Wenn zwei sich streiten…
Vor kurzem durfte ich an der Konstanzer Schule für Mediation KSFM bei hochkarätigen Experten eine Weiterbildung zur Problematik von Mediation im Zwangskontext absolvieren. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitgeber zwei sich streitende Arbeitnehmer zu einer Mediation verpflichtet. Auch das Gericht kann sich streitenden Eltern in einem Eheschutzverfahren oder in einem Scheidungsverfahren mit mehr oder weniger Druck eine Mediation nahe legen.
Doch was bedeutet das, wenn sie eigentlich keine Lust auf Gespräche haben? Ist Mediation in der Schweiz freiwillig oder können sie dazu verpflichtet werden? Und wer zahlt die Kosten, wenn das Gericht sie empfiehlt? Dieser Artikel erklärt, wann Mediation im Zwangskontext möglich ist, welche Rechte sie haben und wie sie sich in solchen Situationen verhalten können.
Was ist Mediation – und wann wird sie angeordnet?
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, bei dem eine neutrale, allparteiische Fachperson – der Mediator oder die Mediatorin – die Konfliktparteien dabei unterstützt, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren geht es nicht um autoritative Entscheidungsmacht, sondern um den Ausgleich von Interessen, gestützt auf individuelle Bedürfnisse. Der Mediator hilft bei der Lösungsfindung. Er berät sie aber nicht, urteilt und beurteilt nicht und präsentiert ihnen keine Lösungen. Er unterstützt sie bei der gemeinsamen Lösungsfindung, indem er gemeinsam mit ihnen ihre Bedürfnisse formuliert und ihnen hilft Lösungen zu finden. Typische Anwendungsbereiche sind Familienkonflikte (z. B. Betreuung, Besuchsrecht, Unterhalt), Nachbarschaftsstreitigkeiten, Erbschaftsangelegenheiten oder sogar strafrechtliche Delikte, die auf Antrag verfolgt werden (z. B. Ehrverletzungen).
Doch Mediation ist nicht immer ganz freiwillig. In bestimmten Fällen kann das Gericht oder eine Behörde eine Mediation anordnen oder empfehlen, selbst wenn eine Partei dagegen ist. Das Schweizer Recht unterscheidet dabei zwischen:
- Freiwilliger Mediation: Beide Parteien stimmen zu, z. B. um einen teuren und langwierigen Prozess zu vermeiden. Aber auch in solchen Fällen ist die Mediation selten für beide Parteien gleichermassen freiwillig.
- Gerichtlich empfohlener Mediation: Das Gericht bzw. die Schlichtungsbehörde schlägt eine Mediation vor, z. B. bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten (Art. 213 ff. ZPO). In familienrechtlichen Verfahren kann das Gericht die Eltern zu einem Mediationsversuch auffordern (Art. 297 Abs. 2 ZPO).
- Zwangsmassnahmen im Jugendstrafrecht: Bei jugendlichen Straftätern kann die Behörde eine Mediation anordnen (Art. 17 JStPO). Der Kanton Luzern hat dazu Ausführungsbestimmungen erlassen (Verordnung über die Mediation im Jugendstrafverfahren).Ein Beispiel: In einem Scheidungsverfahren mit Streit um die alternierende Betreuung kann das Gericht die Eltern auffordern, eine Mediation zu versuchen, bevor es eine Entscheidung trifft. Die Eltern müssen dann zumindest an einem Erstgespräch teilnehmen – auch wenn einer von ihnen das ablehnt.
Wer zahlt die Mediation?
Die Kosten für eine Mediation tragen in der Regel die Parteien – es sei denn, es liegt ein Fall von unentgeltlicher Rechtspflege vor. Das Schweizer Recht sieht folgende Regelungen vor:
- Grundsatz: Die Parteien tragen die Kosten selbst.
- Unentgeltliche Mediation: Wenn Sie nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, kann das Gericht die Mediation kostenlos anordnen. Das gilt insbesondere in:
- Familien- und Kindesrechtssachen, wenn die Parteien nicht über die notwendigen Mittel verfügen.
- Zivilverfahren, wenn die Voraussetzungen für unentgeltliche Rechtspflege erfüllt sind.
- Jugendstrafverfahren.
- Rückzahlungspflicht: Falls sich Ihre finanzielle Situation später verbessert, kann der Staat die Kosten grundsätzlich innerhalb von zehn Jahren zurückfordern.
Ein Beispiel: In einem Scheidungsverfahren mit Streit um den Unterhalt kann das Gericht eine kostenlose Mediation anordnen, wenn beide Parteien wenig verdienen. Verbessert sich die finanzielle Lage einer Partei später, muss sie die Kosten nachzahlen.
Wie läuft eine gerichtlich empfohlene Mediation ab?
- Vorschlag durch das Gericht: Das Gericht schlägt eine Mediation vor und benennt einen Mediator oder eine Mediatorin. In der Regel haben sie das Recht, den Mediator abzulehnen und einen anderen vorzuschlagen.
- Informationsgespräch: Der Mediator oder die Mediatorin erklärt, wie Mediation funktioniert, welches die Rolle der Beteiligte ist und welche Vorteile sie hat.
- Freiwillige Teilnahme: Nach dem Informationsgespräch entscheiden sie, ob Sie an der Mediation teilnehmen möchten.
- Vereinbarung: Kommt eine Einigung zustande, wird diese schriftlich festgehalten. In Zivilverfahren kann das Gericht die Vereinbarung in einen Entscheid integrieren, wodurch die Vereinbarung vollstreckbar wird. Das bedeutet, dass die Vereinbarung wie ein Gerichtsurteil durchgesetzt werden kann.
Was passiert, wenn keine Einigung zustande kommt?
- In Zivilverfahren wird das Gerichtsverfahren fortgesetzt, als ob es keine Mediation gegeben hätte.
- Im Jugendstrafrecht wird das Verfahren wieder aufgenommen, wenn keine Einigung erzielt wird.
Fazit: Mediation als Chance – auch unter Zwang
Mediation ist in der Schweiz ein wichtiges Instrument, um Konflikte einvernehmlich zu lösen – auch wenn sie nicht immer freiwillig ist. Besonders in familienrechtlichen Angelegenheiten kann das Gericht eine Mediation empfehlen oder etwas Druck ausüben. Die Gerichte machen allerdings selten davon Gebrauch. Die Kosten können übernommen werden, wenn sie nicht über die notwendigen Mittel verfügen, und eine erfolgreiche Mediation kann langwierige und teure Gerichtsverfahren vermeiden.
Wenn das Gericht eine Mediation vorschlägt, sollten sie die Chance nutzen, auch wenn Sie zunächst skeptisch sind. Eine Mediation bietet die Möglichkeit, eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist – ohne dass ein Richter über Sie entscheidet. Sie behalten damit ihre Autonomie.
Falls sie unsicher sind, ob eine Mediation in Ihrem Fall sinnvoll ist, empfiehlt es sich, anwaltlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt kann sie über Ihre Rechte und Pflichten aufklären und Sie im Mediationsverfahren unterstützen. Besonders in komplexen Fällen (z. B. bei hohen Streitwerten oder strafrechtlichen Vorwürfen) ist eine rechtliche Beratung ratsam, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.