Die Geldflussrechnung
Durch die sogenannte Geldflussrechnung werden Änderungen der Geldmittel durch Ein- und Ausgänge innerhalb einer bestimmten Zeitspanne bestimmt. Hierbei soll auch die Herkunft und der Gebrauch der liquiden Mittel nachgewiesen werden. Die Geldflussrechnung wird in drei verschiedene Aspekte eingeteilt: die operative, die Finanzierungs- sowie die Investitionstätigkeit. Allerdings müssen gemäss Art. 961 des Obligationenrechts (OR) lediglich Unternehmen, die der ordentlichen Revisionspflicht unterliegen, die Geldflussrechnung auch in ihren Jahresabschluss aufnehmen. Dennoch können auch andere Firmen, obwohl sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, diese Rechnung für ihre eigene Planung nutzen und dadurch finanzielle Schieflagen vermeiden.
Wirtschaftliche Situation des Unternehmens
Es muss gemäss Art. 961c des Obligationenrechts (OR) auch ein sogenannter Lagebericht über die wirtschaftliche Situation der Firma im Jahresbericht vorhanden sein. Dieser soll beispielsweise durch die Beschreibung der Situationen zu Bestellungen und Aufträgen,
einer Beurteilung des Risikos, aussergewöhnlicher Vorfälle oder aber auch durch zukünftige Erwartungen den Verlauf des Geschäftsverlaufs zeigen. Wichtig hierbei ist, dass diese Schilderung nicht der tatsächlichen Berechnung im Jahresabschluss widerspricht. Der Lagebericht muss rechtlich gesehen also folgende Informationen umfassen:
- Risikobeurteilung
- spezielle Ereignisse
- Bestellungs- & Auftragslage
- Anzahl Vollzeitstellen im jährlichen Durchschnitt
- Aussichten für die Zukunft
Erfolgsrechnung nach Gesamt- oder Umsatzkosten
Die Erfolgsrechnung muss ebenfalls einen Teil des Jahresabschlusses ausmachen und die entsprechenden rechtlichen Regelungen hierzu finden sich in Art. 959b des Obligationenrechts (OR). Dort wird die Gewinnlage der Firma im Laufe des Geschäftsjahres entweder als Produktions- oder als Absatzerfolgsrechnung dargestellt. Bei der ersten Variante, die auch als Gesamtkostenverfahren bekannt ist, ist es notwendig, den betriebsbezogenen Aufwand in verschiedene Arten zu unterteilen. Im Gegensatz dazu wird bei der Erfolgsrechnung nach Absatz, auch Umsatzkostenverfahren genannt, der Aufwand nach entsprechenden Funktionen gegliedert.
Produktions- vs. Absatzerfolgsrechnung | |
Produktionserfolgsrechnung | Absatzerfolgsrechnung |
Nettoerlöse aus Lieferungen & Leistungen | Nettoerlöse aus Lieferungen & Leistungen |
Bestandesänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie an nicht fakturierten Dienstleistungen | Anschaffungs- oder Herstellungskosten der verkauften Produkte und Leistungen |
Material- und Personalaufwand | Verwaltungsaufwand und Vertriebsaufwand |
sonstiger betrieblicher Aufwand | Finanzaufwand und -ertrag |
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Positionen des Anlagevermögens | betriebsfremder Aufwand und Ertrag |
Finanzaufwand und -ertrag | ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand und Ertrag |
betriebsfremder Aufwand und Ertrag | direkte Steuern |
ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand und Ertrag | Gewinn und Verlust des Jahres |
direkte Steuern | |
Gewinn und Verlust des Jahres | |
Erstellung eines jährlichen Abschlusses
Durch die zahlreichen Aspekte ist es kein einfacher Prozess, einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser beginnt nicht erst bei der tatsächlichen Verfassung, sondern erfordert bereits eine ausreichende Vorbereitungsphase. So ist es sinnvoll, die für den Abschluss notwendigen Dokumente, wie beispielsweise eine Inventur der Aktiva und Passiva oder die Bildung von Rückstellungen, bereits frühzeitig vorzubereiten. Auch das Sammeln und Ordnen von Belegen und Unterlagen für eine Saldenbilanz der Jahresverkehrszahlen ist als Vorbereitung für den Jahresabschluss unerlässlich.
Sobald diese Phase beendet ist, kann damit begonnen werden, den Jahresabschluss, den Anhang und den Lagebericht zu erstellen. Diese Dokumente werden anschliessend an die zuständige Person übergeben, die diese sorgfältig prüft und bei einem positiven Urteil auch darauf unterschreiben muss. Aktiengesellschaften muss der jährliche Geschäftsabschluss dem Aufsichtsrat zur Überprüfung ausgehändigt und von diesem vor der Einreichung zugelassen werden. Diese erfolgt dann elektronisch an das zuständige Finanzamt. Da es sich bei der Erstellung eines Jahresabschlusses zudem um einen komplexen rechtlichen und zeitintensiven Vorgang handelt, ist es ratsam, diesen von einem Anwalt, der auch als Steuerberater arbeitet, durchführen zu lassen. Auf diese Weise können Unternehmer sich nicht nur auf andere relevante Aspekte fokussieren, sondern auch mögliche Fehler vermieden werden.