss der Vereinsversammlung oder durch Anordnung des Gerichts (aufgrund eines rechtswidrigen oder sittenwidrigen Vereinszwecks) erfolgen. Auch bei einer Zahlungsunfähigkeit oder wenn der Vorstand nicht mehr den Statuten entsprechend bestellt werden kann, erfolgt eine Vereinsauflösung. Im Rahmen der Vereinsauflösung wird das Vereinsinventar veräussert und es werden etwaige Schulden beglichen. Mit dem übrigen Vereinsvermögen wird so verfahren, wie es in den Statuten festgelegt wurde bzw. wie der Vorstand bzw. die Mitgliederversammlung es bestimmt. Möglich ist auch eine Auflösung durch Fusionierung mit einem anderen Verein – in dem Fall kann eine Vermögensübertragung stattfinden.

In jedem Fall ist die Auflösung des Vereins den Gesetzesvorschriften und Statuten gemäss abzuwickeln. Ansonsten riskiert man, dass die Beendigung nicht rechtsgültig ist und angefochten werden kann. Bei Unsicherheiten und Schwierigkeiten empfiehlt es sich daher, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Je nach Einzelfall können andere Faktoren für die Vereinsauflösung zu berücksichtigen sein – so gilt beispielsweise eine Eintragungspflicht, wenn der Verein im Handelsregister eingetragen ist. Neben allgemeinen Informationen und Hilfestellungen bietet ein Rechtsanwalt für Vereinsrecht auch individuelle Lösungen an, die bei der Beendigung des Vereins hilfreich sind oder eine solche abwenden können, wenn dies gewünscht ist.

Wie findet man einen Rechtsanwalt für Vereinsrecht?

Bei der Suche nach einem passenden Anwalt können diverse Faktoren eine Rolle spielen. Zunächst können allgemeine Kriterien wie zum Beispiel der Kanzleistandort herangezogen werden, um eine Vorauswahl zu treffen. Anhand zusätzlicher Kriterien wie der Qualifikation, der Erfahrung oder der Tätigkeitsschwerpunkte des jeweiligen Juristen, lässt sich die Auswahl weiter eingrenzen.

Mit Hilfe unserer Vermittlungsplattform ist das ganz einfach möglich. Sie erhalten eine Übersicht über potentielle Anwälte für Vereinsrecht in Ihrer Nähe und können auch Bewertungen einsehen, wodurch Sie sich ein gutes Bild von der Arbeitsweise und sonstigen Eigenschaften des jeweiligen Rechtsexperten machen können. In einem unverbindlichen Erstgespräch können Sie sich persönlich einen ersten Eindruck verschaffen und erhalten auch bereits eine Auskunft zu Ihrem Anliegen. Auch die zwischenmenschliche Ebene ist ausschlaggebend für das künftige Zusammenwirken und sollte ebenfalls für eine Entscheidung herangezogen werden.

Kosten für den Anwalt für Vereinsrecht

Die Kosten für einen Rechtsanwalt richten sich nach mehreren Faktoren und werden dem jeweiligen Fall entsprechend festgesetzt. Dabei ist vor allem der mit dem Anliegen verbundene Aufwand ausschlaggebend. Meist verlangen Anwälte ein Stundenhonorar, das jedoch je nach Schwierigkeit und Bedeutung des Falles und der damit verbundenen Verantwortung, dem Streitwert und sonstigen Anforderungen wie zum Beispiel besonderen Fachkenntnissen, variieren kann. Auch die finanzielle Lage des Mandanten kann bei der Festlegung der Kosten berücksichtigt werden. Als Richtwert können Sie von einem Stundenhonorar von etwa 250 Franken und mehr ausgehen.

In manchen Fällen deckt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Rechtsanwalt, insbesondere wenn man als Beschuldigter eine juristische Verteidigung vor Gericht benötigt. Bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die gewünschten Leistungen tatsächlich inbegriffen sind. Damit die gerichtliche Vertretung durch einen Anwalt gedeckt ist, ist darauf zu achten, dass ein Strafrechtsschutz inkludiert ist.

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