Was ist die Revisionspflicht?
Bei der sogenannten Revisionspflicht handelt es sich um eine Prüfung, bei der die Prozesse innerhalb einer Firma, einer Stiftung oder aber auch eines Vereins untersucht werden. Hierbei wird überprüft, ob die Jahresabschlüsse im Einklang mit den geltenden Rechtsbestimmungen sind. Früher war sie vorrangig für Aktiengesellschaften (AG) relevant, seit 2008 ist sie allerdings für alle juristischen Personen, also auch für Vereine, Genossenschaften und oder auch Stiftungen, zur Notwendigkeit geworden. Die Rechtsgrundlagen für die Revisionspflicht stellen Art. 727ff des Obligationenrechts (OR) dar. Dort werden unter anderem die Besonderheiten der verschiedenen Arten der Überprüfung sowie die Anforderungen und Verpflichtungen der Revisionsstelle und Bestimmungen zu deren Wahl und Amtsdauer festgelegt.
Betriebswirtschaftliche Überprüfung: Aufgaben
Der Revisor muss bei der Überprüfung von juristischen Personen nicht nur gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeiten ausführen, sondern auch bestimmten Anforderungen entsprechen. So muss die Revisionsstelle nach Art. 728 des Obligationenrechts (OR) neutral sein und ein objektives Urteil fällen. Faktoren, die die Unabhängigkeit des Revisors beeinflussen können, sind beispielsweise die Schuld gegenüber der Gesellschaft oder auch die Entgegennahme von teuren Geschenken oder bestimmten Vorteilen. Die Revisionsstelle darf zudem nicht am Kapital des Unternehmens teilhaben oder ein Mitglied des Verwaltungsrates sein.
Zu den Aufgaben, die rund um die Revisionspflicht erledigt werden müssen, zählen unter anderem die Inspektion der Jahres- und möglicherweise auch der Konzernrechnung auf ihre Rechtmässigkeit. Ebenso muss der Revisor im Rahmen der Prüfung feststellen, ob es ein gesellschaftsinternes Kontrollsystem gibt und ob der Verwaltungsrat seinen Antrag rund um die Verwendung des Gewinns den gesetzlichen Anforderungen entsprechend gestaltet hat. Anschliessend muss gemäss Art. 728b des Obligationenrechts (OR) die Revisionsstelle dem Verwaltungsrat einen Bericht mit einer Stellungnahme zum Resultat, Angaben zur Unabhängigkeit und zur Person sowie die Genehmigung oder die Ablehnung des Jahresabschlusses. Insgesamt sind also folgende Tätigkeiten vom entsprechenden Revisor zu erledigen:
- Jahresabschluss prüfen
- Existenz eines internen Kontrollsystems untersuchen
- Vergütungsbericht analysieren
- Bericht über Verwendung des Bilanzgewinns begutachten
- Stellungnahme zum Ergebnis