Wer entscheidet für mich bei Urteilsunfähigkeit? (Vorsorgeauftrag)
- Rechtsexpertin: Nathalie Rickli
- Erbrecht
Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:
In diesem Interview erklärt die Erbrechtsberaterin Nathalie Rickli den Vorsorgeauftrag in der Schweiz. Sie erläutert, wie Volljährige festlegen können, wer bei Urteilsunfähigkeit persönliche, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten übernimmt. Thematisiert werden die Rolle der KESB, formelle Anforderungen wie Handschriftlichkeit oder öffentliche Beurkundung sowie die Bedeutung einer frühzeitigen Erstellung und sicheren Hinterlegung des Dokuments. Zudem erklärt die Expertin, warum professionelle Beratung wichtig ist, um die eigene Selbstbestimmung rechtlich abzusichern.
Der Vorsorgeauftrag in der Schweiz: Ihre Selbstbestimmung sichern
Unabhängig von unserem Alter kann durch eine Krankheit oder einen unerwarteten Unfall jederzeit der Fall der Urteilsunfähigkeit eintreten. Mit einem Vorsorgeauftrag stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche in einer solchen Situation respektiert werden und vertraute Personen für Sie handeln können. Grundsätzlich sollte jede Person ab der Volljährigkeit dieses wichtige Dokument erstellen, solange sie noch urteilsfähig ist.
Was regelt ein Vorsorgeauftrag?
Der Vorsorgeauftrag tritt in Kraft, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Er deckt drei zentrale Lebensbereiche ab:
- Personensorge: Dies umfasst Angelegenheiten rund um Ihre Gesundheit, Pflege und Ihre künftige Wohnsituation.
- Vermögenssorge: Hier geht es um die Verwaltung Ihrer Finanzen, die Weiterführung laufender Geschäfte sowie administrative Aufgaben wie die Steuererklärung.
- Vertretung im Rechtsverkehr: Die rechtliche Vertretung bei Verträgen und anderen wichtigen Geschäften.
Warum ist der Vorsorgeauftrag so wichtig?
Ohne einen Vorsorgeauftrag greift der Staat ein: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) muss dann prüfen, wer als Beistand infrage kommt. Setzt die KESB Angehörige (wie z.B. eigene Kinder) als Beistand ein, müssen diese der Behörde jährlich Rechenschaft ablegen. Das führt zu hohem administrativem Aufwand und vermeidbaren Kosten. Ein Vorsorgeauftrag reduziert diesen staatlichen Eingriff auf ein absolutes Minimum und gibt Ihren Vertrauenspersonen freie Hand.
Achtung bei Ehepaaren: Ehegatten haben von Gesetzes wegen nur ein eingeschränktes Vertretungsrecht für Angelegenheiten des ordentlichen Alltags, wie etwa das Öffnen der Post. Geht es jedoch um weitreichendere Geschäfte, wie beispielsweise die Aufnahme oder Verlängerung einer Hypothek, reicht dieses Recht nicht aus. Deshalb ist ein Vorsorgeauftrag auch für verheiratete Paare absolut essenziell.
Strenge Formvorschriften beachten
Damit Ihr Vorsorgeauftrag rechtlich bindend ist, müssen zwingend Formvorschriften eingehalten werden. Ein ausgedrucktes Dokument am Computer lediglich zu unterschreiben, ist ungültig! Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Komplett handschriftlich: Das gesamte Dokument muss von A bis Z von Hand geschrieben, mit dem Datum versehen und unterschrieben werden.
- Öffentliche Beurkundung: Sie können den Vorsorgeauftrag auch von einem Notar offiziell beurkunden lassen.
Aufbewahrung: Wo wird das Dokument hinterlegt?
Die beste Verfügung nützt nichts, wenn sie im Ernstfall nicht gefunden wird. In der Schweiz können Sie das Originaldokument direkt bei der KESB an Ihrem Wohnort gegen eine einmalige Gebühr von rund 150 Franken hinterlegen. Alternativ können Sie das Dokument privat aufbewahren und lediglich den Hinterlegungsort bei Ihrer Wohngemeinde registrieren lassen.
Kann der Auftrag später geändert werden?
Ja. Solange Sie voll urteilsfähig sind, können Sie den Vorsorgeauftrag jederzeit anpassen oder Personen austauschen. Da die Urteilsfähigkeit (die Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln und eine Situation richtig zu bewerten) bei Krankheiten auch schleichend abnehmen kann, muss bei späteren Änderungen eventuell ein ärztliches Attest eingeholt werden, um die Gültigkeit zu bestätigen.
Tipp von Nathalie Rickli: Da bei der Erstellung eines Vorsorgeauftrags viele persönliche Fallstricke (wie etwa Regelungen für den Fall einer späteren Trennung) übersehen werden können, lohnt sich die Beratung durch eine Fachperson. So stellen Sie sicher, dass im Ernstfall alles genau nach Ihren Vorstellungen abläuft.
Erbrecht
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