Ich unterstütze meine Mandantinnen und Mandanten umfassend bei Bauvorhaben – von der Vertragsausarbeitung über Fragen zu Werkmängeln bis hin zu Themen rund um Planung, Bauleitung, Grundstückserwerb, Stockwerkeigentum und Dienstbarkeiten. Auch bei Bauhandwerkerpfandrechten sowie im Nachbarrecht stehe ich beratend und prozessierend zur Seite. Darüber hinaus begleite ich Sie in Bewilligungsverfahren und weiteren Angelegenheiten des öffentlichen Baurechts.
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Beratung und Konzeption von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) im Bereich Solarenergie.
Zu meinem Mandantenkreis gehören sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Immobilienverwaltungen und öffentliche Institutionen.
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