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Wenn Kinder sich Sorgen um Erbschleicherei machen

In vielen Familien entsteht eine schwierige Situation, wenn Kinder den Eindruck haben, dass eine dritte Person einen starken Einfluss auf einen älteren Elternteil ausübt. Oft wird in solchen Fällen von „Erbschleicherei“ gesprochen. Juristisch ist dieser Begriff im Schweizer Recht zwar nicht definiert, doch die Problematik ist real und kommt in der Praxis häufiger vor, als man denkt.

Besonders gefährdet sind ältere Menschen, die allein leben, gesundheitlich eingeschränkt sind oder deren Familie weit entfernt wohnt. In solchen Situationen kann eine neue Person eine zentrale Rolle im Alltag übernehmen und zunehmend Einfluss auf finanzielle oder rechtliche Entscheidungen gewinnen.

Gerade deshalb ist es wichtig, die rechtlichen Möglichkeiten zu kennen und frühzeitig zu handeln.

Was bedeutet „Erbschleicherei“ aus rechtlicher Sicht?

Im Alltag versteht man darunter Situationen, in denen eine Person versucht,

  • das Vertrauen eines älteren Menschen zu gewinnen
  • andere Familienmitglieder zu isolieren
  • Einfluss auf Testament oder Schenkungen zu nehmen
  • Zugang zu Vermögen oder Bankkonten zu erhalten

Das Schweizer Recht schützt jedoch grundsätzlich die Testierfreiheit. Das bedeutet: Jede Person darf grundsätzlich frei entscheiden, wem sie ihr Vermögen hinterlassen möchte.

Problematisch wird es erst dann, wenn beispielsweise

  • die Urteilsfähigkeit eingeschränkt war
  • eine Person getäuscht oder unter Druck gesetzt wurde
  • eine Abhängigkeitssituation ausgenutzt wurde.

Beispiel aus der Praxis

In einem Fall aus meiner Praxis lebte eine ältere Dame allein in einem Pflegeheim in der Schweiz. Ihre Verwandtschaft befand sich grösstenteils in Italien, weshalb der persönliche Kontakt nur sporadisch stattfand.

Mit der Zeit entwickelte sich eine enge Beziehung zu einem Mann aus ihrer Umgebung – einem Primarschullehrer. Er begann, sie regelmässig zu besuchen und unterstützte sie zunehmend bei organisatorischen Angelegenheiten.

Schritt für Schritt übernahm er

  • administrative Aufgaben
  • Kontakte zu Behörden
  • finanzielle Angelegenheiten

Am Ende hatte er faktisch die Kontrolle über einen grossen Teil ihres Vermögens.

Die Familie bemerkte die Entwicklung erst spät, weil die Distanz gross war.

Solche Situationen zeigen, wie wichtig es ist, dass Familien regelmässigen Kontakt zu älteren Angehörigen halten und auch deren soziales Umfeld im Blick behalten.

Rechtstipps für Familien

1. Regelmässiger Kontakt ist der wichtigste Schutz

Der wichtigste Schutz gegen Missbrauch ist oft nicht juristisch, sondern menschlich.

Wenn Kinder oder Angehörige regelmässig Kontakt halten,

  • fallen Veränderungen schneller auf
  • Entscheidungen werden gemeinsam besprochen
  • externe Personen können weniger leicht isolierenden Einfluss ausüben.

Gerade wenn Familien im Ausland leben, sollte bewusst Zeit für Telefonate, Videogespräche oder Besucheeingeplant werden.

2. Vollmachten sorgfältig prüfen

Viele problematische Situationen entstehen durch zu weitgehende Vollmachten.

Wenn eine Person Zugriff auf Konten oder Vermögenswerte erhält, kann sie weitreichende Entscheidungen treffen.

Empfehlungen:

  • Vollmachten nur an vertrauenswürdige Personen vergeben
  • möglichst mehrere Kontrollmechanismen einbauen
  • grössere Vermögensentscheidungen dokumentieren.

3. Testament frühzeitig klären

Ein klar formuliertes Testament kann spätere Konflikte vermeiden.

Dabei kann beispielsweise geregelt werden:

  • wer welchen Anteil erhält
  • ob Schenkungen berücksichtigt werden
  • welche Personen Entscheidungsbefugnisse haben.

Gerade bei älteren Menschen ist es wichtig, dass ein Testament in einem Zeitpunkt voller Urteilsfähigkeit erstellt wird.

4. Veränderungen ernst nehmen

Wenn plötzlich

  • neue Personen grossen Einfluss haben
  • grosse Geldbeträge verschenkt werden
  • ein Testament kurzfristig geändert wird

sollten Angehörige aufmerksam werden.

Das bedeutet nicht automatisch, dass Missbrauch vorliegt, aber die Situation sollte sorgfältig geprüft werden.

5. Schutzmassnahmen prüfen

Wenn Zweifel an der Urteilsfähigkeit bestehen oder der Verdacht auf Ausnutzung besteht, kann in der Schweiz auch die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingeschaltet werden.

Diese kann

  • eine Abklärung durchführen
  • Schutzmassnahmen anordnen
  • gegebenenfalls eine Beistandschaft einrichten.

6. Testament anfechten

Unter bestimmten Umständen kann ein Testament nach dem Tod angefochten werden, etwa wenn

  • der Erblasser nicht urteilsfähig war
  • Täuschung oder Druck vorlag
  • ein Irrtum bestand.

Allerdings ist die Beweisführung häufig schwierig. Deshalb ist präventive Planung immer besser als nachträgliche Konflikte.

Fazit

Erbschleicherei ist ein sensibles Thema, das Familien emotional stark belasten kann. Zwischen der Freiheit älterer Menschen, über ihr Vermögen zu entscheiden, und dem Schutz vor Missbrauch besteht ein schwieriges Gleichgewicht.

Aus meiner Erfahrung zeigt sich immer wieder: Der beste Schutz liegt in Aufmerksamkeit, regelmässigem Kontakt und klaren rechtlichen Strukturen.

Denn letztlich geht es nicht nur um Vermögen, sondern um Verantwortung gegenüber älteren Menschen – und um den respektvollen Umgang mit Familie und Vertrauen.

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf goanwalt.ch wurde von Schweizer Anwält:innen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

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