Die häufigsten Mobbingfälle betreffen das Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Unterstellten. Allerdings kann es Betroffene genau so verletzend treffen, wenn die systematischen Herabsetzungen und Ausgrenzungen von Kollegen ausgehen, ohne dass der Vertraspartner, der Arbeitgeber, im Konflikt involviert ist. In diesem Fall stellen sich daher die Fragen: Muss Ihr Arbeitgeber etwas dagegen unternehmen? Ist die Kündigung missbräuchlich, wenn sich der Arbeitgeber zur Kündigung entscheidet, um den Konflikt zu lösen?
Die Pflichten des Arbeitgebers: die Rechtslage
Im Grundsatz ist der Arbeitgeber gestützt auf Art. 328 OR verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte seiner Arbeitnehmer zu schützen. Eine ordentliche Kündigung kann daher missbräuchlich sein, wenn der Arbeitgeber in einer Konfliktsituation unter Arbeitnehmern keinerlei zumutbare Massnahmen zur Entschärfung des Konflikts unternimmt, sondern es vorzieht, einen bzw. den erstbesten Arbeitnehmer zu entlassen (vgl. etwa BGer 4A_39/2023 vom 14. Februar 2023 E. 3.2). Es lässt sich allerdings aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auch keine allgemeine Pflicht zur Durchführung von Aussöhnungsversuchen oder gar Mediationsverfahren ableiten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Konflikt massgebend auf den schwierigen Charakter oder das ungebührliche Verhalten des entlassenen Arbeitnehmers zurückzuführen ist.
Folglich führt nicht jeder Konflikt automatisch zu einer Interventionspflicht des Arbeitgebers. Zudem muss es dem Arbeitgeber überalssen werden, wie er tätig wird. Bleibt er jedoch untätig, ohne dass der Konflikt allein dem Verschulden der Arbeitnehmer zuzuschreiben ist, kann die Untätigkeit des Arbeitgebers zu einer Verletzung der Fürsorgepflicht führen.
Besteht anschliessend ein Kausalzusammenhang zwischen der Kündigung eines der konfliktbetroffenen Arbeitnehmern und der Streitbeilegung, besteht ein erhöhtes Risiko für die Missbräuchlichkeit der Kündigung.
Was bedeutet das für Sie? Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten
1. Dokumentieren Sie alles
Mobbing ist schwer zu beweisen, weil ein System nachgewiesen werden muss, was naturgemäss viele zusammenhängende Vorfälle erfordert, um ein Muster aufzuzeigen. Weiter ist ein Nachweis erforderlich, dass man den Arbeitgeber über die Konfliktsituation in Kenntnis gesetzt hat. Führen Sie also ein Mobbing-Tagebuch, in dem Sie notieren:
- Datum, Uhrzeit, Ort des Vorfalls
- Was genau passiert ist (wörtliche Zitate, Zeugen)
- Wie Sie sich gefühlt haben (z. B. „Ich war den ganzen Tag verzweifelt“)
- Reaktionen des Arbeitgebers (z. B. „Vorgesetzter hat gesagt: ‚Ist alles nicht so wild‘“)
Warum? Ohne Beweise wird es schwierig, rechtliche Schritte einzuleiten. Schriftliche Aufzeichnungen sind vor Gericht oft entscheidend.
2. Melden Sie den Vorfall – aber richtig
- Erster Schritt: Wenden Sie sich an Ihren direkten Vorgesetzten oder die Personalabteilung. Formulieren Sie Ihre Beschwerde schriftlich (E-Mail oder Brief) und verlangen Sie eine Stellungnahme.
- Wenn der Vorgesetzte selbst mobbt oder nicht reagiert: Nutzen Sie offizielle Meldestellen (z. B. Anlaufstelle für Konflikte, Gleichstellungsbeauftragte, Betriebsrat). Viele Unternehmen haben interne Richtlinien für Mobbingfälle.
- Im öffentlichen Dienst: Hier gibt es oft formelle Beschwerdeverfahren (z. B. Schlichtungsstellen).
Wichtig: Sie haben Anspruch auf Vertraulichkeit. Der Arbeitgeber darf Ihre Meldung nicht einfach an die beschuldigte Person weitergeben.
3. Externe Hilfe holen
Wenn der Arbeitgeber nicht handelt, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Gewerkschaften (z. B. Unia, Syna) – sie bieten rechtliche Beratung und Unterstützung.
- Kantonale Arbeitsinspektorate – sie prüfen, ob der Arbeitgeber seine Pflichten verletzt hat.
- Anwält:in für Arbeitsrecht – wenn Sie rechtliche Schritte (z. B. Schadenersatz, Kündigungsschutz) erwägen.
Beispiel: Eine Lehrerin wurde von Kollegen gemobbt. Der Arbeitgeber ignorierte ihre Beschwerden. Mit Hilfe einer Anwältin klagte sie auf Schadenersatz für Therapiekosten – und gewann [BGer 4A_310/2019].
4. Krankschreibung und Kündigungsschutz
- Wenn Mobbing Ihre Gesundheit gefährdet, können Sie sich krankschreiben lassen. Der Arbeitgeber darf Sie nicht dafür bestrafen [Art. 328 OR].
- Achtung bei Kündigung: Wenn Sie wegen Mobbing gekündigt werden, kann die Kündigung missbräuchlich sein [BGer 1C_607/2025]. Sie haben dann Anspruch auf eine Abfindung (bis zu 6 Monatslöhne).
Häufige Fragen (FAQ)
1. Mein Chef mobbt mich – was kann ich tun?
Wenden Sie sich an die nächsthöhere Führungsebene oder die Personalabteilung. Wenn das nichts bringt, nutzen Sie die interne Meldestelle (falls vorhanden) oder holen Sie sich externe Hilfe (Gewerkschaft, Anwält:in). Dokumentieren Sie jeden Vorfall [Art. 328 OR].
2. Muss ich Mobbing beweisen?
Ja, aber Indizien reichen oft aus. Ein Mobbing-Tagebuch, Zeugenaussagen oder E-Mails können helfen. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass kein Mobbing vorliegt [BGer 8C_203/2022].
3. Darf ich mich weigern, mit dem Mobber zusammenzuarbeiten?
Nein – solange der Arbeitgeber nicht eingreift, müssen Sie Ihre Arbeitspflichten erfüllen. Aber: Sie können verlangen, dass der Arbeitgeber Massnahmen ergreift (z. B. Versetzung des Mobbers) [Art. 328 OR].
4. Kann ich Schadenersatz verlangen, wenn ich wegen Mobbing krank werde?
Ja, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt hat (z. B. nicht reagiert hat). Sie können Therapiekosten, Lohnausfall oder Schmerzensgeld geltend machen [BGer 4A_74/2025].
5. Was passiert, wenn der Arbeitgeber mich nach der Meldung bestraft?
Das ist Rachemobbing und rechtswidrig. Sie können dagegen vorgehen – z. B. mit einer Beschwerde beim Arbeitsgericht oder einer Strafanzeige wegen Nötigung [Art. 181 StGB].
Fazit: Handeln Sie frühzeitig – aber überlegt
Mobbing am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Sie zu schützen – und zwar aktiv. Wenn Sie das Gefühl haben, gemobbt zu werden:
- Dokumentieren Sie jeden Vorfall (Tagebuch, E-Mails, Zeugen).
- Melden Sie den Vorfall schriftlich an Ihren Vorgesetzten oder die Personalabteilung.
- Nutzen Sie offizielle Meldestellen, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert.
- Holen Sie sich Unterstützung (Gewerkschaft, Anwält:in), wenn es ernst wird.
Wichtig: Mobbing ist oft ein schleichender Prozess. Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen, die Situation zu klären – ohne dass Ihr Arbeitsverhältnis darunter leidet. Wenn der Arbeitgeber untätig bleibt, kann das sogar rechtliche Konsequenzen haben.
Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Fall Mobbing ist oder wie Sie vorgehen sollen, lassen Sie sich von einer Fachperson beraten. Ein erstes Gespräch mit einer Anwält:in oder einer Gewerkschaft kann Klarheit bringen – und Ihnen helfen, die nächsten Schritte zu planen.