Sie sind Anwalt?

Kündigen wegen psychischem Druck – verliere ich meine Ansprüche?

Experteninterview mit Rechtsanwalt Adriano Maissen

Psychischer Druck am Arbeitsplatz, Mobbing oder dauerhafte Überlastung können dazu führen, dass Arbeitnehmende keinen anderen Ausweg mehr sehen, als selbst zu kündigen. Doch welche rechtlichen und finanziellen Folgen hat eine Eigenkündigung in der Schweiz? Besteht weiterhin Anspruch auf Lohn und Arbeitslosengeld? Und wie können Betroffene ihre Rechte schützen?

Im Gespräch erklärt Adriano Maissen, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in St. Gallen und Zürich, wann psychischer Druck rechtlich relevant wird, welche Risiken eine Eigenkündigung mit sich bringt und warum eine frühzeitige rechtliche Beratung entscheidend sein kann.

goanwalt.ch: Herr Maissen, psychischer Druck gehört für viele Menschen zum Arbeitsalltag. Doch ab wann wird die Belastung am Arbeitsplatz zu einem rechtlichen Problem?

Nicht jeder Druck am Arbeitsplatz ist rechtswidrig. Hohe Leistungsziele, sachliche Kritik oder gelegentliche Konflikte gehören grundsätzlich zum Berufsleben. Rechtlich problematisch wird es jedoch, wenn die Persönlichkeit oder Gesundheit von Arbeitnehmenden verletzt wird.

Nach Art. 328 OR ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Persönlichkeit und Gesundheit seiner Mitarbeitenden zu schützen. Dazu gehört auch der Schutz vor psychischen Belastungen.

Ein typisches Beispiel ist Mobbing am Arbeitsplatz, also systematisches, über längere Zeit andauerndes feindseliges Verhalten. Auch sexuelle Belästigung, wiederholte Demütigungen, Schikanen oder dauerhafte Überlastung können eine Verletzung der Fürsorgepflicht darstellen.

Wichtig ist: Der Arbeitgeber muss auch eingreifen, wenn das Mobbing von anderen Mitarbeitenden ausgeht und er davon Kenntnis hat. Mobbing selbst ist in der Schweiz zwar kein eigener Straftatbestand, einzelne Handlungen wie Drohungen oder Nötigung können jedoch strafbar sein.

goanwalt.ch: Wenn die psychische Belastung so gross wird, dass Betroffene nicht mehr weiterarbeiten können, dürfen sie dann selbst kündigen?

Ja, Arbeitnehmende dürfen ihr Arbeitsverhältnis grundsätzlich jederzeit ordentlich kündigen, ohne dafür einen Grund angeben zu müssen. Dabei müssen sie allerdings die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten.

Auch während einer Krankschreibung ist eine Eigenkündigung möglich. Der gesetzliche Kündigungsschutz bei Krankheit schützt nämlich nur vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber.

Anders sieht es bei einer fristlosen Kündigung durch Arbeitnehmende aus. Diese ist nur bei einem wichtigen Grund zulässig, der eine Weiterarbeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar macht. Die Gerichte stellen daran hohe Anforderungen. Eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung kann sogar Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers nach sich ziehen.

Mein Rat ist deshalb, bei einer gesundheitlichen Belastung nicht vorschnell zu kündigen. Eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit kann zunächst der sinnvollere Weg sein, da dadurch Ansprüche auf Lohnfortzahlung oder Krankentaggeld erhalten bleiben können.

goanwalt.ch: Viele Betroffene befürchten finanzielle Nachteile. Was passiert mit dem Lohn und dem Arbeitslosengeld, wenn man wegen psychischem Druck selbst kündigt?

Der Lohnanspruch besteht grundsätzlich bis zum Ende der Kündigungsfrist. Dazu können ein anteiliger 13. Monatslohn, Überstundenansprüche und gegebenenfalls eine Auszahlung nicht bezogener Ferientage kommen.

Besonders wichtig sind jedoch die Folgen für die Arbeitslosenversicherung. Wer ohne zugesicherte neue Stelle selbst kündigt, gilt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum, kurz RAV, grundsätzlich als selbstverschuldet arbeitslos.

Die Arbeitslosenkasse kann deshalb sogenannte Einstelltage verhängen. Bei schwerem Verschulden sind das zwischen 31 und 60 Tagen, an denen kein Arbeitslosentaggeld ausbezahlt wird.

Eine Ausnahme besteht, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gesundheitlich nicht mehr zumutbar war. Das muss allerdings nachgewiesen werden. Besonders hilfreich ist ein bereits vor der Kündigung ausgestelltes Arztzeugnis, das die Unzumutbarkeit der konkreten Arbeitsstelle bestätigt.

Zu beachten ist ausserdem, dass vollständig arbeitsunfähige Personen grundsätzlich nicht als vermittlungsfähig gelten. Deshalb sollte auch frühzeitig geklärt werden, welche Leistungen eine Krankentaggeldversicherung übernimmt und ob nach dem Austritt ein Übertritt in eine Einzelversicherung möglich ist.

goanwalt.ch: Sie haben die Bedeutung eines ärztlichen Nachweises angesprochen. Welche weiteren Beweise sollten Arbeitnehmende sichern, wenn sie unter Mobbing oder psychischem Druck leiden?

Ich empfehle, möglichst früh ein detailliertes Protokoll zu führen. Darin sollten Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen und konkrete Vorfälle festgehalten werden. Zeitnah erstellte Aufzeichnungen sind in der Regel glaubwürdiger als spätere Zusammenfassungen.

Auch E-Mails, Chatnachrichten, ärztliche Zeugnisse und mögliche Zeugen können wichtige Beweismittel sein.

Besonders entscheidend ist eine schriftliche Meldung an den Arbeitgeber oder die Personalabteilung. Dadurch lässt sich nachweisen, dass der Arbeitgeber über die Situation informiert war. Das kann für die Frage einer möglichen Haftung wesentlich sein.

Allerdings dürfen Beweise nicht auf jede beliebige Weise gesammelt werden. Heimliche Gesprächsaufnahmen sind in der Schweiz grundsätzlich strafbar, selbst wenn man am Gespräch beteiligt ist. Auch das private Kopieren vertraulicher Geschäftsdaten kann rechtliche Konsequenzen haben.

goanwalt.ch: Trotz dieser Möglichkeiten kündigen viele Betroffene aus Verzweiflung. Welche Fehler können dabei besonders schwerwiegende Folgen haben?

Ein häufiger Fehler ist die Kündigung im Affekt, insbesondere eine fristlose Kündigung ohne ausreichende rechtliche Grundlage oder ärztliche Dokumentation.

Ebenso riskant ist es, vorschnell eine Aufhebungsvereinbarung zu unterschreiben. Damit vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das kann Auswirkungen auf den Kündigungsschutz und das Arbeitslosengeld haben. Zudem enthalten solche Vereinbarungen häufig eine sogenannte Saldoklausel, mit der auf weitere Ansprüche verzichtet wird.

Oft werden auch wichtige Fristen übersehen. Dazu gehören die rechtzeitige Anmeldung beim RAV, die Stellensuche bereits während der Kündigungsfrist und mögliche Fristen für den Übertritt in eine Krankentaggeld-Einzelversicherung.

Darüber hinaus sollten offene Ansprüche auf Ferien, Überstunden oder ein Arbeitszeugnis geprüft werden. Bei schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Genugtuung, also eine finanzielle Entschädigung für erlittenes seelisches Leid, verlangt werden.

goanwalt.ch: Um solche Fehler zu vermeiden und die eigenen Ansprüche zu schützen, wann sollte man sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden?

Idealerweise bereits vor der Kündigung. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, finanzielle Nachteile zu vermeiden und die nächsten Schritte richtig vorzubereiten.

Besonders wichtig ist anwaltliche Unterstützung, wenn eine Aufhebungsvereinbarung vorgelegt wird, eine fristlose Kündigung im Raum steht oder der Arbeitgeber während einer Krankheit kündigt. Auch bei möglichen Ansprüchen auf Lohn, Schadenersatz oder Genugtuung ist eine rechtliche Prüfung sinnvoll.

Wurden bereits Einstelltage durch die Arbeitslosenkasse verfügt, kann gegen diesen Entscheid grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen Einsprache erhoben werden.

Auch die Kosten einer Beratung sollten Betroffene nicht grundsätzlich abschrecken. Möglicherweise besteht eine Rechtsschutzversicherung oder Unterstützung durch einen Berufsverband. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 30’000 Franken fallen im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich keine Gerichtskosten an. Eine mögliche Parteientschädigung an die Gegenseite bleibt allerdings zu berücksichtigen.

Entscheidend ist, die eigenen Rechte zu kennen, bevor man eine Kündigung ausspricht oder eine Vereinbarung unterschreibt.

Rechtliche Hilfe rund um das Thema Arbeitsrecht – Rechtsanwalt Adriano Maissen

Für Angestellte: Sie leiden unter psychischem Druck oder Mobbing am Arbeitsplatz und überlegen, selbst zu kündigen? Sie möchten Ihre Ansprüche auf Lohn, Arbeitslosengeld oder Schadenersatz frühzeitig klären, um finanzielle und rechtliche Nachteile zu vermeiden?

Für Unternehmen: Angestellte Ihres Unternehmen erheben Mobbingvorwürfe oder sind wegen Belastung am Arbeitsplatz arbeitsunfähig? Klären Sie frühzeitig Ihre Fürsorgepflicht, die Lohnfortzahlung und mögliche Haftungsrisiken, bevor aus einem Konflikt ein teures Verfahren wird.

Die Rechtsanwaltskanzlei in St. Gallen und Zürich unterstützt Sie mit juristischer Erfahrung und Expertise bei arbeitsrechtlichen Fragen. Kontaktieren Sie die Kanzlei für ein klärendes Erstgespräch – Rechtsanwalt Adriano Maissen hilft Ihnen gerne, Ihre Rechte zu wahren.

Mehr Informationen sowie die Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Adriano Maissen auf goanwalt.ch.

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf goanwalt.ch wurde von Schweizer Anwält:innen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

Anwalt benötigt?

Finde und beauftrage den passenden Anwalt für dein Rechtsproblem.

zur Anwaltssuche
GoAnwalt
Übersicht zum Datenschutz

Diese Webseite verwendet Cookies, die für einige Funktionen der Webseite notwendig sind oder zur Optimierung der Inhalte dienen (auch Inhalte von Fremdanbietern).

Die Cookies werden im Browser gespeichert.

Lesen Sie gerne auch mehr in unserer Seite zum Datenschutz

Sie können die Einstellungen anpassen, in dem Sie Navigation auf der linken Seite nutzen.