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Revisionspflicht § Arten, Ablauf & Auswirkungen

Die Revisionspflicht betrifft juristische Personen und dient der Untersuchung der Rechtmässigkeit von internen Unternehmensstrukturen. Im folgenden Artikel lernen Sie nicht nur die Definition und die rechtliche Basis für diese betriebswirtschaftliche Überprüfung, sondern auch die Arten und den Ablauf näher kennen. Zudem erfahren Sie, welche Aufgaben die Revisionsstelle erfüllen muss und welche Vor- und Nachteile diese Analyse für das Unternehmen hat.

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Das Wichtigste in Kürze

Was ist die Revisionspflicht?

Bei der sogenannten Revisionspflicht handelt es sich um eine Prüfung, bei der die Prozesse innerhalb einer Firma, einer Stiftung oder aber auch eines Vereins untersucht werden. Hierbei wird überprüft, ob die Jahresabschlüsse im Einklang mit den geltenden Rechtsbestimmungen sind. Früher war sie vorrangig für Aktiengesellschaften (AG) relevant, seit 2008 ist sie allerdings für alle juristischen Personen, also auch für Vereine, Genossenschaften und oder auch Stiftungen, zur Notwendigkeit geworden. Die Rechtsgrundlagen für die Revisionspflicht stellen Art. 727ff des Obligationenrechts (OR) dar. Dort werden unter anderem die Besonderheiten der verschiedenen Arten der Überprüfung sowie die Anforderungen und Verpflichtungen der Revisionsstelle und Bestimmungen zu deren Wahl und Amtsdauer festgelegt.

Betriebswirtschaftliche Überprüfung: Aufgaben

Der Revisor muss bei der Überprüfung von juristischen Personen nicht nur gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeiten ausführen, sondern auch bestimmten Anforderungen entsprechen. So muss die Revisionsstelle nach Art. 728 des Obligationenrechts (OR) neutral sein und ein objektives Urteil fällen. Faktoren, die die Unabhängigkeit des Revisors beeinflussen können, sind beispielsweise die Schuld gegenüber der Gesellschaft oder auch die Entgegennahme von teuren Geschenken oder bestimmten Vorteilen. Die Revisionsstelle darf zudem nicht am Kapital des Unternehmens teilhaben oder ein Mitglied des Verwaltungsrates sein.

Zu den Aufgaben, die rund um die Revisionspflicht erledigt werden müssen, zählen unter anderem die Inspektion der Jahres- und möglicherweise auch der Konzernrechnung auf ihre Rechtmässigkeit. Ebenso muss der Revisor im Rahmen der Prüfung feststellen, ob es ein gesellschaftsinternes Kontrollsystem gibt und ob der Verwaltungsrat seinen Antrag rund um die Verwendung des Gewinns den gesetzlichen Anforderungen entsprechend gestaltet hat. Anschliessend muss gemäss Art. 728b des Obligationenrechts (OR) die Revisionsstelle dem Verwaltungsrat einen Bericht mit einer Stellungnahme zum Resultat, Angaben zur Unabhängigkeit und zur Person sowie die Genehmigung oder die Ablehnung des Jahresabschlusses. Insgesamt sind also folgende Tätigkeiten vom entsprechenden Revisor zu erledigen:

  • Jahresabschluss prüfen
  • Existenz eines internen Kontrollsystems untersuchen
  • Vergütungsbericht analysieren
  • Bericht über Verwendung des Bilanzgewinns begutachten
  • Stellungnahme zum Ergebnis

Haftung des Revisors

Da das Urteil der Revisionsstelle unter anderem ausschlaggebend für den Schutz von Marktteilnehmern und für die Sicherung des Vermögens einer Gesellschaft ist, gibt es auch strenge Regelungen bei einem falschen Verhalten. Deshalb umfasst die Haftung des Revisors auch sämtliche Schäden, die durch seine falsche Einschätzung entstanden sind. Die Beweislast liegt hier jedoch beim Kläger, der darlegen können muss, dass tatsächlich die unzureichende Arbeit im Zusammenhang mit der Revisionspflicht zum entstandenen Schaden geführt hat. Auch im Falle eines absichtlichen Fehlurteils aufgrund einer Verletzung der Unabhängigkeitsvorschriften muss die Revisionsstelle mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Folgende Aspekte können insgesamt also zu einer Haftung des Revisors führen:

  • vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden
  • Verstoss gegen Verpflichtungen
  • Verletzung der Unabhängigkeit
  • Kausaler Zusammenhang zwischen Schaden und Fehlverhalten

Arten der Wirtschaftsprüfung

Eine Revision kann auf zwei verschiedene Arten durchgeführt werden. So ist für Unternehmen entweder eine ordentliche oder eine eingeschränkte Revision vorgesehen. Die ordentliche Revision ist rechtlich in Art. 727 des Obligationenrechts (OR) geregelt und wird besonders für jene Unternehmen genutzt, die besonders relevant für die Wirtschaft sind.
Damit eine Firma der ordentlichen Revisionspflicht unterliegt, müssen beispielsweise ihre Aktien an der Börse gehandelt werden oder sie zur Verfassung einer Konzernrechnung verpflichtet sein. Ebenfalls haben jene Gesellschaften, die innerhalb von zwei Geschäftsjahren mindestens zwei der nachfolgenden Kriterien erfüllen:

  • Bilanz von 20 Millionen CHF
  • Erlös von 40 Millionen CHF
  • 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

Alle anderen juristischen Personen müssen lediglich eine eingeschränkte Revision für die Erfüllung der Pflicht vornehmen lassen. Diese stellt im Alltag nicht nur den Normalfall dar, sondern unterscheidet sich von der ordentlichen Prüfung unter anderem durch die Form des Berichts. Denn darin muss im Gegensatz zur ordentlichen Variante lediglich bestätigt werden, dass die untersuchten Rechnungen nicht gesetzeswidrig sind und es ist auch keine positive Formulierung notwendig.

Gut zu Wissen
Eine freiwillige ordentliche Revision ist vorteilhaft!

Juristische Personen, die lediglich der eingeschränkten Revisionspflicht nachkommen müssen, können sich auf freiwilliger Basis einer ordentlichen Prüfung unterziehen. Dies bringt den Vorteil, dass die Glaubwürdigkeit gestärkt wird und auch wirtschaftliche Vorteile bei der Unternehmensnachfolge oder dem Verkauf entstehen.

Revisionsverzicht

Es besteht noch in der Gründungsphase eines Unternehmens die Möglichkeit, einen Revisionsverzicht zu vereinbaren. Dieser muss in der Gründungsurkunde vermerkt werden und gilt zudem nur für die Revision der Jahresrechnung. Eine ordentliche Überprüfung kann also nicht umgangen werden. Wenn zudem eine bereits etablierte Firma die eingeschränkte Revision abgelehnt werden soll, dann müssen alle Aktionäre zustimmen. Wenn sich jemand innerhalb der Frist nicht dazu äussert, dann wird dies ebenfalls als Einverständnis gewertet.

Ein solcher Verzicht bringt jedoch häufig mehr Nach- als Vorteile für das Unternehmen. Denn wenn die Revisionspflicht auf diese Weise umgangen wird, dann wird oft die Glaubwürdigkeit hinterfragt und es gibt möglicherweise auch Probleme mit der Qualität der Buchführung und von Jahresabschlüssen. Zudem wird dadurch unter anderem auch Potenzial zu besseren Strukturen und Steueroptimierungen übersehen. Dementsprechend sollte ein Revisionsverzicht gut überlegt sein und nicht zu leichtfertig vereinbart werden.

Ablauf einer Wirtschaftsüberprüfung

Wenn eine Revision durchgeführt werden soll, muss dies zunächst einmal sorgfältig geplant werden. Hierzu wird zu Beginn des Jahres durch eine Risikoanalyse der Sektoren ein entsprechendes Programm für die Wirtschaftsüberprüfung verfasst. Anschliessend muss sich das Unternehmen darauf vorbereiten, indem es Daten aus den jeweiligen Sektoren in Erfahrung bringt und Rechnungen und andere Informationen zu den Finanzen untersucht. Auf dieser Basis wird dann ein Plan für die Prüfung des Sektors erstellt. Danach wird die Revisionspflicht dann durch die Umsetzung dieser Vorlage erfüllt. Hierbei werden auch Anmerkungen sowohl in elektronischer als auch in handschriftlicher Form notiert. Am Ende werden dann im Gespräch mit dem analysierten Sektor offene Unklarheiten beseitigt sowie ein abschliessender Bericht verfasst.

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Stellungnahme des untersuchten Sektors

Es besteht bei der Revisionspflicht auch die Option, dass sich der entsprechende Sektor innerhalb von 30 Tagen zu den Ergebnissen und Ratschlägen äussern muss.

Auswirkungen der Revisionspflicht für die Firma

Die Erfüllung der Revisionspflicht bedeutet für Unternehmen besonders bei der ordentlichen Wirtschaftsprüfung zwar einen enormen administrativen und finanziellen Aufwand, allerdings können dadurch auch einige Vorteile erworben werden. So erhält die Firma durch die Durchführung einer ordentlichen Revision nicht nur mehr Glaubwürdigkeit und Sicherheit, sondern es können auch interne Schwächen und Fehler in der Buchführung aufgedeckt werden. Dadurch trägt die Revisionspflicht auch dazu bei, dass das Unternehmen Möglichkeiten zur Verbesserung interner Strukturen schnell erkennen und umsetzen kann. Im Gegensatz dazu kann der Verzicht auf die eingeschränkte Revision der Firma schaden, da dadurch die Ergebnisse des Jahresabschlusses mehr hinterfragt und zudem Optimierungen nicht oder zu langsam entdeckt werden.

So kann Sie ein Anwalt unterstützen

Ein Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht kann sowohl Gesellschafter als auch Personen, die die Prüfung durchführen, im Zusammenhang mit der Revisionspflicht umfangreich unterstützen. So ist er Ihnen unter anderem dabei behilflich, die Aufgaben der Revisionsstelle besser zu verstehen. Zudem kann Sie ein Rechtsanwalt ausführlich zu den rechtlichen Bestimmungen zur Haftung des Revisors sowie zu den Vor- und Nachteilen einer solchen Prüfung für das Unternehmen aufklären. Auch in Bezug auf den Ablauf einer eingeschränkten oder ordentlichen Revision unterstützt Sie ein Anwalt, indem er Sie über die einzelnen Schritte und deren Richtlinien informiert und sie auch während des Prozesses begleitet.

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FAQ: Revisionspflicht

Juristische Personen, wie Aktiengesellschaften, Vereine oder Stiftungen, müssen unter gewissen Umständen eine betriebswirtschaftliche Prüfung vornehmen lassen. Seit 2023 muss zudem auch bei einer Überschuldung oder einem Verlust von Kapital eine Revision durchgeführt werden.
Es wird grundsätzlich zwischen einer ordentlichen und einer eingeschränkten Revision unterschieden. Der Unterschied liegt darin, dass bei der letzteren Variante lediglich festgestellt werden muss, dass der Jahresbericht nicht dem Gesetz widerspricht. Zudem gibt es hierbei die Möglichkeiten, entweder darauf zu verzichten oder sich freiwillig einer ordentlichen Prüfung zu unterziehen.
Die Revisionsstelle muss für den Schaden aufkommen, der durch ihr vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten bei der Prüfung entstanden ist. Hierfür muss allerdings ein kausaler Zusammenhang zwischen der Arbeit und dem Schaden bewiesen werden, damit der Revisor dafür haften muss.
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