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Pflichtteil der Kinder Schweiz: Änderungen im Erbrecht

Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:

Im Video-Podcast mit dem Erbrechtsexperten Dr. iur. Jacob Bollag geht es um die wichtigsten Änderungen im Schweizer Erbrecht, insbesondere um die Reduktion des Pflichtteils für Kinder und die daraus entstehenden neuen Möglichkeiten in der Nachlassplanung.

Die Erbrechtsreform 2023: Mehr Freiheit für Ihre Nachlassplanung

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz ein revidiertes Erbrecht, das Erblassern deutlich mehr Spielraum bei der Verteilung ihres Vermögens einräumt. Die wichtigste Änderung betrifft den sogenannten Pflichtteil der Kinder.

Was hat sich beim Pflichtteil der Kinder geändert?

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass, den bestimmte Erben (vor allem Kinder und Ehepartner) beanspruchen können.

  • Vor der Revision: Der Pflichtteil der Kinder betrug drei Viertel ihres gesetzlichen Erbanspruchs.
  • Seit 2023: Dieser Anteil wurde auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs reduziert.
Ein konkretes Beispiel: Hinterlässt ein Erblasser keinen Ehepartner, sondern nur Kinder, betrug ihr Pflichtteil früher 75 % des Nachlasses. Heute liegt er nur noch bei 50 %. Sind sowohl Kinder als auch ein Ehepartner vorhanden, reduziert sich der Pflichtteil der Kinder durch die Reform von bisher 3/8 auf neu 1/4 des Nachlasses.

Warum ist diese Reform wichtig für Sie?

Durch die Reduktion der Pflichtteile erhöht sich die verfügbare Quote – also der Teil des Vermögens, über den Sie völlig frei verfügen können. Dies bietet insbesondere folgende Vorteile:

  • Bessere Absicherung des Ehepartners: Sie können dem überlebenden Ehepartner einen grösseren Teil des Vermögens zukommen lassen, um dessen finanzielle Zukunft zu sichern.
  • Flexibilität bei Patchwork-Familien: Individuelle Lebenssituationen können besser berücksichtigt werden.
  • Erleichterte Unternehmensnachfolge: Die Planung wird einfacher, wenn weniger Kapital für die Auszahlung hoher Pflichtteile gebunden ist.

Was geschieht mit alten Testamenten?

Testamente, die vor dem 1. Januar 2023 verfasst wurden, bleiben grundsätzlich gültig. Es stellt sich jedoch die Frage der Auslegung: Wenn Sie darin festgehalten haben, dass Ihre Kinder „auf den Pflichtteil gesetzt“ werden, muss im Zweifelsfall ermittelt werden, ob Sie den damals geltenden Anteil (3/4) oder den nun geltenden geringeren Anteil (1/2) meinten. Eine Überprüfung bestehender Dokumente ist daher dringend ratsam.

Wichtige Hinweise zur Rechtssicherheit

  • Anfechtbarkeit: Ein Testament, das Pflichtteile verletzt, ist nicht automatisch ungültig, kann aber von den benachteiligten Erben mittels einer Herabsetzungsklage angefochten werden.
  • Enterbung: Eine vollständige Enterbung ist nach wie vor nur bei schwerwiegenden Verfehlungen oder Straftaten gegenüber dem Erblasser möglich; einfache Kontaktlosigkeit reicht hierfür nicht aus.
  • Notarielle Beratung: Während handschriftliche Testamente oft rechtliche Fehler enthalten oder leichter wegen Unzurechnungsfähigkeit angefochten werden können, bietet eine notarielle Beurkundung eine deutlich höhere Rechtssicherheit.

Wann sollten Sie einen Experten aufsuchen?

Besonders in komplexen Situationen ist eine fachmännische Beratung empfohlen:

  • Bei Patchwork-Familien oder Konkubinatspaaren (da Lebenspartner gesetzlich nicht geschützt sind).
  • Wenn Immobilien oder Unternehmen Teil des Nachlasses sind.
  • Zur Erstellung kombinierter Ehe- und Erbverträge, die oft noch weitreichendere Gestaltungsmöglichkeiten bieten als ein einfaches Testament



Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf goanwalt.ch wurde von schweizer Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

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