Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:
In diesem Rechts-Interview erläutert Sridar Paramalingam, Rechtsanwalt für Familienrecht in Bern, die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zur Schuldenhaftung in der Ehe nach schweizerischem Recht. Er erklärt, wann Ehepartner grundsätzlich nur für ihre eigenen Verbindlichkeiten haften und in welchen Fällen eine gemeinsame Haftung entstehen kann.
Ein besonderer Fokus liegt auf Bürgschaften, Solidarhaftungen und gemeinsamen Konten, die im Ernstfall erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen können. Der Experte zeigt zudem auf, welche Folgen Schulden bei einer Trennung oder Scheidung haben können und weshalb interne Vereinbarungen nicht automatisch vor Ansprüchen externer Gläubiger schützen.
Abschliessend gibt er praktische Hinweise, wie finanzielle Transparenz, klare Absprachen und eine vorausschauende Planung dazu beitragen können, spätere Konflikte und unerwartete Haftungsrisiken zu vermeiden.
Haftung für die Schulden des Ehepartners: Was Sie wissen müssen
Eine der häufigsten Sorgen in einer Ehe ist die Frage: «Muss ich für die finanziellen Altlasten oder neuen Schulden meines Partners oder meiner Partnerin aufkommen?». Grundsätzlich sind beide Ehepartner eigenständige, handlungsfähige Erwachsene, die frei Verträge abschliessen können. Dennoch gibt es Situationen, in denen Sie plötzlich mit in die Verantwortung gezogen werden.
Hier erfahren Sie, wann Sie haften, wie Sie sich schützen können und was bei einer Trennung passiert.
Die Grundregel: Wer unterschreibt, der haftet
Grundsätzlich gilt: Sie haften nur für die Schulden Ihres Ehepartners, wenn Sie den entsprechenden Vertrag ebenfalls unterschrieben haben. Jeder Ehepartner haftet in der Regel mit seinem Eigengut und der Hälfte der Errungenschaft für seine eigenen Schulden, die auf seinen Namen lauten.
Kauft Ihr Partner beispielsweise eigenmächtig eine teure Uhr oder ein Auto auf Kredit und unterschreiben Sie diesen Vertrag nicht mit, so handelt es sich ausschliesslich um die Schulden Ihres Partners.
Ausnahmen: Solidarhaftung und Familienausgaben
Trotz der Grundregel gibt es Verträge und Situationen, bei denen eine sogenannte Solidarhaftung entsteht – meist unabhängig davon, ob Sie in einer Gütertrennung oder Errungenschaftsbeteiligung leben.
Zu den klassischen Schuldenfallen, bei denen oft beide Ehepartner haften, gehören:
- Mietverträge
- Krankenkassenprämien
- Steuerschulden
Zusätzlich wird oft der Zweck der Ausgabe betrachtet: Bucht ein Partner beispielsweise alleine Familienferien, von denen aber die gesamte Familie samt Ehefrau profitiert, könnte argumentiert werden, dass beide Partner anteilig für diese Kosten aufkommen müssen.
So schützen Sie sich vor ungewollten Schulden
Um finanzielle Risiken in der Ehe zu minimieren, empfehlen Rechtsexperten folgende Vorsichtsmassnahmen:
- Vorsicht bei gemeinsamen Konten: Bei einem Gemeinschaftskonto haben beide Partner vollen Zugriff, was bedeutet, dass Geld ohne die Kontrolle des anderen ausgegeben werden kann. Es ist ratsam, die Finanzen zu entflechten und getrennte Konten zu führen, um die volle Kontrolle über das eigene Geld und die Übersicht über gemeinsame Ausgaben (z.B. für den Hausunterhalt) zu behalten.
- Lesen Sie das Kleingedruckte: Unterschreiben Sie niemals blind Verträge, nur aus Liebe oder Vertrauen. Sobald Begriffe wie „Garantie“, „Bürgschaft“ oder „Solidarhaftung“ in einem Vertrag auftauchen, sollten alle Alarmglocken schrillen. Durch solche Klauseln wird oft versucht, im Falle eines Zahlungsausfalls auf Ihr Vermögen zuzugreifen.
Schulden bei Trennung und Scheidung
Kommt es zu einer Scheidung, müssen gemeinsam verursachte Schulden (wie Miete, Krankenkasse oder Steuern) grundsätzlich aufgeteilt werden. Schulden aus Verträgen, die nur auf einen Namen lauten (z.B. Kreditkarten), bleiben in erster Linie bei der Person, die unterschrieben hat, sofern es sich nicht um Anschaffungen für die ganze Familie handelte.
In der Praxis wird in den meisten Fällen vor Gericht eine einvernehmliche Lösung gefunden. Die Ehepartner einigen sich in einem Vergleich darauf, wer welche Schuldenpositionen übernimmt.
Wichtiger Hinweis zu Gläubigern: Ein häufiger und gefährlicher Fehler ist der Glaube, dass eine interne Scheidungsvereinbarung automatisch auch für Dritte gilt. Wenn in Ihrem Scheidungsvertrag steht, dass Ihr Ex-Partner eine bestimmte Schuld übernimmt, bedeutet das nicht, dass die Gläubiger (z.B. das Steueramt oder die Krankenkasse) dem zustimmen. Sie müssen die Aufteilung der Schulden zwingend mit den jeweiligen Gläubigern abklären und offiziell regeln. Andernfalls könnten offene Rechnungen weiterhin bei Ihnen eingefordert werden.