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Vermögenssteuer in der Schweiz

Die Vermögenssteuer wird jährlich auf das Reinvermögen von steuerpflichtigen Personen erhoben. Allerdings sind die Rechtsbestimmungen zur Vermögensbesteuerung nicht immer einfach zu verstehen, da es auch gewisse Ausnahmen davon gibt. Im folgenden Artikel lernen Sie nicht nur jene Gegenstände kennen, die steuerpflichtig sind, sondern auch die entsprechenden Personen. Sie erfahren ebenfalls, wie die Höhe der Vermögensbesteuerung ermittelt wird und welche Möglichkeiten zu ihrer Minimierung es gibt.

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Das Wichtigste in Kürze

Was fällt unter die Vermögenssteuer?

In der Schweiz ist jede natürliche Person, die hier lebt oder arbeitet, einmal jährlich dazu verpflichtet, die Vermögenssteuer zu bezahlen. Man stellt sich hierbei auch oft die Frage, was eigentlich der Unterschied zur Einkommensteuer ist. Die Vermögensbesteuerung ist sozusagen eine zusätzliche Steuer, die nicht mit der Höhe des Einkommens zusammenhängt. Der wohl grösste Unterschied zwischen diesen beiden ist allerdings die Erhebung, die bei der Einkommenssteuer auch vom Bund vorgenommen wird, beim steuerbaren Vermögen jedoch nur von den Kantonen und Gemeinden. Grundsätzlich muss das Reinvermögen, also alle aktiven Vermögenswerte, nicht aber Schulden oder Sozialabgaben, versteuert werden. So zählen unter anderem folgende Elemente unter das steuerbare Vermögen:

  • Bargeld und Wertpapiere
  • Bankguthaben
  • Lohnkonten
  • private Darlehen
  • Grundstücke
  • Edelmetalle
  • Fahrzeuge
  • Schmuck und Kunstwerke

Wer muss für sein Vermögen zahlen?

Es gilt grundsätzlich, dass jede natürliche Person jährlich dazu verpflichtet ist, Vermögenssteuer zu zahlen, wenn sie entweder in der Schweiz lebt oder dort arbeitet. Es können also auch Menschen, die nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, zur Zahlung verpflichtet sein. So müssen beispielsweise jene Arbeitnehmer, die für ihre Arbeit mindestens 30 Tage in der Schweiz sind, oder Personen, die ohne Erwerbstätigkeit mehr als 90 Tage im Land sind, Vermögenssteuer entrichten. Auch ausländische Firmen, die in der Schweiz Betriebe besitzen, müssen dieser Pflicht nachkommen. Eine Ausnahme beim steuerbaren Vermögen gibt es allerdings, wenn man bereits eine in manchen Kantonen vorhandene Pauschalsteuer zahlt. Im Grossen und Ganzen unterliegen also folgende Personengruppe der Vermögensbesteuerung:

  • Natürliche Personen mit Schweizer Wohnsitz
  • Arbeitnehmer: mind. 30 Tage oder mehr in Schweiz
  • Aufenthalt in Schweiz länger als 90 Tage ohne Arbeit
  • Ausländische Unternehmer mit Betrieben in der Schweiz

Besonderheiten des steuerbaren Vermögens

Im Zusammenhang mit der Vermögenssteuer müssen einige spezielle Merkmale berücksichtigt werden. So handelt es sich dabei beispielsweise um eine sogenannte periodische Steuer, was bedeutet, dass die Bemessung an einem bestimmten Tag im Jahr erfolgt. Zudem wird sie in derselben Steuererklärung wie auch die Einkommenssteuer erhoben. Die Steuersätze für die Vermögenssteuer sind in den meisten Kantonen progressiv, in Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen und Thurgau wird sie proportional und in Appenzell Ausserrhoden nach einem Zweistufentarif versteuert. Im Anschluss werden folgende Besonderheiten des steuerbaren Vermögens näher erläutert:

  • Berechnung der Vermögensbesteuerung
  • Freibeträge
  • Vermögenssteuer reduzieren

Berechnung der Vermögenssteuer

In der Schweiz gibt es keine allgemeine Formel für die Bemessung der Vermögenssteuer, da sie nicht im gesamten Land einheitlich ist. Zudem ist es auch möglich, dass verschiedene Gemeinden innerhalb desselben Kantons ebenso unterschiedliche Bestimmungen hierzu besitzen. Wenn es um ihre Berechnung geht, dann wird allerdings das Nettovermögen als Basis herangezogen. Auch die Steuersätze weichen regional voneinander ab und besonders bei einer progressiven Vermögensbesteuerung sind meist nur Menschen mit einem Reinvermögen von mehr als 1 Million Schweizer Franken dazu verpflichtet.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Vermögensbesteuerung?

Wie auch bei anderen Steuern gibt es auch im Zusammenhang mit der Besteuerung des Reinvermögens bestimmte Richtlinien zu den Freibeträgen. Diese Bestimmungen sind zudem durch die regionalen Steuergesetze geregelt. Zusätzlich zu diesen Freigrenzen gibt es in den Kantonen Zürich, Bern, Freiburg, Basel-Land, Tessin, Waadt und Neuenburg eine weitere Option, die “steuerfreies Minimum” genannt wird. Darunter wird verstanden, dass die Pflicht für die Vermögenssteuer erst bei Erreichen einer gewissen tariflich oder gesetzlich bestimmten Höhe erforderlich wird. Im Unterschied dazu existiert auch eine sogenannte Belastungsobergrenze in Bern, Luzern, Basel-Stadt, Aargau, Waadt und Genf, die dafür sorgt, dass die Vermögensbesteuerung nicht mehr als eine festgesetzte Höhe ausmachen darf.

Gut zu Wissen
Aspekte für die Fälligkeit der Vermögenssteuer

Abgesehen von den kantonal festgesetzten Freibeträgen können also auch das steuerfreie Minimum sowie die Belastungsobergrenze in den entsprechenden Kantonen dazu beitragen, ab wann beziehungsweise bis zu welcher Höhe des Reinvermögens die Zahlung der Steuer erforderlich ist.

Vermögenssteuer reduzieren

Auch bei der Vermögenssteuer gibt es Möglichkeiten, ihre Höhe zu minimieren. So können beispielsweise gewisse Sozialabzüge, wie jene für Kinder oder Alleinerziehende, vom Reinvermögen abgezogen werden, was im Umkehrschluss zu einer niedrigeren Vermögensbesteuerung führt. Durch die unterschiedlichen Steuersätze in den Kantonen trägt auch der Ort einer Liegenschaft, die man besitzt, zu einer reduzierten Vermögensbesteuerung bei. Zudem ist es auch möglich, das steuerbare Vermögen durch die Einzahlung des Vermögens in die Pensionskasse zu verringern.

So kann Sie ein Anwalt unterstützen

Da die gesetzlichen Bestimmungen zur Vermögenssteuer sich regional stark voneinander unterscheiden, ist es empfehlenswert, die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Dieser kann Sie über die geltenden Vorschriften in Ihrem Kanton beziehungsweise in Ihrer Gemeinde aufklären, damit Sie wissen, ob die Höhe Ihres Vermögens versteuert werden muss. Des Weiteren kann er Ihnen auch dabei helfen, festzustellen, welche Ihrer Gegenstände überhaupt zum Reinvermögen zählen. Auch bei der Berechnung der Höhe Ihrer Vermögenssteuer kann Sie ein entsprechender Anwalt unterstützen. So kann sichergestellt werden, dass die Steuererklärung fehlerfrei ausgefüllt werden kann.

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FAQ: Vermögenssteuer

In der Schweiz ist die Vermögensbesteuerung unter anderem für Bargeld, Aktien, Darlehen, Grundstücke oder aber auch Gold verpflichtend. Im Gegensatz dazu müssen beispielsweise der Hausrat (Möbel, Küche, Kleidung, etc.) oder Einzahlungen in die Pensionskasse oder in die gebundene Vorsorge nicht versteuert werden.
Das steuerbare Vermögen lässt sich auch durch bestimmte Methoden minimieren. So kann man beispielsweise eine niedrigere Vermögensbesteuerung erreichen, indem man Geld in die laufende Altersvorsorge investiert. Zudem kann man auch die kantonalen Richtlinien sowie gewisse Sozialabzüge für die Reduzierung nutzen.
Es gibt in der Schweiz keine pauschal festgelegte Vermögenshöhe, ab der die Steuerpflicht ausfällt, da die Kantone eigene Richtlinien hierbei haben. Allerdings wirken sich sowohl die Freibeträge als auch das sogenannte steuerfreie Minimum darauf aus, welcher Betrag steuerpflichtig ist.
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