Angst um die eigene Erbschaft: KESB?
- Rechtsexpertin: Dominique Calco Labbruzzo
- Erbrecht
In der Praxis des Erbrechts entstehen besonders schwierige Situationen, wenn ältere Menschen eine neue Beziehung eingehen und gleichzeitig grössere Vermögenswerte vorhanden sind. Nicht selten befürchten Kinder, dass eine neue Partnerin oder ein neuer Partner in erster Linie am Vermögen interessiert ist.
Die Spannungen eskalieren häufig dann, wenn der Elternteil beginnt, Vermögenswerte zu verschenken, ein neues Testament zu errichten oder der neuen Partnerin ein Vermächtnis auszurichten. In solchen Fällen überlegen sich Kinder manchmal, ihren Vater oder ihre Mutter bei der Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu melden und die Urteilsfähigkeit überprüfen zu lassen.
Diese Situation ist rechtlich und menschlich sehr heikel. Einerseits steht die Selbstbestimmung älterer Menschen im Vordergrund, andererseits müssen sie vor möglichem Missbrauch geschützt werden.
Vermächtnis – was bedeutet das im Schweizer Erbrecht?
Ein Vermächtnis (Legat) ist eine Verfügung in einem Testament oder Erbvertrag, mit der eine bestimmte Person einen konkreten Vermögenswert oder Geldbetrag erhält, ohne selbst Erbe zu werden.
Der Unterschied zum Erben ist wichtig:
- Erben treten in die gesamte Rechtsstellung des Erblassers ein und übernehmen auch Schulden.
- Vermächtnisnehmer erhalten nur den zugesprochenen Gegenstand oder Geldbetrag.
Ein Vermächtnis wird häufig verwendet, um
- eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner abzusichern
- eine nahestehende Person zu berücksichtigen
- jemanden ausserhalb der Familie zu bedenken.
Typischer Konflikt: neue Partnerin und besorgte Kinder
Ein klassisches Szenario sieht so aus:
Ein verwitweter oder geschiedener Vater lernt eine neue Partnerin kennen. Nach einiger Zeit beschliesst er, sie in seinem Testament zu berücksichtigen.
Zum Beispiel durch:
- ein Vermächtnis von CHF 200’000
- die Übertragung eines Autos oder einer Wohnung
- ein Wohnrecht in einer Immobilie.
Die Kinder reagieren mit grosser Sorge. Sie haben den Eindruck, dass die neue Partnerin hauptsächlich am Vermögen interessiert ist.
Nicht selten kommt es dann zu der Überlegung:
Ist unser Vater überhaupt noch urteilsfähig?
Kann man den Vater bei der KESB als urteilsunfähig erklären lassen?
Viele Menschen glauben, dass man eine Person einfach „für unzurechnungsfähig erklären lassen“ kann. So einfach ist es jedoch nicht.
Die KESB greift nur ein, wenn konkrete Hinweise bestehen, dass eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann.
Gründe können beispielsweise sein:
- Demenz
- schwere psychische Erkrankungen
- massive kognitive Einschränkungen
- Ausnutzung einer klaren Abhängigkeitssituation.
Eine blosse unbeliebte Beziehung oder eine finanzielle Entscheidung, die den Kindern nicht gefällt, reicht nicht aus.
Urteilsfähigkeit im Schweizer Recht
Urteilsfähig ist eine Person, wenn sie
- die Bedeutung ihrer Handlung versteht
- die Folgen abschätzen kann
- und entsprechend handeln kann.
Selbst ältere Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen können weiterhin urteilsfähig sein.
Das Schweizer Recht schützt deshalb bewusst die Entscheidungsfreiheit älterer Menschen, auch wenn ihre Entscheidungen für die Familie schwierig zu akzeptieren sind.
Wann kann ein Testament problematisch werden?
Ein Testament kann später angefochten werden, wenn:
- der Erblasser im Zeitpunkt der Erstellung nicht urteilsfähig war
- das Testament unter Täuschung oder Drohung entstanden ist
- eine Person den Erblasser manipuliert oder massiv beeinflusst hat.
Die Beweisführung ist allerdings oft schwierig.
Deshalb ist es sinnvoll, solche Situationen frühzeitig zu beobachten.
Rechtstipps für Kinder in solchen Situationen
1. Gespräch statt Konfrontation
Der erste Schritt sollte immer ein respektvolles Gespräch sein.
Viele Konflikte entstehen, weil sich der Elternteil von den Kindern kontrolliert oder kritisiert fühlt.
Offene Gespräche können helfen, die Motivation hinter den Entscheidungen besser zu verstehen.
2. Urteilsfähigkeit nicht vorschnell infrage stellen
Der Vorwurf der Urteilsunfähigkeit ist sehr schwerwiegend.
Wenn Kinder vorschnell versuchen, den Elternteil unter Schutzmassnahmen zu stellen, kann dies die Beziehung dauerhaft beschädigen.
3. Veränderungen im Verhalten beobachten
Relevante Hinweise können sein:
- plötzliche Isolation von Familie und Freunden
- starke Kontrolle durch eine neue Person
- ungewöhnliche Geldtransfers oder Schenkungen
- drastische Veränderungen im Testament.
In solchen Fällen kann eine genauere Abklärung sinnvoll sein.
4. Dokumente prüfen
Wenn möglich, sollten Kinder versuchen zu klären:
- ob ein neues Testament existiert
- ob Vollmachten erteilt wurden
- ob grössere Schenkungen stattgefunden haben.
5. Frühzeitig rechtliche Beratung einholen
Gerade bei grösseren Vermögen oder komplexen Familienstrukturen ist eine frühzeitige rechtliche Einschätzung sinnvoll.
Eine Beratung kann helfen zu beurteilen,
- ob tatsächlich ein Risiko besteht
- ob Schutzmassnahmen notwendig sind
- oder ob es sich um eine legitime Entscheidung des Elternteils handelt.
Fazit
Wenn ältere Menschen eine neue Beziehung eingehen und ihre Vermögensplanung anpassen, führt dies häufig zu Spannungen innerhalb der Familie. Der Wunsch der Kinder, ihre Eltern zu schützen, ist verständlich.
Gleichzeitig schützt das Schweizer Recht bewusst die Selbstbestimmung älterer Menschen, auch wenn ihre Entscheidungen nicht allen gefallen.
Der Schlüssel liegt daher meist in einer besonnenen, rechtlich fundierten und respektvollen Herangehensweise.
Denn letztlich geht es im Erbrecht nicht nur um Geld, sondern auch um Vertrauen, Würde und Familienbeziehungen.
Geprüft von rechtlichen Expert:innen
Dieser Fachbeitrag auf goanwalt.ch wurde von Schweizer Anwält:innen und rechtlichen Expert:innen geprüft.