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Anwalt für Strafverfahren

Unsere Partneranwälte unterstützen Sie bei folgenden Themenbereichen im Strafverfahren

Unsere Partneranwälte im Bereich Strafrecht sind erfahrene Juristen, mit fundierten Kenntnissen des Schweizer Strafrechts. Sie unterstützen Sie bei allen Fragen und in allen Phasen eines Strafverfahrens. Ob es nun die Akteneinsicht vor Anklageerhebung ist, der Beistand bei Vernehmungen oder die anwaltliche Vertretung vor dem Strafgericht. Auf GoAnwalt.ch finden Sie kompetente Anwälte für Strafrecht und strafrechtliche Ermittlungen wie auch Verfahren.
Anwalt für Strafverfahren

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Rechtsanwalt für Strafverfahren

Ein Strafverfahren bzw. Strafprozess wird eingeleitet, wenn eine Person verdächtigt wird, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Im Rahmen des Strafverfahrens wird ermittelt, ob dies zutrifft und – wenn ja – über das Ausmass der Strafe entschieden. Der Strafprozess dient damit der Durchsetzung des materiellen Strafrechts. Als Beschuldigte in einem Strafverfahren kommen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in Frage.

Die Aufgabe eines Anwalts für Strafverfahren ist es, die beschuldigte Person während des gesamten Strafprozesses zu begleiten und sie vor Gericht zu verteidigen. Auch Personen, die von einer Straftat betroffen sind können sich an einen Rechtsanwalt für Strafverfahren wenden.

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Wann ist ein Anwalt für Strafverfahren nötig?

Ganz egal, ob es sich um Vorwürfe schwerer Straftaten wie etwa Gewaltdelikte oder um solche in Verbindung mit dem Betäubungsmittelgesetz, dem Strassenverkehrsgesetz oder um sonstige Strafvorwürfe handelt – Ein Anwalt für Strafverfahren berät und begleitet seine Mandanten bereits bevor es zu einer Anklage kommt und verteidigt diese vor der Polizei sowie vor der Staatsanwaltschaft und vor Untersuchungs- und Verwaltungsbehörden. So kann eine Anklage unter Umständen abgewendet werden und es ist sichergestellt, dass die Rechte des Beschuldigten gewahrt sind.

Im Rahmen der Ermittlungen können auch Zwangsmassnahmen wie etwa Hausdurchsuchungen oder eine Untersuchungshaft angeordnet werden. Die Kenntnis der eigenen Rechte verhilft dazu, solchen Situationen gewappnet zu sein und diesen angemessen zu begegnen. Durch juristische Begleitung können unverhältnismässige Eingriffe abgewehrt werden.

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bereitet der Rechtsanwalt alle Beweise und Argumente vor, die den Beschuldigten entlasten, um diesen anschliessend bestmöglich vor Gericht zu verteidigen. Grundsätzlich ist die Verteidigung durch einen Anwalt freiwillig. Insbesondere bei schwerwiegenden Strafvorwürfen sollte jedoch nicht auf einen versierten Strafverteidiger verzichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht sogar die Verpflichtung, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen – und zwar in folgenden Fällen:

  • Der Beschuldigte kann seine Rechte aufgrund geistiger oder körperlicher Behinderung nicht selber wahren.
  • Der Beschuldigte befindet sich seit über 5 Tagen ohne Unterbrechung in Untersuchungshaft.
  • Es droht ihm eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr oder eine freiheitsentziehende sichernde Massnahme im Sinne des Strafgesetzbuchs.
  • Es handelt sich um Ermittlungen aufgrund einer Straftat, die in der ersten Instanz von einem oberen Gericht zu beurteilen sind.
  • Ein Rechtsbeistand ist wegen aussergewöhnlicher Umstände notwendig, insbesondere wenn besondere Schwierigkeiten bestehen, den Fall zu untersuchen.
  • Auch Personen, die selbst von einer anderen Person geschädigt wurden bzw. Opfer einer Straftat wurden, können einen Rechtsanwalt für Strafverfahren aufsuchen, wenn privat Klage eingereicht werden soll. Dieser kümmert sich um alle nötigen Formalitäten und setzt sich für die Durchsetzung von Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen ein.

Private Klage bei Antragsdelikten

Man unterscheidet zwischen Offizial- und Antragsdelikten. Im Falle eines Offizialdeliktes (zum Beispiel schwerer Körperverletzung oder Vergewaltigung) erfolgt die Untersuchung nach Kenntnisnahme der Sache von Amtes wegen – unabhängig davon, ob der Betroffene dies wünscht. Handelt es sich hingegen um einen Antragsdelikt (darunter fallen beispielsweise Fälle von Ehrverletzung oder sexueller Belästigung) muss die Untersuchung mittels Strafanzeige und Strafantrag vom Betroffenen selbst in die Wege geleitet werden.

Die Leistung eines Anwalt für Strafverfahren

Der Anwalt erfüllt für seinen Mandanten nicht nur die wichtige Funktion eines Verteidigers vor Gericht, sondern steht diesem bereits in allen Phasen des Untersuchungsverfahrens als wohlwollende Ansprechperson zur Seite und bietet diesem Schutz vor den Behörden. Wird man verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben, empfiehlt es sich, sich möglichst bald an einen Fachanwalt für Strafverfahren zu wenden. Das Verhalten des Beschuldigten im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens kann nämlich erhebliche Auswirkungen auf das weitere Verfahren haben. Wichtig ist eine vorteilhafte Verteidigungsstrategie selbstverständlich auch für ein allfälliges Gerichtsverfahren. Dabei erfüllt ein Fachanwalt für Strafverfahren verschiedenste Aufgaben wie etwa:

  • Beratung und Verteidigung während des Ermittlungs- bzw. Untersuchungsverfahrens
  • Betreuung im Falle von Durchsuchungen und Verhaftungen
  • Sichtung der Akten
  • Zusammentragen von Beweismitteln und Einholen von Gutachten
  • Einlegen von Rechtsmitteln
  • Verteidigung vor Gericht – sei es im Haupt- oder Berufungsverfahren
  • Klageeinleitung für Opfer einer Straftat und Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadenersatz und Genugtuung

Verteidigung in Strafsachen

Das Haupttätigkeitsgebiet eines Fachanwalts für Strafverfahren ist die Verteidigung in Strafsachen. Dabei kann er sich verschiedener Mittel bedienen, die eine Entlastung des Beschuldigten bewirken: Er sammelt zum Beispiel Beweise oder holt Gutachten ein. Die Verteidigung in Strafsachen kann – es sei denn, es handelt sich um eine der im vorherigen Abschnitt aufgeführten Ausnahmefälle – auch durch den Beschuldigten selbst erfolgen. Im Falle einer Pflichtverteidigung besteht entweder die Möglichkeit, selbst einen Anwalt zu wählen oder sich einen amtlichen Verteidiger zuweisen zu lassen.

Ausserdem besteht auch Anspruch auf amtliche Verteidigung, wenn der Beschuldigte die Kosten für einen Rechtsbeistand nicht selbst tragen kann und es sich nicht um einen Bagatellfall handelt, sodass eine Verteidigung durch einen professionellen Strafverteidiger notwendig scheint. Die Anordnung einer amtlichen Verteidigung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft bzw. nach Erhebung einer Anklage durch den verfahrensleitenden Richter. Dabei können auch die Wünsche des Beschuldigten Berücksichtigung finden. Zur Verteidigung in Strafsachen stehen sowohl dem Angeklagten als auch seinem Rechtsbeistand bestimmte Rechte zu:

  • das Teilnahmerecht (z.B. bei Augenschein seitens der Behörde)
  • das Einsichtsrecht
  • das Äusserungsrecht
  • das Antragsrecht

Eine effektive Verteidigung in Strafsachen ist nicht nur Grundlage für ein aussichtsreiches Gerichtsverfahren, sondern eine solche ist bereits von Bedeutung bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt.

Das strafrechtliche Vorverfahren

Das Vorverfahren wird entweder durch eine Anzeige, einen Strafantrag oder vonseiten der Behörde eingeleitet. Im Vorverfahren wird eruiert, inwieweit die Voraussetzungen für eine weitere Untersuchung des Falles vorliegen. Dies geschieht oftmals mit Hilfe polizeilicher Ermittlungen (zum Beispiel durch Zeugenbefragungen). So wird im Laufe des Vorverfahrens entschieden, ob der Fall von der Hand zu weisen ist und die Untersuchung damit eingestellt wird oder ob eine nähere Untersuchung nahegelegt ist.

In dem Fall übernimmt die Untersuchungsbehörde bzw. Staatsanwaltschaft die Ermittlungen – das Untersuchungsverfahren wird eingeleitet. Die Untersuchungsbehörde erfasst dann die bisherigen Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen und trägt weitere Beweise zusammen, wenn dies für die Durchführung der Hauptverhandlung notwendig zu sein scheint.

Während des Untersuchungsverfahrens hat der Beschuldigte Anspruch auf rechtliches Gehör und kann einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Der Beschuldigte hat zudem das Recht auf Akteneinsicht, das Recht auf Teilnahme an den Untersuchungshandlungen sowie das Recht, Beweisanträge zu stellen. Bei einer polizeilichen Vorladung oder Anordnung einer Untersuchungshaft, empfiehlt es sich zunächst, die Aussage zu verweigern und umgehend mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu treten, um sich nicht durch unbedachte Aussagen zusätzlich zu belasten.

Dieser sogenannte „Anwalt der ersten Stunde“ begleitet seine Mandanten zur ersten Einvernahme. Er weiss, worauf es während des Untersuchungsverfahrens ankommt und setzt sich dafür ein, dass der Fall eingestellt wird. Er kann die Akten einsehen, auf Widersprüchlichkeiten (zum Beispiel hinsichtlich der Zeugenaussagen) hinweisen und entlastende Anträge stellen. Ausserdem kann er seine Mandanten zu sämtlichen Einvernahmen begleiten.

So sollten Sie vorgehen: Werden Sie verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben, sollten Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt wenden, um den Fall mit diesem zu besprechen. Machen Sie bis dahin von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und sprechen Sie mit niemandem über den Fall. Wird von Ihnen verlangt, Protokolle oder Erklärungen zu unterschreiben, sollten Sie dies zunächst unterlassen und erst mit Ihrem Anwalt darüber sprechen. Zudem sollten Sie bei sämtlichen Massnahmen, die gegen Sie gerichtet sind, widersprechen.

Im Zuge der Untersuchung stehen der Untersuchungsbehörde diverse Massnahmen zu, die der Sicherung der Person des Beschuldigten dienen – so kann sie unter anderem eine polizeiliche Vorführung, eine vorläufige Festnahme oder eine Untersuchungshaft anordnen. Mit Hilfe juristischer Unterstützung können unverhältnismässige Zwangsmassnahmen abgewehrt werden und zum Beispiel Rechtsmittel gegen eine Haftanordnung eingelegt und eine Entlassung aus der Untersuchungshaft erreicht werden. Zudem kann es im Rahmen des Untersuchungsverfahren zu folgenden Massnahmen kommen:

  • Hausdurchsuchungen
  • Beschlagnahme von Vermögenswerten und Gegenständen sowie deren Überwachung
  • Verhör mit dem Beschuldigten
  • Einvernahme von Zeugen und Auskunftspersonen
  • Verdeckte Ermittlungen
  • Augenschein und Sachverständigen-Gutachten

Am Ende der Untersuchung werden die Ermittlungsergebnisse gewürdigt und es wird entschieden, ob eine Strafverfügung bzw. ein Strafbefehl erfolgt, ob Anklage erhoben wird oder ob das Verfahren eingestellt wird. Bei einem Grossteil der Strafverfahren kommt es zu einem Strafbefehl. Ein Strafbefehl ist ein Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft, der anstelle eines Gerichtsurteils ausgesprochen werden kann, wenn der Fall bereits geklärt ist – zum Beispiel aufgrund eines Geständnisses. Gegen einen Strafbefehl kann innert einer Frist von 10 Tagen Einsprache erhoben werden, um den Fall vom Gericht entscheiden zu lassen.

Nach Erhalt eines Strafbefehls sollte am besten umgehend ein Jurist kontaktiert werden, um das weitere Vorgehen zu besprechen und gegebenenfalls rechtzeitig Einsprache zu erheben. Auch für Opfer einer Straftat kann die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt vorteilhaft sein. Dieser wird sich darum bemühen, allfällige Ansprüche auf Schadensersatz oder Genugtuung durchzusetzen. Dies kann im Rahmen eines (aussergerichtlichen) Vergleichs oder im Zuge des Gerichtsverfahrens geschehen.

Beweismittel im Strafverfahren

Als Beweismittel können sowohl Auskunftspersonen, Zeugen, Sachverständiger („persönliche Beweismittel“) als auch Gegenstände, menschliche Körper, Papiere, Abläufe und Funktionsweisen („sachliche Beweismittel“) dienen. Dabei unterliegen die Beweise jedoch auch gewissen Einschränkungen. So sind bestimmte Methoden der Beweiserbringung (zum Beispiel die Vorspiegelung von Tatsachen in der Einvernahme) nicht zulässig. Es bestehen auch insofern Einschränkungen, als dass bestimmte Beweismittel wie etwa die Telefonüberwachung eines Zeugen, der ein Zeugnisverweigerungsrecht geltend gemacht hat, nicht herangezogen werden dürfen. Zudem gibt es gewisse Themen, die nicht überprüft werden dürfen.

Wird ein Beweismittel auf verbotene Weise erlangt, wobei dies auch auf legale Weise hätte geschehen können, wird dieses Beweismittel im Verfahren dennoch anerkannt. Ein Anwalt für Strafverfahren kann sowohl Beweismittel zur Entlastung des Angeklagten vorbringen als auch gegen diesen gerichtete Beweise beanstanden. Beweise können von der Behörde auf verschiedenen Wegen erhoben werden, zum Beispiel:

  • durch Einvernahme des Verdächtigen oder der Zeugen
  • durch Augenschein (Begehung oder Beschlagnahmung von Örtlichkeiten oder Gegenständen)
  • durch Gutachten eines Sachverständigen
  • durch körperliche Untersuchung (z.B. Blutproben oder Fingerabdrücke)
  • durch Durchsuchung (Leibesvisitation, Durchsuchung von Papieren oder Gegenständen, Hausdurchsuchung)

Die Beweiserhebung hat sich nach dem jeweiligen Sachverhalt zu richten und muss verhältnismässig sein. So stellt beispielsweise eine Hausdurchsuchung oder eine körperliche Durchsuchung einen starken Eingriff in die Rechte des Betroffenen dar, der nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden darf. Auch in solchen Fällen, bei denen die Art der Beweiserhebung unverhältnismässig erscheint, kann mit Hilfe eines Rechtsanwalts dagegen vorgegangen werden.

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Die strafrechtliche Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung wird entweder mit der Verlesung der Anklageschrift oder direkt mit der Befragung des Angeklagten eingeleitet. Der Richter befragt den Angeklagten nach seinen Personalien, seinen Einkommensverhältnissen und Bestrafungen, die im Zeitraum zwischen Anklage und Hauptverhandlung stattgefunden haben. Als nächstes wird in der Regel das Beweisverfahren eröffnet. Es werden die im Vorverfahren aufgearbeiteten Beweise begutachtet und Zeugen und Sachverständige befragt. Anschliessend können Beweisanträge gestellt werden und Stellungnahmen zu den bisher erbrachten Beweisen erfolgen. Unter Umständen kann das Gericht die Beschaffung weiterer Beweise anordnen.

Sobald alle Beweise vorgebracht wurden, folgen die Parteivorträge, in welchen beide Parteien ihre Standpunkte untermauern: Der Ankläger legt dar, dass die erbrachten Beweise den Tatvorwurf bestätigen und der Angeklagte kann hierzu Stellung beziehen. Unter Berücksichtigung der Sachlage und der Interessen des Mandanten erarbeitet ein Fachanwalt für Strafverfahren eine geeignete Verteidigungsstrategie für das Verfahren. Er verfügt über die nötigen Kenntnisse, um die Verhandlung zum Vorteil des Mandanten mitzugestalten, gegen ihn gerichtete Beweise zu entkräften und ein möglichst geringes Strafausmass zu erzielen.

Das Berufungsverfahren nach einem Urteil

Es besteht die Möglichkeit, gegen das in der Hauptverhandlung getroffene Gerichtsurteil vorzugehen und Berufung einzulegen. Die Sache wird dann einer erneuten Beurteilung durch die nächsthöhere Instanz unterzogen. Sinnvoll ist ein Berufungsvefahren dann, wenn Beanstandungen hinsichtlich der dem Gerichtsurteil zugrundeliegenden Tat- Rechts- und Ermessensfragen bestehen.

Ein Fachanwalt für Strafverfahren kann das Gerichtsurteil dahingehend prüfen und einschätzen, ob eine Berufung erfolgversprechend ist. Wenn ja, kümmert sich dieser um die Einleitung eines Berufungsverfahrens. Die Berufung ist unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen einzubringen. Ein Anwalt für Strafverfahren verfasst eine Berufungserklärung, führt die anzufechtenden Punkte, legt die entsprechenden Gründe dar und macht dies vor Gericht glaubhaft.

Wie findet man einen Anwalt für Strafverfahren?

Gerade in einem Strafverfahren ist es ausserordentlich wichtig, dass ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen dem Mandanten und seinem Strafverteidiger besteht. Dies gilt ebenso für Personen, die von einer Straftat betroffen sind. Oft zeigt sich schon durch den ersten Eindruck, inwiefern eine solche Vertrauensbasis vorhanden ist oder nicht – am besten im Rahmen eines persönlichen Gesprächs.

Hier auf unserer Plattform können Sie ganz einfach nach passenden Juristen in Ihrer Nähe suchen und das Angebot eines unverbindlichen und kostenlosen Erstgesprächs nutzen. Wichtige Faktoren wie der gewünschte Kanzleistandort und die jeweiligen Fachgebiete werden in der Suche berücksichtigt. So erhalten Sie eine Übersicht über Rechtsanwälte, die wirklich für Sie in Frage kommen, und können diese unkompliziert vergleichen. Hierfür können weitere wichtige Kriterien wie die Qualifikation, die Erfahrung und die Tätigkeitsschwerpunkte des jeweiligen Juristen herangezogen werden.

Handelt es sich um einen Strafverdacht in Zusammenhang mit dem Strassenverkehrsgesetz, sind Sie als Privatperson oder Unternehmen mit Strafvorwürfen konfrontiert oder sind Sie selbst Opfer einer Straftat? Je nachdem, um welches Anliegen es sich handelt, können manche Anwälte besonders für Sie in Frage kommen – sei es durch einen grossen Erfahrungsschatz in ähnlichen Angelegenheiten oder durch Spezialisierung auf die entsprechenden Rechtsgebiete.

Kosten eines Anwalt für Strafverfahren?

Die Anwaltskosten werden immer dem Einzelfall entsprechend angesetzt, wobei mehrere Kostenfaktoren in die Berechnung einfliessen. Die meisten Rechtsanwälte legen die Kosten auf Basis eines Stundenhonorars fest. Üblicherweise beträgt das Stundenhonorar in etwa 250 Franken und mehr. Die Gesamtkosten hängen daher stark von dem mit dem jeweiligen Fall verbundenen Aufwand ab. Die Schwierigkeit und Bedeutung des Falles, die damit verbundene Verantwortung und die finanzielle Situation des Mandanten sind einige weitere Faktoren, die sich auf die Kosten auswirken können.

Im Falle der Bestellung eines amtlichen Verteidigers werden die Kosten (zumindest vorerst) vom Staat übernommen. Dies ist unter anderem bei schwereren Delikten der Fall oder dann, wenn der Fall gewisse Schwierigkeiten verursacht, die eine professionelle juristische Begleitung notwendig machen. Kann sich der Angeklagte keinen Strafverteidiger leisten, kann ebenfalls ein amtlicher Verteidiger beantragt werden.

Generell sind die Kosten von derjenigen Partei zu tragen, die im Verfahren unterliegt. Im Falle eines Freispruchs kommt es also zu einer Übernahme der Kosten durch die Gegenpartei – unabhängig davon, ob es sich um einen Wahlverteidiger oder amtlichen Verteidiger handelt. Unter Umständen sind die Kosten jedoch – auch wenn es zu einem Freispruch kommt – vom Angeklagten selbst zu tragen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn dieser die Durchführung des Verfahrens erschwert.

Wird der Angeklagte verurteilt, muss er die Kosten selbst tragen. Gleichermassen müssen im Falle einer Verurteilung auch die Kosten für die amtliche Verteidigung dem Staat zurückgezahlt werden, sobald die finanziellen Mittel hierfür vorhanden sind. Für Opfer einer Straftat besteht im Rahmen der Opferhilfe die Möglichkeit, sich kostenlos Unterstützung zu holen. Auch finanzielle Hilfeleistungen können in Anspruch genommen werden – darunter auch die Übernahme der Kosten für einen spezialisierten Juristen.

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