Steuermerkmale bei einem Gewinn aus Grundstücksinvestitionen
Wenn es um die Grundstückgewinnsteuer geht, dann gibt es einige besondere Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise die wichtigen Faktoren für die Berechnung sowie die Gewinnhöhe, ab der ein Grundstücksverkauf überhaupt versteuert werden muss. Auch die Gebühren, die man von ihr absetzen kann, sind hierbei anders als bei anderen Steuern. Ein wichtiger Begriff in diesem Zusammenhang sind die sogenannten Anlagekosten. Diese variieren kantonal und umfassen unter anderem den Erwerbspreis inklusive Aufwendungen und Auslagen abzüglich Gewinne aus früheren Veräusserungen. Anschliessend werden folgende Besonderheiten der Grundstückgewinnsteuer näher erläutert:
- Berechnung
- Umgehung
- Aufschub
- Reduzierung
- Freibeträge
Steuersysteme beim Verkauf von Schweizer Grundstücken
In der Schweiz wird die Grundstückgewinnsteuer entweder durch einen progressiven oder einen proportionalen Steuersatz berechnet. Bei einem progressiven System steigt der Steuersatz mit der Höhe der Berechnungsgrundlagen, wohingegen er bei einem proportionalen unverändert bleibt. Da der entsprechende Steuersatz einen grossen Einfluss auf die Höhe der Grundstückgewinnsteuer hat, ist es besonders wichtig zu wissen, ob sie im zuständigen Kanton proportional oder progressiv besteuert wird. Dementsprechend sollte man sich zunächst über den entsprechenden Steuersatz und seine Merkmale informieren, ehe man die Berechnung vornimmt.
Wie berechnet man die Grundstückgewinnsteuer?
Prinzipiell wird die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anlagekosten herangezogen, um die Grundstücksgewinnsteuer zu berechnen. Da die Anlagekosten je nach Kanton unterschiedlich sind, ist auch die Ermittlung je nach Standort des Grundstücks und des dort geltenden Steuergesetzes verschieden. Durch die zahlreichen Bestimmungen der einzelnen Kantone ist es nicht einfach, den Überblick darüber zu bekommen, wie sich die Grundstückgewinnsteuer berechnen lässt. Deshalb ist es durchaus empfehlenswert, sich in diesem Zusammenhang professionelle Hilfe zu holen, um Fehler bei der Berechnung zu vermeiden. Die Berechnung erfolgt in der sogenannten Grundstückgewinnsteuererklärung und muss vom Steuerpflichtigen, also im Normalfall vom Verkäufer, vorgenommen werden.
Kann man die Steuer aus einer Grundstücksinvestition umgehen?
Es gibt keine Option, die Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz zu umgehen. Allerdings ist es gemäss Art. 12 des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) möglich, sie unter bestimmten Bedingungen aufzuschieben. Dazu gehört zum Beispiel der Eigentümerwechsel durch den Erbgang, bei scheidungsrechtlichen Ansprüchen sowie bei einer Schenkung. Auch bei der Veräusserung eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstückes bei Erwerb eines Ersatzgrundstückes sowie beim Kauf einer Ersatzliegenschaft bei selbst genutztem Wohneigentum kann sie zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden.