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Wie lässt sich eine einvernehmliche Scheidung vertraglich regeln?

Rechtsexperte: Dr. iur. Severin Bischof
Scheidung
19/10/2026

Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin haben sich entschieden, getrennte Wege zu gehen – aber Sie möchten die Scheidung fair, schnell und ohne unnötige Konflikte abwickeln. Eine einvernehmliche Scheidung (auch Konventionalscheidung genannt) ist in der Schweiz möglich und spart Zeit, Geld und Nerven. Doch damit das Gericht Ihre Vereinbarung genehmigt, müssen Sie bestimmte rechtliche Vorgaben beachten. Dieser Artikel erklärt, welche Punkte Sie regeln müssen, wie der Ablauf funktioniert und worauf Sie besonders achten sollten.

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Ehepartner die Scheidung gemeinsam beantragen und sich über alle wichtigen Folgen einig sind. Dazu gehören unter anderem die Aufteilung des Vermögens, der Vorsorgeausgleich (2. Säule), Unterhaltszahlungen und die Regelung der elterlichen Sorge für gemeinsame Kinder sowie deren Betreuung. Das Gericht prüft dann, ob die Vereinbarung fair ist und auf freiem Willen beruht – nicht, wer „Schuld“ an der Trennung hat [Art 111 ZGB].

Der Vorteil: Das Verfahren ist kürzer und kostengünstiger als eine strittige Scheidung. Zudem können Sie selbst bestimmen, wie Sie Ihre Angelegenheiten regeln möchten, statt sie einem Richter zu überlassen. Allerdings müssen Sie alle Punkte möglichst vollständig und verbindlich klären – sonst lehnt das Gericht die Vereinbarung womöglich ab. Es ist auch möglich, sich nur über einige Punkte zu einigen (z.B. über die Kinderbelange, nicht aber über das Güterrecht) und die Punkte, über die Sie sich nicht einigen können, vom Gericht regeln zu lassen (Teilvereinbarung).

Welche Punkte müssen in der Scheidungsvereinbarung geregelt werden?

Damit Ihre Vereinbarung vom Gericht genehmigt wird, muss sie in den Punkten, in denen Sie sich einig sind, vollständig sein. Das bedeutet: Sie müssen alle relevanten Scheidungsfolgen abdecken, auch wenn Sie sich in manchen Punkten einig sind, dass „alles beim Alten bleibt“. Betreffend die Punkte, in denen Sie sich nicht einig sind, sollten Sie gemeinsam vom Gericht deren Regelung beantragen. Die wichtigsten Bereiche sind:

1. Güterrechtliche Auseinandersetzung

Hier geht es um die Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens. Der gesetzliche Güterstand in der Schweiz ist die Errungenschaftsbeteiligung. Das bedeutet:

Praktisches Beispiel:
Sie haben während der Ehe ein Haus gekauft, das im Grundbuch auf Ihren Namen steht. Ihr Partner hat kein Einkommen, aber den Haushalt geführt. Das Haus gehört zur Errungenschaft und muss daher hälftig geteilt werden – auch wenn nur einer im Grundbuch steht.

2. Vorsorgeausgleich (2. Säule)

Die während der Ehe erworbenen Ansprüche in der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) werden hälftig aufgeteilt. Das gilt auch, wenn nur einer der Partner ein Vorsorgeguthaben hat [Art 122 ff. ZGB].

Beispiel:
Ihr Partner hat während der Ehe CHF 200’000 in der Pensionskasse angespart. Sie haben kein eigenes Guthaben, weil Sie nicht erwerbstätig waren. Ihnen steht die Hälfte (CHF 100’000) zu, die auf Ihr eigenes Vorsorgekonto übertragen wird.

3. Nachehelicher Unterhalt

Hier geht es um finanzielle Unterstützung nach der Scheidung. Das Gericht prüft, ob ein Unterhaltsbeitrag gerechtfertigt ist, und zwar unabhängig von der „Schuld“ an der Scheidung [Art 125 ZGB]. Entscheidend ist, ob es Ihnen zumutbar ist, nach der Scheidung selbst für Ihren gebührenden Lebensunterhalt aufzukommen.

4. Regelung der elterlichen Sorge und des Kindesunterhalts

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, müssen Sie folgende Punkte regeln:

Beispiel für eine Unterhaltsregelung:Oft wird die Betreuungszeit in einem bestimmten Schlüssel (z.B. 40:60) auf die Eltern verteilt. Beide Elternteile beteiligen sich abhängig von Ihrem Einkommen und ihrer Betreuungszeit am Unterhalt (alternierende Obhut). Wenn ein Elternteil eine Betreuungszeit von weniger als 30 % übernimmt, muss er für den Barunterhalt der gemeinsamen Kinder aufkommen, während der hauptbetreuenden Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung erfüllt. Eine korrekte und faire Unterhaltsberechnung ist komplex und erfordert meistens rechtliche Beratung (die KI ist noch nicht in der Lage, solche Unterhaltsberechnungen rechtssicher zu machen).

Wichtig:Die elterliche Sorge wird in den allermeisten Fällen auch nach der Scheidung gemeinsam ausgeübt.

Wie läuft das Verfahren für eine einvernehmliche Scheidung ab?

Das Verfahren ist in [Art 111 ZGB] geregelt und läuft in mehreren Schritten ab:

1. Gemeinsames Scheidungsbegehren und Vereinbarung

Sie und Ihr Partner reichen beim zuständigen Gericht (in der Regel am Wohnsitz eines der Ehepartner) folgende Unterlagen ein:

  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
  • Lohnausweis für das letzte Jahr
  • bei selbstständiger Erwerbstätigkeit: Bilanz und Erfolgsrechnung der letzten 3 Jahre sowie lückenlose Aufstellung über die Privatbezüge
  • Belege über Einkünfte aus Nebenerwerb
  • Ausweise über Ersatzeinkommen (AHV, IV, ALV, Rente der Pensionskasse, Unfalltaggelder etc.)
  • letzte Steuererklärung (inkl. Wertschriften- und Schuldenverzeichnis)
  • letzte Veranlagungsverfügung des Steueramtes
  • letzte Steuerrechnung
  • Wohnkosten: Mietvertrag oder Belege über Kosten der eigenen Liegenschaft (Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Betriebskosten)
  • Kinderbetreuungskosten
  • aktuelle Krankenkassenpolice (auch für Kinder) sowie allfällige Belege über Prämienverbilligung
  • Berufsauslagen (Fahrten zum Arbeitsplatz, Verpflegungskosten)
  • Ehevertrag
  • (Teil-) Scheidungsvereinbarung
  • neuester Vorsorgeausweis (Pensionskasse) bzw. Belege über Freizügigkeitskonti
  • Grundbuchauszug und amtliche Schätzung der Liegenschaft
  • Rückkaufswerte der Lebensversicherungspolicen
  • Konto-/Depotauszüge sämtlicher Bankkonten (inkl. Konti Säule 3a)

 

Tipp: Suchen Sie auf der Webseite des zuständigen Gerichts nach dem Formular „gemeinsames Scheidungsbegehren“.

2. Anhörung durch das Gericht

Das Gericht lädt Sie zu einer Anhörung vor. Dabei werden Sienach dem Scheidungswillen und den Scheidungsnebenfolgen befragt. Das Gericht muss sich vergewissern, dass die Scheidung sowie die Einigung über sämtliche Nebenfolgen Ihrem freien Willen entspricht.

3. Rechtskraft der Scheidung

Die Scheidung wird rechtskräftig, sobald das Urteil zugestellt und die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie geschieden. Sie können nun z. B. wieder heiraten oder Ihren Namen ändern.

Tipp: Nach Rechtskraft der Scheidung sollten Sie bei der Ausgleichskasse das AHV-Splitting beantragen. Auf der Webseite der Ausgleichskasse finden Sie das richtige Formular

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Die Kosten setzen sich aus folgenden Posten zusammen:

Gerichtskosten: Ca. CHF 2000 – CHF 2500.

Bei Bedarf Beratungskosten: Diese sind stark vom Umfang der Beratung abhängig und sollten im Vorfeld geklärt werden. Wenn z.B. „nur“ eine Unterhaltsberechnung gemacht werden muss, fallen dafür Kosten von ca. CHF 1000 – CHF 1500 an.

 

Tipp: Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen sollten Sie abklären, ob die Versicherung sich an den Kosten für die Beratung beteiligt. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und Ihre finanziellen Verhältnisse schlecht sind, haben Sie allenfalls Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege.

Häufige Fragen (FAQ)

1. Können wir die Scheidung auch ohne Anwalt durchziehen?

Ja, das ist möglich. Das Gesetz schreibt keinen Anwaltszwang vor. Allerdings ist es ratsam, zumindest die Vereinbarung von einem Anwalt prüfen zu lassen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Komplexe Fälle (z. B. mit Unternehmen, Immobilien, Unterhaltsberechnung und alternierende Obhut oder internationalen Bezügen) sollten immer anwaltlich begleitet werden.

2. Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert das Verfahren in der Regel 3–6 Monate. Die Dauer hängt davon ab, wie schnell Sie die Vereinbarung erstellen und wie lange das Gericht für die Bearbeitung braucht.

3. Was passiert, wenn wir uns nach der Scheidung nicht an die Vereinbarung halten?

Die Vereinbarung ist verbindlich und kann wie ein Gerichtsurteil vollstreckt werden. Wenn sich ein Partner nicht an die Abmachungen hält (z. B. Unterhalt nicht zahlt), kann der andere Partner die Zwangsvollstreckung einleiten (z. B. Lohnpfändung).

4. Können wir die Vereinbarung später noch ändern?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Die Ursache für die Veränderung muss dauerhaft und erheblich sein.

Für Änderungen müssen Sie einen Antrag beim Gericht stellen.

5. Was ist der Unterschied zwischen einer einvernehmlichen und einer strittigen Scheidung?

Bei einer strittigen Scheidung können Sie sich entweder gar nicht einigen oder nur über bestimmte Punkte. Die strittigen Punkte müssen vom Gericht entschieden werden. Beide Parteien erhalten Gelegenheit, ihre Anträge zu stellen und zu begründen.

 

Fazit: So gelingt Ihre einvernehmliche Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung ist der schnellste und kostengünstigste Weg, eine Ehe in der Schweiz zu beenden. Damit das Verfahren reibungslos verläuft, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Auch wenn Sie sich einig sind: Eine Scheidung hat weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen. Im Zweifel lohnt es sich, eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch zu nehmen, um spätere Überraschungen zu vermeiden. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Klarheit zu gewinnen.

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