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Internationales Erbrecht Schweiz – USA

US-Trust-Strukturen im Kontext des Schweizer Erbrechts

Immer häufiger leben vermögende Familien in der Schweiz, während Kinder oder Begünstigte die Staatsangehörigkeit der Vereinigte Staaten besitzen.

Sobald eine US-Person involviert ist, verändert sich die Nachlassplanung grundlegend. Denn das schweizerische Erbrecht trifft auf das angloamerikanische Trust-System – zwei Rechtsordnungen mit unterschiedlichen Prinzipien.

Dieser Beitrag beleuchtet die Schnittstelle zwischen Schweizer Erbrecht und US-Trust-Strukturen – mit konkreten Praxishinweisen.

1. Ausgangspunkt: Welches Erbrecht gilt?

Nach schweizerischem IPRG ist grundsätzlich der letzte Wohnsitz des Erblassers massgeblich.

Lebt eine Person mit Vermögen in Zürich, gilt in der Regel Schweizer Erbrecht – auch wenn die Kinder US-Staatsbürger sind.

Das bedeutet:

  • Anwendung des Schweizer Pflichtteilsrechts
  • Zuständigkeit der Schweizer Behörden
  • Schweizer Nachlassabwicklung

Die US-Staatsangehörigkeit der Erben ändert daran zunächst nichts.

2. Schweizer Pflichtteilsrecht – seit 2023 flexibler

Mit der Reform 2023 wurde das Pflichtteilsrecht liberalisiert:

  • Pflichtteil der Nachkommen reduziert
  • Wegfall des Pflichtteils der Eltern
  • Mehr Testierfreiheit

Dennoch bleiben Pflichtteile zwingend.

Ein US-Trust kann diese nicht automatisch umgehen, wenn Schweizer Recht anwendbar ist.

Rechtstipp

Vor Einbringung von Vermögen in einen Trust ist zu prüfen:

  • Wird dadurch ein Pflichtteil faktisch ausgehöhlt?
  • Besteht Anfechtungsgefahr durch pflichtteilsberechtigte Erben?
  • Ist genügend Liquidität vorhanden, um Ansprüche zu erfüllen?

3. Warum überhaupt ein US-Trust?

Ein Trust wird typischerweise eingesetzt bei:

  • US-Kindern oder US-Begünstigten
  • grossen Vermögen
  • generationenübergreifender Planung
  • US-Estate-Tax-Optimierung
  • Asset Protection

Besonders relevant ist dies, wenn Kinder US-Personen sind.

Denn das US-Steuerrecht knüpft an die Staatsangehörigkeit an – nicht an den Wohnsitz.

4. US Estate Tax – die oft übersehene Dimension

US-Kinder unterliegen mit ihrem weltweiten Vermögen der US Estate Tax.

Das kann bedeuten:

  • Besteuerung von Vermögen, das in der Schweiz vererbt wird
  • Generation-Skipping Tax bei Enkelstrukturen
  • umfangreiche Reporting-Pflichten

Ein korrekt strukturierter Trust kann helfen:

  • Vermögen generationenübergreifend zu bündeln
  • US-Estate-Tax-Belastungen bei jedem Generationenwechsel zu reduzieren
  • administrative Stabilität zu schaffen

Rechtstipp

Folgende Fragen sind zwingend zu klären:

  • Sind die Begünstigten US-Staatsbürger oder Green-Card-Holder?
  • Welche Vermögenswerte gelten als US-situs assets?
  • Besteht ein Doppelbesteuerungsrisiko?
  • Ist ein Revocable oder Irrevocable Trust angezeigt?

5. Trust und Schweizer Anerkennung

Die Schweiz anerkennt Trusts gestützt auf das Haager Trust-Übereinkommen.

Aber:

Anerkennung bedeutet nicht, dass zwingende erbrechtliche Ansprüche ausgeschlossen sind.

Schweizer Gerichte prüfen insbesondere:

  • Pflichtteilsverletzungen
  • Umgehungstatbestände
  • Gläubigerschutz
  • Missbrauchskonstellationen

Ein Trust ist kein Instrument zur Aushöhlung zwingenden Schweizer Rechts.

6. Typische Struktur: Revocable zu Lebzeiten – Irrevocable nach Tod

In der Praxis findet sich häufig folgende Struktur:

  • Revocable Foreign Grantor Trust während der Lebenszeit
  • Übergang in einen Irrevocable US Dynasty Trust beim Tod

Ziel:

  • Flexibilität zu Lebzeiten
  • steuerliche Optimierung für US-Erben
  • langfristige Vermögenssicherung

Diese Struktur muss jedoch mit dem Schweizer Pflichtteilsrecht kompatibel sein.

7. Unternehmerfamilien mit US-Kindern

Besonders komplex wird es bei:

  • Schweizer Familienunternehmen
  • Beteiligungen an AG oder GmbH
  • Immobilienportfolios
  • Private-Equity-Strukturen

Ein unkoordinierter Trust kann:

  • Pflichtteilsprozesse auslösen
  • gesellschaftsrechtliche Konflikte verursachen
  • Liquiditätsengpässe erzeugen

Rechtstipp

Bei Unternehmerfamilien stets:

  • gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklauseln prüfen
  • Stimmrechtsbindungen berücksichtigen
  • Pflichtteilsfinanzierung sicherstellen
  • internationale Steuerberater einbeziehen

8. Häufige Fehler in der Praxis

  1. Errichtung eines US-Trust ohne Schweizer Analyse
  2. Ignorieren des Pflichtteilsrechts
  3. Keine Koordination mit US-Tax-Counsel
  4. Fehlende Liquiditätsplanung
  5. Unklare Trustee-Struktur
  6. Unzureichende Dokumentation der Vermögensübertragung

Internationale Strukturierung ohne integrative Beratung führt häufig zu Doppelbesteuerung oder Anfechtung.

Fazit

Wenn Vermögen in der Schweiz liegt und US-Erben involviert sind, entsteht eine komplexe transatlantische Konstellation.

Erforderlich sind:

✔ Analyse des anwendbaren Schweizer Erbrechts

✔ Pflichtteilsprüfung

✔ US-steuerliche Strukturierung

✔ Koordination mit US-Beratern

✔ strategische Gesamtarchitektur

Ein Trust ist kein isoliertes Dokument, sondern Teil einer umfassenden Vermögensstrategie.

Internationale Nachlassplanung verlangt juristische Präzision, steuerliches Verständnis und strategisches Denken – insbesondere bei vermögenden, grenzüberschreitend strukturierten Familien.

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf goanwalt.ch wurde von Schweizer Anwält:innen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

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