Die Steuererklärung für Grenzgänger
Personen, die entweder von Ihrem Wohnort für Ihre Arbeit in die Schweiz pendeln oder umgekehrt, müssen jährlich bis zum 31.07. eine sogenannte Steuererklärung für Grenzgänger abgeben. Diese unterliegt aufgrund der besonderen Wohn- beziehungsweise Arbeitssituation bestimmten Richtlinien, die sich zudem daraus ergeben, welches zweite Land involviert ist. Dies bedeutet, dass für Grenzgänger aus Deutschland beispielsweise andere Bestimmungen gelten als für jene aus Frankreich oder Österreich. Sie fällt wie auch die gewöhnliche Einkommensteuer einmal jährlich an.
Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Pendlern
Ein wichtiger Begriff im Zusammenhang mit der Steuererklärung für Grenzgänger ist jener der Doppelbesteuerung. Darunter versteht man die Möglichkeit, dass das Einkommen aufgrund des Wohnortes und Arbeitsplatzes in zwei unterschiedlichen Ländern auch von beiden besteuert werden kann. Da es sich hierbei um eine grosse finanzielle Belastung für die betroffenen Pendler handelt, gibt es sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und bisher über 100 Ländern. Durch dieses wird geregelt, welche Vertragsstaaten auf welche Arten von Einkommen und Vermögen ein Besteuerungsrecht besitzen.
Merkmale eines Steuerausgleichs für Grenzgänger
Bei einer Steuererklärung für Grenzgänger gibt es besondere Aspekte zu beachten, die das Ausfüllen für die betroffenen Personen nicht gerade einfacher machen. Denn die Besonderheiten für den Steuerausgleich für Pendler ergeben sich daraus, aus welchem Staat in oder aus der Schweiz gependelt wird. Diese Charakteristika werden in den entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen festgehalten und stehen in enger Verbindung der Quellensteuer. Im Anschluss werden folgende Merkmale einer Steuererklärung für Grenzgänger genauer erklärt:
- Quellensteuer
- Besonderheiten deutsch-schweizerischer Grenzgänger
- Merkmale anderer Doppelbesteuerungsabkommen
Quellensteuer für Pendler
Für eine Steuererklärung für Grenzgänger ist die sogenannte Quellen- beziehungsweise Lohnsteuer besonders relevant. Bei dieser handelt es sich um eine spezielle Form der Einkommenssteuer, die direkt vom Gehalt abgezogen wird. Diese Steuer wird abgesehen von Pendlern auch von jenen Arbeitnehmern, die ohne eine Niederlassungsbewilligung in der Schweiz leben, erhoben. Hierbei wird der entsprechende Betrag direkt vom monatlichen Lohn abgezogen und direkt der zuständigen Verwaltung übermittelt.
Steuerausgleich für Grenzgänger mit Bezug zu Deutschland
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz legt fest, dass bei in Deutschland lebenden Arbeitnehmern in der Schweiz eine Quellensteuer von 4,5% auf ihr Bruttoeinkommen erhoben wird, die von der in Deutschland fälligen Einkommensteuer abgezogen wird. Des Weiteren müssen Pendler an die vierteljährlichen Vorauszahlungen am 10.03, 10.06, 10.09 und 10.12, denken. Die Berechnung dieser Zahlungen erfolgt anhand der voraussehbaren Jahressteuer, die aus der letzten Steuererklärung für Grenzgänger oder aus dem Arbeitsvertrag und Lohnzettel hervorgeht. Im Zusammenhang mit dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz gibt es auch die sogenannte 60-Tage-Regelung. Diese besagt, dass der Lohn deutscher Arbeitnehmer, die jährlich mehr als 60 Mal in der Schweiz übernachten, nicht von Deutschland nochmals besteuert werden darf. Dies bedeutet, dass das Einkommen dieser Grenzgänger zur Gänze mit der Schweizer Lohnsteuer belegt wird.