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Mobbing am Arbeitsplatz – Was gilt im Grundsatz?

Rechtsexperte: MA. HSG in Law Raffael S. Gübeli
Arbeitsrecht
28/09/2026

Sie kommen jeden Tag mit einem mulmigen Gefühl zur Arbeit, weil Kollegen Sie systematisch ignorieren, Vorgesetzte Ihnen ständig unberechtigte Vorwürfe machen oder Gerüchte über Sie verbreitet werden. Vielleicht haben Sie sogar schon gesundheitliche Probleme wie Schlafstörungen oder Angstzustände entwickelt. Solche Situationen sind nicht nur belastend, sondern können rechtlich als Mobbing eingestuft werden. Doch was genau gilt in der Schweiz als Mobbing, welche Pflichten hat Ihr Arbeitgeber, und welche Schritte können Sie unternehmen, um sich zu wehren?

Mobbing am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte. Das Schweizer Recht bietet Ihnen Schutzmechanismen, die von der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bis hin zu Schadenersatzansprüchen reichen. Allerdings ist der Weg zur Durchsetzung Ihrer Rechte oft komplex und erfordert eine sorgfältige Dokumentation sowie rechtliches Know-how. Dieser Artikel erklärt Ihnen, was Mobbing rechtlich ausmacht, welche Verantwortung Ihr Arbeitgeber trägt, und wie Sie vorgehen können, um die Situation zu verbessern – oder im schlimmsten Fall rechtliche Schritte einzuleiten.

Was ist Mobbing? Die rechtliche Definition

Nicht jeder Konflikt oder jede unfreundliche Bemerkung am Arbeitsplatz ist gleich Mobbing. Das Schweizer Recht stellt klare Anforderungen an das, was als Mobbing gilt. Entscheidend sind vor allem drei Merkmale:

  1. Systematisches und wiederholtes Verhalten: Mobbing besteht nicht aus einem einzelnen Vorfall, sondern aus einer Serie von Handlungen oder Äusserungen, die über einen längeren Zeitraum hinweg stattfinden. Ein einmaliger Streit mit einem Kollegen oder eine einzelne unhöfliche E-Mail reichen nicht aus [Art 328 OR].
  2. Feindselige oder herabsetzende Absicht: Die Handlungen müssen darauf abzielen, Sie zu isolieren, zu demütigen oder sogar aus dem Betrieb zu verdrängen. Dazu gehören beispielsweise ständige Kritik an Ihrer Arbeit, das Verbreiten von Gerüchten, das Ignorieren Ihrer Anwesenheit oder das Zuweisen sinnloser Aufgaben, um Sie zu demotivieren.
  3. Schwere der Beeinträchtigung: Die Handlungen müssen in der Gesamtbetrachtung so schwerwiegend sein, dass sie Ihre Persönlichkeit oder Gesundheit beeinträchtigen. Das kann sich in psychischen Problemen wie Depressionen, Angstzuständen oder sogar körperlichen Symptomen wie Schlafstörungen äussern.

Ein Beispiel: Wenn Ihr Vorgesetzter Sie über Monate hinweg vor dem Team blossstellt, Ihnen wichtige Informationen vorenthält oder Sie ständig mit überzogenen Forderungen unter Druck setzt, kann das als Mobbing gewertet werden. Entscheidend ist, dass die Handlungen in ihrer Gesamtheit eine gezielte Schikane darstellen – auch wenn einzelne Vorfälle für sich genommen vielleicht noch erträglich wären [BGer 1C_141/2025].

Wichtig ist auch, was nicht als Mobbing gilt: Ein einmaliger Konflikt, eine schlechte Arbeitsatmosphäre oder eine unglückliche Bemerkung reichen nicht aus. Auch wenn Sie sich subjektiv gemobbt fühlen, muss das Verhalten objektiv die oben genannten Kriterien erfüllen, um rechtlich relevant zu sein.

Die Pflichten Ihres Arbeitgebers: Was das Gesetz verlangt

Ihr Arbeitgeber hat eine gesetzliche Fürsorgepflicht, die ihn verpflichtet, Ihre Persönlichkeit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu schützen. Diese Pflicht ist in Artikel 328 des Obligationenrechts (OR) verankert und gilt für alle Arbeitsverhältnisse – egal, ob Sie in einem privaten Unternehmen, einer öffentlichen Institution oder einem Kleinbetrieb arbeiten.

Präventive Massnahmen: Was Ihr Arbeitgeber tun muss

Ihr Arbeitgeber ist nicht nur verpflichtet, auf Mobbing-Vorfälle zu reagieren, sondern muss auch präventiv handeln, um solche Situationen von vornherein zu verhindern. Dazu gehören:

  • Schulungen und Sensibilisierung: Der Arbeitgeber sollte Schulungen anbieten, um Führungskräfte und Mitarbeiter für das Thema Mobbing zu sensibilisieren. Das kann beispielsweise in Form von Workshops oder Informationsveranstaltungen geschehen.
  • Klare Richtlinien: Viele Betriebe haben interne Reglemente oder Verhaltenskodizes, die Mobbing explizit verbieten und Konsequenzen bei Verstössen aufzeigen. Solche Richtlinien sollten für alle Mitarbeiter zugänglich sein.
  • Anlaufstellen für Betroffene: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass es klare Ansprechpartner gibt, an die sich Mitarbeiter wenden können, wenn sie sich gemobbt fühlen. Das können interne Vertrauenspersonen, eine Ombudsstelle oder externe Beratungsstellen sein.

Reaktion auf Mobbing-Vorfälle: Was Ihr Arbeitgeber tun muss

Falls es zu Mobbing kommt, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, schnell und angemessen zu handeln. Dazu gehört:

  • Ermittlung der Vorfälle: Der Arbeitgeber muss die Vorwürfe ernst nehmen und eine sachliche Prüfung einleiten. Das kann beispielsweise durch Gespräche mit den Beteiligten oder die Einsichtnahme in E-Mails oder andere Dokumente geschehen.
  • Schutz der betroffenen Person: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die gemobbte Person vor weiteren Übergriffen geschützt wird. Das kann bedeuten, dass der Mobber versetzt wird, dass Arbeitsabläufe geändert werden oder dass die betroffene Person vorübergehend von bestimmten Aufgaben freigestellt wird.
  • Konsequenzen für den Mobber: Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, muss der Arbeitgeber angemessene Massnahmen ergreifen. Das kann von einer Verwarnung bis hin zur fristlosen Kündigung des Mobbers reichen, je nach Schwere der Vorfälle.

Ein Beispiel aus der Praxis: Wenn Sie Ihren Arbeitgeber über Mobbing-Vorfälle informieren und dieser nichts unternimmt, kann das als Verletzung seiner Fürsorgepflicht gewertet werden. In einem solchen Fall können Sie rechtliche Schritte einleiten, um Schadenersatz oder eine Entschädigung zu verlangen [Art 328 OR].

Was bedeutet das für Sie? Ihre Handlungsmöglichkeiten

Wenn Sie das Gefühl haben, gemobbt zu werden, ist es wichtig, dass Sie nicht schweigen, sondern aktiv werden. Je früher Sie handeln, desto besser können Sie sich schützen und Beweise sammeln. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen können:

1. Dokumentation: Beweise sammeln

Mobbing ist oft schwer nachzuweisen, weil es sich um subtile Handlungen handelt, die über einen längeren Zeitraum hinweg stattfinden. Daher ist es entscheidend, dass Sie alle Vorfälle genau dokumentieren. Dazu gehören:

  • Schriftliche Aufzeichnungen: Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort und eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls. Wer hat was gesagt oder getan? Wer war anwesend? Wie haben Sie sich gefühlt?
  • E-Mails, Nachrichten oder andere schriftliche Beweise: Bewahren Sie alle relevanten E-Mails, Chat-Nachrichten oder Briefe auf. Diese können später als Beweismittel dienen.
  • Zeugen: Falls Kollegen oder andere Personen die Vorfälle mitbekommen haben, können diese als Zeugen aussagen. Fragen Sie sie, ob sie bereit wären, Ihre Aussagen zu bestätigen.

2. Interne Meldung: Den Arbeitgeber informieren

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber oder eine interne Anlaufstelle über die Vorfälle. Das kann schriftlich oder mündlich geschehen, aber eine schriftliche Meldung ist oft sinnvoller, weil sie später als Beweis dienen kann. In Ihrer Meldung sollten Sie:

  • Die Vorfälle konkret beschreiben.
  • Darlegen, wie sich die Situation auf Ihre Gesundheit und Ihre Arbeit auswirkt.
  • Eine klare Forderung stellen, beispielsweise dass der Arbeitgeber Massnahmen ergreift, um die Situation zu verbessern.

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, auf Ihre Meldung zu reagieren und eine Untersuchung einzuleiten. Falls er nichts unternimmt, kann das als Verletzung seiner Fürsorgepflicht gewertet werden.

3. Externe Unterstützung: Beratung und rechtliche Schritte

Falls Ihr Arbeitgeber nicht angemessen reagiert oder die Situation sich nicht verbessert, können Sie externe Unterstützung in Anspruch nehmen. Dazu gehören:

  • Beratungsstellen: Es gibt verschiedene Organisationen, die Betroffene von Mobbing beraten und unterstützen, beispielsweise die Schweizerische Mobbing-Hotline oder Gewerkschaften.
  • Ärztliche oder psychologische Hilfe: Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, sollten Sie sich an einen Arzt oder Psychologen wenden. Ein ärztliches Attest kann später als Beweis dienen, dass die Mobbing-Vorfälle Ihre Gesundheit beeinträchtigt haben.
  • Rechtliche Schritte: Falls alle internen Massnahmen erfolglos bleiben, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Dazu gehören:
  • Schadenersatzforderungen: Sie können Schadenersatz für materielle oder immaterielle Schäden verlangen, beispielsweise für Arztkosten oder Schmerzensgeld.
  • Kündigungsschutz: Wenn Sie aufgrund von Mobbing kündigen oder gekündigt werden, kann die Kündigung unter Umständen als missbräuchlich angefochten werden [Art 336 OR].
  • Strafanzeige: In schweren Fällen können Mobbing-Handlungen auch strafrechtlich relevant sein, beispielsweise als Nötigung, Beleidigung etc.

4. Kündigung: Wann ist sie eine Option?

In extremen Fällen kann es sinnvoll sein, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Allerdings sollten Sie eine Kündigung gut überlegen, da sie mit finanziellen und beruflichen Risiken verbunden ist. Bevor Sie kündigen, sollten Sie:

  • Rechtlichen Rat einholen: Ein Anwalt kann prüfen, ob die Kündigung als missbräuchlich angefochten werden kann oder ob Sie Anspruch auf eine Abfindung haben.
  • Alternativen prüfen: Vielleicht gibt es die Möglichkeit, innerhalb des Unternehmens versetzt zu werden oder eine Auszeit zu nehmen, um die Situation zu klären.

Falls Sie aufgrund von Mobbing kündigen, sollten Sie die Kündigung schriftlich begründen und auf die Mobbing-Vorfälle hinweisen. Das kann später als Beweis dienen, falls Sie rechtliche Schritte einleiten.

Häufige Fragen (FAQ)

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber nichts gegen Mobbing unternimmt?

Wenn Ihr Arbeitgeber auf Ihre Meldung nicht reagiert oder keine angemessenen Massnahmen ergreift, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Dazu gehört, dass Sie eine formelle Beschwerde einreichen oder sich an eine externe Stelle wie eine Gewerkschaft oder eine Mobbing-Beratungsstelle wenden. Falls der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt hat, können Sie Schadenersatz oder eine Entschädigung verlangen [Art 328 OR].

Kann ich gekündigt werden, wenn ich Mobbing melde?

Nein, eine Kündigung, die als Reaktion auf eine Mobbing-Meldung ausgesprochen wird, ist missbräuchlich und kann angefochten werden. Das Gesetz schützt Sie vor sogenannten „Rachekündigungen“ [Art 336 Abs 1 lit d OR]. Falls Sie nach einer Meldung gekündigt werden, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, um Ihre Optionen zu prüfen.

Wie lange muss Mobbing andauern, damit es rechtlich relevant ist?

Es gibt keine feste Zeitvorgabe, aber die Vorfälle müssen über einen längeren Zeitraum hinweg stattfinden und systematisch sein. Ein einzelner Vorfall reicht nicht aus, auch wenn er schwerwiegend ist. Entscheidend ist, dass die Handlungen in ihrer Gesamtheit eine gezielte Schikane darstellen [BGer 1C_141/2025].

Kann ich Schadenersatz verlangen, wenn ich wegen Mobbing krank werde?

Ja, wenn Sie aufgrund von Mobbing gesundheitliche Probleme entwickeln, können Sie Schadenersatz für materielle und immaterielle Schäden verlangen. Dazu gehören beispielsweise Arztkosten, Therapiekosten oder Schmerzensgeld. Allerdings müssen Sie nachweisen, dass die Mobbing-Vorfälle die Ursache für Ihre gesundheitlichen Probleme sind [Art 328 OR].

Was ist der Unterschied zwischen Mobbing und einem normalen Konflikt am Arbeitsplatz?

Ein normaler Konflikt ist eine einmalige oder vorübergehende Auseinandersetzung, die nicht darauf abzielt, eine Person systematisch zu demütigen oder zu isolieren. Mobbing hingegen ist ein gezieltes, wiederholtes und feindseliges Verhalten, das darauf abzielt, die betroffene Person zu schädigen. Während Konflikte oft durch Gespräche oder Mediation gelöst werden können, erfordert Mobbing in der Regel rechtliche Schritte [BGer 4A_74/2025].

Fazit

Mobbing am Arbeitsplatz ist eine ernsthafte Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte, die nicht nur Ihre berufliche Leistung, sondern auch Ihre Gesundheit beeinträchtigen kann. Das Schweizer Recht bietet Ihnen Schutzmechanismen, die von der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bis hin zu Schadenersatzansprüchen reichen. Allerdings ist der Weg zur Durchsetzung Ihrer Rechte oft komplex und erfordert eine sorgfältige Dokumentation sowie rechtliches Know-how.

Wenn Sie das Gefühl haben, gemobbt zu werden, sollten Sie nicht schweigen, sondern aktiv werden. Dokumentieren Sie alle Vorfälle, informieren Sie Ihren Arbeitgeber und suchen Sie bei Bedarf externe Unterstützung. Falls Ihr Arbeitgeber nicht angemessen reagiert, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Da jeder Fall individuell ist und die rechtlichen Möglichkeiten von den konkreten Umständen abhängen, empfiehlt es sich, frühzeitig eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Optionen zu prüfen und die besten Schritte für Ihre Situation zu planen.

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