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Kontaktrecht: Zählt der Wille des Kindes?

Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:

In diesem Interview erklärt Sandor Horvath, Fachanwalt SAV Familienrecht, zertifizierter Kinderanwalt und seit über 15 Jahren mit eigener Kanzlei in Luzern tätig, die rechtlichen und psychologischen Hintergründe, wenn Kinder den Kontakt zu einem Elternteil verweigern. Häufig stehen dahinter Loyalitätskonflikte oder belastende Erlebnisse. Der Wille des Kindes wird dabei mit zunehmendem Alter immer stärker berücksichtigt. Horvath verfügt zudem über ein CAS Familienrecht sowie ein CAS Kindesvertretung. Betroffenen Eltern rät er dazu, frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um eine dauerhafte Entfremdung zu verhindern.

Kontaktrecht: Zählt der Wille des Kindes?

Wenn sich Eltern trennen und ein Kind den Kontakt zu einem Elternteil verweigert, ist das eine emotional belastende Situation für alle Beteiligten. Doch wie ist die rechtliche Lage? Muss ein Kind gegen seinen Willen zum Umgang gezwungen werden, oder entscheidet es selbst? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen und psychologischen Aspekte rund um das Kontaktrecht.
Warum verweigern Kinder den Kontakt?
Wenn ein Kind den Kontakt zu einem Elternteil nicht mehr wahrnehmen möchte, gibt es dafür in der Regel konkrete Gründe. Zu den häufigsten Ursachen zählen:
 
  • Loyalitätskonflikte: Wenn Eltern stark zerstritten sind, steht das Kind oft im Mittelpunkt dieses Konflikts. Um in diesem Streit nicht zerrissen zu werden, ist es für das Kind oft einfacher, sich auf die Seite eines Elternteils zu schlagen, anstatt beiden gegenüber loyal zu bleiben.
  • Traumatische Erlebnisse: In einigen Fällen kann die Verweigerung ein Schutzmechanismus sein, um Gewalterfahrungen oder anderen traumatischen Erlebnissen beim anderen Elternteil zu entgehen.
  • Das Teenageralter: Bei Jugendlichen nehmen die Eltern generell an Bedeutung ab, während sogenannte Peer Groups (Freunde) wichtiger werden. Oft wollen sie das Wochenende lieber mit ihren Freunden verbringen, als beispielsweise den Vater auf dem Land zu besuchen.

Darf ein Kind zum Umgang gezwungen werden?

Ein Kind sollte nicht dazu gezwungen werden, etwas zu tun, das es nicht möchte, da dies die Situation meist nur verschlimmert und dem Kind Schaden zufügen kann.
Die Vorstellung, man müsse Umgangskontakte notfalls unter Strafandrohung gerichtlich durchsetzen, basiert oft auf dem überholten und wissenschaftlich nie bewiesenen Konzept der sogenannten «Entfremdung» (nach dem amerikanischen Psychologen Gartner). Diese Theorie sollte verworfen werden. Der Versuch, ein unwilliges Kind zum Kontakt zu zwingen, ist falsch und verletzt letztlich das Kindeswohl. Zudem ist es ein Irrglaube, dass ein Elternteil dem Kind den Kontakt von sich aus grundlos verbietet; meist ist die Weigerung eine direkte Reaktion auf das Verhalten oder die Bedürfnisse des Kindes.
Ab welchem Alter zählt der Wille des Kindes?
Wie stark der Wille des Kindes rechtlich ins Gewicht fällt, hängt massgeblich vom Alter und von der Dimension des elterlichen Konflikts ab:
 
  • Kleinere Kinder: Bei jüngeren Kindern wird der subjektive Wille noch nicht so stark berücksichtigt. Das Schweizer Bundesgericht geht hier nach dem sogenannten objektiven Kindeswohl davon aus, dass der Kontakt zu beiden Elternteilen aufrechterhalten werden sollte. Sind die Eltern nicht zerstritten, wird meist alles darangesetzt, den Kontakt zu ermöglichen.
  • Jugendliche (ab 13–14 Jahren): In diesem Alter wird der Wille des Kindes zwingend berücksichtigt. Lehnt ein Teenager den Kontakt ab, gibt es rechtlich kaum noch Möglichkeiten, diesen zu erzwingen – die Beteiligten müssen lernen, damit umzugehen.

Die wahre Lösung liegt bei den Eltern

Der eigentliche Grund für den Kontaktabbruch liegt fast nie beim Kind selbst, sondern im Konflikt zwischen den Eltern. Daher bringt es wenig, auf das Kind einzureden oder gar Massnahmen gegen das Kind zu ergreifen, um den Kontakt wieder herzustellen.
Der einzige wirksame Ansatzpunkt liegt bei den Eltern. Erst wenn diese es schaffen, ihren Streit beizulegen und sich wieder auf Augenhöhe zu begegnen, löst sich der Loyalitätskonflikt des Kindes. Kurse oder Mediationen können als Unterstützung dienen, stossen bei hochstrittigen Eltern in der Praxis aber oft an ihre Grenzen.

Wann sollte ein Anwalt eingeschaltet werden?

Bei einer dauerhaften Kontaktverweigerung lautet die Regel: Man sollte grundsätzlich so früh wie möglich einen Anwalt einschalten.
Je länger der Kontaktabbruch andauert, desto unwahrscheinlicher wird es, dass die Beziehung wiederhergestellt werden kann. Zieht sich ein Verfahren über Jahre hin und wachsen die Kinder in dieser konfliktreichen Zeit heran, wenden sie sich oft ganz von den Eltern ab. Ein erneuter Kontakt kommt dann teilweise erst im Erwachsenenalter wieder zustande. Handeln die Eltern jedoch frühzeitig, während die Kinder noch klein sind, und zeigen Einsicht, stehen die Chancen auf eine Wiederaufnahme des Kontakts gut.

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf goanwalt.ch wurde von schweizer Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

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