Firmengründungen in der Schweiz
Wenn eine Person in der Schweiz eine Firma gründen möchte, muss sie damit rechnen, dass dies nicht nur ein sehr teures, sondern auch ein äusserst zeitaufwändiges Vorhaben ist. Eine interessante Idee für ein Unternehmen reicht zudem nicht aus, da auch weitere Faktoren, wie beispielsweise die notwendigen Versicherungen und administrative Angelegenheiten, relevant sind. Dementsprechend sollten Firmengründungen in der Schweiz nicht zu leichtfertig durchgeführt werden, da nicht jedes Unternehmen den gewünschten Erfolg bringt und sich dadurch finanzielle Engpässe ergeben können. Rechtliche Bestimmungen zum Thema Firmengründungen finden sich unter anderem in der Handelsregisterverordnung (HRV), im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) und in den kantonalen Gesetzen.
Ablauf von Gesellschaftsgründungen
Die Einhaltung des richtigen Ablaufs bei Firmengründungen ist unerlässlich. So müssen noch vor der tatsächlichen Gründung einige Überlegungen getroffen werden, damit der gesamte Prozess auch problemlos abläuft. So sollte man sich im Vorfeld beispielsweise über mögliche Risiken, die Gesellschaftsgründungen mit sich bringen, informieren. So müssen Personen, die eine Firma gründen wollen, beachten, dass die unternehmerische Selbstständigkeit nicht nur eine enorme Eigenverantwortung, sondern auch viel Zeit erfordert. Zudem muss man sich auch über das finanzielle Risiko und über die starke nervliche Belastung eines eigenen Unternehmens im Klaren sein. Im Anschluss werden folgende wichtige Schritte rund um Firmengründungen näher erläutert:
- Auswahl der Rechtsform
- Gründungsdokumente erstellen und beglaubigen
- Handelsregisteranmeldung
Firmengründung: Welche Rechtsform soll man wählen?
In der Schweiz gibt es verschiedene Rechtsformen, für welche man sich bei Firmengründungen entscheiden kann. Da diese einen enormen Einfluss auf andere Aspekte, wie beispielsweise auf die Haftung, etwaige Steuern oder auf Versicherungen, haben. In der Schweiz gibt es grundsätzlich drei unterschiedliche Rechtsformen: die Einzelfirma, eine Aktiengesellschaft (AG) sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Form des Einzelunternehmens zeichnet sich unter anderem durch eine grosse unternehmerische Unabhängigkeit und vergleichsweise wenig administrativen Aufwand aus. Deshalb ist diese Art unter Gründern auch besonders beliebt. Dennoch gibt es nicht nur positive Aspekte bei dieser Rechtsform, denn so haben Einzelunternehmer, wenn sie eine Firma gründen, beispielsweise eine limitierte Auswahl des Namens zur Verfügung. Dies ergibt sich daraus, dass gemäss Art. 945 des Obligationenrechts (OR) der Familienname des Inhabers in den Firmennamen integriert sein muss. Zudem haftet der Gründer eines Einzelunternehmens gänzlich mit dem Geschäfts- und Privatvermögen, was ein hohes Risiko hierbei darstellt.
Bei einer Aktiengesellschaft (AG) gibt es hingegen keine Einschränkung hinsichtlich des Namens des Unternehmens, allerdings gibt es hierbei relativ hohe Kosten für Firmengründungen. Die AG besteht ausserdem aus mindestens zwei Gesellschaftern, weshalb es auch zu Konflikten zwischen den Gründern kommen kann. Des Weiteren erfordert eine Aktiengesellschaft auch viele Verwaltungsaufgaben, wie zum Beispiel die Erstellung von Protokollen und Berichten sowie eine ordentliche Buchführung. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hat ebenfalls viel mit administrativen Anliegen und mit hohen Kosten für die Firmengründung zu tun. Der Unterschied zur AG besteht allerdings in der Doppelbesteuerung auf das Kapital der Firma und das Vermögen und Einkommen des Inhabers.
Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Firmengründungen | | |
Rechtsform | Vorteile | Nachteile |
Einzelunternehmen | Unternehmerische Freiheit, kein grosser Verwaltungsaufwand, keine Doppelbesteuerung | Firmenname muss Familienname des Gründers enthalten, Haftung mit Geschäfts- und Privatvermögen |
Aktiengesellschaft (AG) | Haftung nur für eigenen Anteil, Besitzverhältnisse nicht öffentlich, keine Einschränkungen bei Firmennamen, steuerfreie Kapitalgewinne | Mindestkapital von CHF 100’000, hohe Gründungskosten |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) | Geringes Startkapital, freie Auswahl beim Firmennamen, eine Gründungsperson ausreichend, Kapitalgewinn bleibt steuerfrei | Doppelbesteuerung, hohe Gründungskosten, enormer Verwaltungsaufwand |
Dokumente für Gesellschaftsgründungen unterschreiben & beurkunden
Wenn die Rechtsform ausgewählt wurde, müssen die für Firmengründungen erforderlichen Dokumente verfasst werden. Zu diesen gehören unter anderem Statuten, die Bestätigung für die Einzahlung des Startkapitals oder aber auch die Gründungsurkunde. Die erforderlichen Unterlagen können sich zudem je nach Rechtsform unterscheiden. So ist die Bestätigung für die Einzahlung des Gründungskapitals beispielsweise nur bei der Gründung einer AG oder GmbH notwendig. Die Gründungsdokumente sind unerlässlich, damit die notarielle Beurkundung stattfinden kann. Diese ist zudem ebenfalls nur verpflichtend, wenn es sich bei der Firma um eine AG oder eine GmbH handelt. Ein Einzelunternehmen kann also bereits ohne die Beglaubigung durch einen Notar gegründet werden.