Was fällt unter die Vermögenssteuer?
In der Schweiz ist jede natürliche Person, die hier lebt oder arbeitet, einmal jährlich dazu verpflichtet, die Vermögenssteuer zu bezahlen. Man stellt sich hierbei auch oft die Frage, was eigentlich der Unterschied zur Einkommensteuer ist. Die Vermögensbesteuerung ist sozusagen eine zusätzliche Steuer, die nicht mit der Höhe des Einkommens zusammenhängt. Der wohl grösste Unterschied zwischen diesen beiden ist allerdings die Erhebung, die bei der Einkommenssteuer auch vom Bund vorgenommen wird, beim steuerbaren Vermögen jedoch nur von den Kantonen und Gemeinden. Grundsätzlich muss das Reinvermögen, also alle aktiven Vermögenswerte, nicht aber Schulden oder Sozialabgaben, versteuert werden. So zählen unter anderem folgende Elemente unter das steuerbare Vermögen:
- Bargeld und Wertpapiere
- Bankguthaben
- Lohnkonten
- private Darlehen
- Grundstücke
- Edelmetalle
- Fahrzeuge
- Schmuck und Kunstwerke
Wer muss für sein Vermögen zahlen?
Es gilt grundsätzlich, dass jede natürliche Person jährlich dazu verpflichtet ist, Vermögenssteuer zu zahlen, wenn sie entweder in der Schweiz lebt oder dort arbeitet. Es können also auch Menschen, die nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, zur Zahlung verpflichtet sein. So müssen beispielsweise jene Arbeitnehmer, die für ihre Arbeit mindestens 30 Tage in der Schweiz sind, oder Personen, die ohne Erwerbstätigkeit mehr als 90 Tage im Land sind, Vermögenssteuer entrichten. Auch ausländische Firmen, die in der Schweiz Betriebe besitzen, müssen dieser Pflicht nachkommen. Eine Ausnahme beim steuerbaren Vermögen gibt es allerdings, wenn man bereits eine in manchen Kantonen vorhandene Pauschalsteuer zahlt. Im Grossen und Ganzen unterliegen also folgende Personengruppe der Vermögensbesteuerung:
- Natürliche Personen mit Schweizer Wohnsitz
- Arbeitnehmer: mind. 30 Tage oder mehr in Schweiz
- Aufenthalt in Schweiz länger als 90 Tage ohne Arbeit
- Ausländische Unternehmer mit Betrieben in der Schweiz