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Firmengründungen § Leitfaden für Ihre Gesellschaftsgründung

Bei Firmengründungen gibt es zahlreiche rechtliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Wenn die Gründer eines Unternehmens diese Faktoren nicht berücksichtigen, dann kann dies dazu führen, dass die gegründete Firma keinen Erfolg hat und relativ schnell in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Im folgenden Artikel erfahren Sie, welcher Ablauf bei Gesellschaftsgründungen empfohlen ist und welche Besonderheiten es in den einzelnen Phasen gibt. Sie lernen ebenso die häufigsten Probleme im Zusammenhang mit Firmengründungen kennen und erhalten somit einen Leitfaden dafür, wie Sie erfolgreich ein Unternehmen gründen können.

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Firmengründungen in der Schweiz

Wenn eine Person in der Schweiz eine Firma gründen möchte, muss sie damit rechnen, dass dies nicht nur ein sehr teures, sondern auch ein äusserst zeitaufwändiges Vorhaben ist. Eine interessante Idee für ein Unternehmen reicht zudem nicht aus, da auch weitere Faktoren, wie beispielsweise die notwendigen Versicherungen und administrative Angelegenheiten, relevant sind. Dementsprechend sollten Firmengründungen in der Schweiz nicht zu leichtfertig durchgeführt werden, da nicht jedes Unternehmen den gewünschten Erfolg bringt und sich dadurch finanzielle Engpässe ergeben können. Rechtliche Bestimmungen zum Thema Firmengründungen finden sich unter anderem in der Handelsregisterverordnung (HRV), im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) und in den kantonalen Gesetzen.

Ablauf von Gesellschaftsgründungen

Die Einhaltung des richtigen Ablaufs bei Firmengründungen ist unerlässlich. So müssen noch vor der tatsächlichen Gründung einige Überlegungen getroffen werden, damit der gesamte Prozess auch problemlos abläuft. So sollte man sich im Vorfeld beispielsweise über mögliche Risiken, die Gesellschaftsgründungen mit sich bringen, informieren. So müssen Personen, die eine Firma gründen wollen, beachten, dass die unternehmerische Selbstständigkeit nicht nur eine enorme Eigenverantwortung, sondern auch viel Zeit erfordert. Zudem muss man sich auch über das finanzielle Risiko und über die starke nervliche Belastung eines eigenen Unternehmens im Klaren sein. Im Anschluss werden folgende wichtige Schritte rund um Firmengründungen näher erläutert:

  • Auswahl der Rechtsform
  • Gründungsdokumente erstellen und beglaubigen
  • Handelsregisteranmeldung

Firmengründung: Welche Rechtsform soll man wählen?

In der Schweiz gibt es verschiedene Rechtsformen, für welche man sich bei Firmengründungen entscheiden kann. Da diese einen enormen Einfluss auf andere Aspekte, wie beispielsweise auf die Haftung, etwaige Steuern oder auf Versicherungen, haben. In der Schweiz gibt es grundsätzlich drei unterschiedliche Rechtsformen: die Einzelfirma, eine Aktiengesellschaft (AG) sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Form des Einzelunternehmens zeichnet sich unter anderem durch eine grosse unternehmerische Unabhängigkeit und vergleichsweise wenig administrativen Aufwand aus. Deshalb ist diese Art unter Gründern auch besonders beliebt. Dennoch gibt es nicht nur positive Aspekte bei dieser Rechtsform, denn so haben Einzelunternehmer, wenn sie eine Firma gründen, beispielsweise eine limitierte Auswahl des Namens zur Verfügung. Dies ergibt sich daraus, dass gemäss Art. 945 des Obligationenrechts (OR) der Familienname des Inhabers in den Firmennamen integriert sein muss. Zudem haftet der Gründer eines Einzelunternehmens gänzlich mit dem Geschäfts- und Privatvermögen, was ein hohes Risiko hierbei darstellt.

Bei einer Aktiengesellschaft (AG) gibt es hingegen keine Einschränkung hinsichtlich des Namens des Unternehmens, allerdings gibt es hierbei relativ hohe Kosten für Firmengründungen. Die AG besteht ausserdem aus mindestens zwei Gesellschaftern, weshalb es auch zu Konflikten zwischen den Gründern kommen kann. Des Weiteren erfordert eine Aktiengesellschaft auch viele Verwaltungsaufgaben, wie zum Beispiel die Erstellung von Protokollen und Berichten sowie eine ordentliche Buchführung. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hat ebenfalls viel mit administrativen Anliegen und mit hohen Kosten für die Firmengründung zu tun. Der Unterschied zur AG besteht allerdings in der Doppelbesteuerung auf das Kapital der Firma und das Vermögen und Einkommen des Inhabers.

Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Firmengründungen
RechtsformVorteileNachteile
EinzelunternehmenUnternehmerische Freiheit, kein grosser Verwaltungsaufwand, keine DoppelbesteuerungFirmenname muss Familienname des Gründers enthalten, Haftung mit Geschäfts- und Privatvermögen
Aktiengesellschaft (AG)Haftung nur für eigenen Anteil, Besitzverhältnisse nicht öffentlich, keine Einschränkungen bei Firmennamen, steuerfreie KapitalgewinneMindestkapital von CHF 100’000, hohe Gründungskosten
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)Geringes Startkapital, freie Auswahl beim Firmennamen, eine Gründungsperson ausreichend, Kapitalgewinn bleibt steuerfreiDoppelbesteuerung, hohe Gründungskosten, enormer Verwaltungsaufwand

Dokumente für Gesellschaftsgründungen unterschreiben & beurkunden

Wenn die Rechtsform ausgewählt wurde, müssen die für Firmengründungen erforderlichen Dokumente verfasst werden. Zu diesen gehören unter anderem Statuten, die Bestätigung für die Einzahlung des Startkapitals oder aber auch die Gründungsurkunde. Die erforderlichen Unterlagen können sich zudem je nach Rechtsform unterscheiden. So ist die Bestätigung für die Einzahlung des Gründungskapitals beispielsweise nur bei der Gründung einer AG oder GmbH notwendig. Die Gründungsdokumente sind unerlässlich, damit die notarielle Beurkundung stattfinden kann. Diese ist zudem ebenfalls nur verpflichtend, wenn es sich bei der Firma um eine AG oder eine GmbH handelt. Ein Einzelunternehmen kann also bereits ohne die Beglaubigung durch einen Notar gegründet werden.

Anmeldung im Handelsregister

Der letzte Schritt bei Firmengründungen ist die Anmeldung im Handelsregister. Soll eine AG oder eine GmbH gegründet werden, sind hierfür beim entsprechenden Amt die notariell beglaubigten Gründungsdokumente einzureichen. Bei einer Einzelfirma hingegen muss die Eintragung in das Handelsregister nur dann erfolgen, wenn ein kaufmännisches Unternehmen gegründet wird, das einen jährlichen Umsatz von mehr als 100’000 Schweizer Franken erzielt. Da die Veröffentlichung im Handelsregister nicht sofort erfolgt, sondern meistens ein bis zwei Wochen dauert, können die Gründer gegen eine kostenpflichtige Eintragungsbestätigung erlangen.

Probleme rund um die Gründung eines Unternehmens

Im Zusammenhang mit Firmengründungen können sich einige Schwierigkeiten ergeben. Zudem gibt es gewisse Fehler, die bei Gesellschaftsgründungen relativ oft gemacht werden. So ist es zum Beispiel oft der Fall, dass im Vorfeld nicht ausreichend über die unterschiedlichen Rechtsformen recherchiert wurde und sie sich deshalb für die falsche Art entschieden haben. Auch der grosse Verwaltungsaufwand, der bei einem eigenen Unternehmen zu bewältigen ist, wird oft von Personen unterschätzt, die eine Firma gründen. Auch die schwierige Aufgabe, Kunden für das neu gegründete Unternehmen zu finden, wird oft nicht ausreichend bedacht. Im Anschluss werden folgende Herausforderungen bei Firmengründungen näher beleuchtet:

  • Falsche Einschätzung der Kosten
  • Unstimmigkeiten mit anderen Gesellschaftern
  • Hürden bei Auswahl des Firmennamens
  • Fehlender Vergleich von Versicherern
  • Probleme bei Firmengründung als Nichtschweizer

Kosten bei Firmengründung unterschätzt

Es ist ein häufiger Fehler bei Gesellschaftsgründungen, dass der Gründer die Kosten, die dafür notwendig sind, falsch einschätzt. Da die Ausgaben bei Firmengründungen je nach Rechtsform unterschiedlich ausfallen, kann es hierbei leicht zu Fehlern kommen, die aufgrund einer falschen Beurteilung der erforderlichen Kosten entstehen. Besonders bei einer Einzelfirma, die vergleichsweise wenig Startkapital für die Gründung benötigt, sollte dennoch bereits im Vorfeld abgewogen werden, ob die Kosten für ein eigenes Unternehmen im Rahmen der eigenen Möglichkeiten sind.

Da man als Gründer einer Einzelfirma zudem am Anfang in Gefahr läuft, nicht viel durch die Tätigkeit zu verdienen, ist die richtige Einschätzung aller Kosten bei Firmengründungen (Versicherungen, erforderliche Investitionen, etc.) auch hierbei unerlässlich. Wenn man eine AG oder GmbH gründen möchte, sollte man zudem die höheren Gründungskosten nicht unterschätzen. Deshalb ist es immer ratsam, mehr Kapital hierfür einzuplanen, als bereits in der Anfangsphase des Unternehmens in finanzielle Schwierigkeiten zu kommen. Bei Unsicherheiten sollte man sich zudem nicht davor scheuen, eine entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen, die vor schwerwiegenden Fehlern im Zusammenhang mit den Kosten bei Firmengründungen schützen kann.

Konflikte mit Mitgesellschaftern

Wenn man mit einer anderen Person zusammen eine Firma gründet, entstehen auch oft Unstimmigkeiten zwischen den einzelnen Gesellschaftern. Auslöser für diese Konflikte können unter anderem die Unzufriedenheit an der Arbeit des Mitgesellschafters, verschiedene Meinungen hinsichtlich unternehmerischer Fragen oder aber auch persönliche Diskrepanzen sein. Da sich Streitigkeiten zwischen den Gründern eines Unternehmens auch auf die Angestellten und somit auf die Zukunft der Firma auswirken können, ist es wichtig, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden. Da diese durch eine gerichtliche Verhandlung oft nicht herbeigeführt werden kann, ist eine Mediation zwischen den jeweiligen Gesellschaftern oft die bessere Option. Zudem sollte man sich bei Firmengründungen immer schon im Vorfeld gut überlegen, ob man mit den entsprechenden Personen ein Unternehmen leiten möchte.

Firmenname bereits vergeben

Die Auswahl des Firmennamens stellt sich oft als schwieriges Vorhaben bei Gesellschaftsgründungen dar. Denn dieser ist das Aushängeschild des Unternehmens, der auch ein massgebender Faktor für den Erfolg ist. Doch nicht immer steht die gewünschte Bezeichnung noch zur Verfügung, weshalb bei Firmengründungen stets die Markenrecherche wichtig ist. Wenn Unternehmensgründer dies nicht ernst genug nehmen, dann kann es im schlimmsten Fall sogar zu einer Klage wegen einer Markenrechtsverletzung kommen. Besonders für Einzelunternehmer, die bei ihrer Firmengründung den eigenen Familiennamen darin integrieren müssen und daher eine engere Auswahl haben, ist eine gründliche Markenrecherche unerlässlich.

Kein Vergleich von Versicherungsanbietern

Ein neu gegründetes Unternehmen muss auch mit allen notwendigen Versicherungen versorgt sein. Da jedoch besonders bei Firmengründungen das Budget oft sehr knapp ist, sollte man gründlich darüber nachdenken, welche Versicherungen tatsächlich erforderlich sind. Zudem gibt es verschiedene Preise und Leistungen von unterschiedlichen Versicherungsanbietern, die man vor der Gründung miteinander vergleichen sollte. Andernfalls besteht das Risiko, dass eine teurere Versicherung abgeschlossen und somit die Möglichkeit, Geld zu sparen, versäumt wird.

Firmengründungen von Nicht-Schweizern

Wenn man in der Schweiz eine Firma gründen möchte, gibt es als Nicht-Schweizer besondere Schwierigkeiten zu berücksichtigen. So ist es beispielsweise nach Art. 718 des Obligationenrechts (OR) notwendig, dass zumindest ein Direktor oder ein Mitglied des Verwaltungsrates in der Schweiz ansässig ist. Bei einer GmbH ist es gemäss Art. 814 OR ebenfalls erforderlich, dass entweder ein Direktor oder ein Geschäftsführer einen Wohnsitz in der Schweiz hat. Falls keiner dieses Kriterium erfüllt, dann gibt es auch die Option, einen Treuhänder für den Verwaltungsrat bei einer AG beziehungsweise für die Geschäftsführung bei einer GmbH zu engagieren.

So kann Sie ein Anwalt unterstützen

Wer in der Schweiz eine Firma gründen möchte, sollte sich die Unterstützung eines Anwalts sichern. Dieser kann Ihnen bei Firmengründungen bereits von Beginn an, zum Beispiel bei der Auswahl der für Sie passenden Rechtsform helfen, indem er Sie über die Besonderheiten der verschiedenen Optionen aufklärt. Nachdem Sie sich für eine Rechtsform entschieden haben, unterstützt Sie ein Jurist auch während des gesamten Gründungsprozesses. Hierbei übernimmt er beispielsweise die Erstellung der notwendigen Dokumente oder aber auch die Anmeldung im Handelsregister. Zudem kann ein Rechtsanwalt auch Ihre gerichtliche Vertretung bei Konflikten mit den anderen Gesellschaftern oder die Leitung einer Mediation übernehmen. Auch über die spezifischen Merkmale von Firmengründungen von Personen, die nicht in der Schweiz wohnen, informiert Sie ein Anwalt gerne.

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FAQ: Firmengründungen

Ein Unternehmen kann in der Schweiz beispielsweise als Einzelfirma, als Aktiengesellschaft (AG) oder als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet werden. Die Rechtsform bestimmt unter anderem die Regelungen zu möglichen Firmennamen, zur Haftung sowie zu steuerrechtlichen Aspekten. Auch hinsichtlich des administrativen Aufwands unterscheiden sich die Einzelfirma, die AG und die GmbH.
Nicht bei allen Firmengründungen ist eine notarielle Beurkundung der Gründungsunterlagen vorgeschrieben. So müssen lediglich bei den Rechtsformen AG und GmbH die Unterschriften auf den entsprechenden Dokumenten von einem Notar beglaubigt werden. Die Gründung eines Einzelunternehmens unterliegt hingegen nicht der Notariatspflicht.
Bei Firmengründungen kann es beispielsweise zur falschen Einschätzung der notwendigen Gründungskosten oder auch zu Konflikten zwischen den einzelnen Gründern kommen. Ebenfalls müssen nach den rechtlichen Vorgaben eine AG und eine GmbH durch jemanden vertreten werden, der seinen Wohnsitz in der Schweiz hat.
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