Interkommunale und interkantonales Steuerrecht
Wenn es beispielsweise verschiedene Steuerregelungen in der Gemeinde des Wohnsitzes und des Arbeitsplatzes gibt, dann muss die Steuererklärung prinzipiell nur dort gemacht werden, wo der Steuerpflichtige lebt. Bei der interkommunalen Steueraufteilung stellt die Gemeinde, in der man angestellt ist, ein entsprechendes Gesuch auf eine Steuerausscheidung, wobei dann die jeweilige Steuer anhand der Rechtsprechung des Bundesgerichts untereinander aufgeteilt wird. Bei der interkantonalen Steuerausscheidung muss hingegen bei jedem Kanton, in dem Steuern bezahlt werden müssen, ein Formular abgegeben werden. Viele Kantone geben sich hierbei mit einer Kopie der Steuererklärung zufrieden. Analog zu den Richtlinien des interkommunalen Steuerrechts wird die entsprechende Steuer auch hierbei durch das Urteil des Bundesgerichts aufgeteilt.
Grenzüberschreitende Steuerausscheidung
Im Zusammenhang mit der internationalen Steuerausscheidung sind die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen von grosser Bedeutung. Bei der Vermögenssteuer bedeutet dies für unbewegliche Objekte beispielsweise, dass sie nur dort mit einer Steuer belegt werden, wo sie liegen. Wenn also beispielsweise eine in der Schweiz lebende Person eine Immobilie in Deutschland besitzt, wird diese Liegenschaft grundsätzlich nach den deutschen Regelungen besteuert. Dennoch muss die ausländische Immobilie in der eigenen Steuererklärung angegeben werden. Für Ferienhäuser ist zudem auch der sogenannte Eigenmietwert ein unerlässlicher Bestandteil. Im umgekehrten Fall müssen natürliche Personen, wenn sie Eigentümer einer Liegenschaft in der Schweiz sind oder auf eine andere wirtschaftliche Weise mit ihr in Verbindung stehen, pro Jahr eine Steuererklärung mit dem gesamten weltweiten Einkommen und Vermögen abgeben.
Auch für Grenzgänger handelt es sich hierbei um einen wichtigen Prozess, da dadurch die Einkommensteuer in der Schweiz und dem anderen beteiligten Land geregelt wird. So gilt für unselbstständige Arbeitsverhältnisse von Personen, die lediglich in der Schweiz arbeiten, dass die Steuer im Land, in dem sie wohnen, erhoben wird. In der Schweiz fällt allerdings dennoch eine sogenannte Quellensteuer an, die direkt vom Einkommen abgezogen wird. Für Personen, die in der Schweiz leben und in einem anderen Staat arbeiten, wird der Grossteil des Einkommens auch nach den Schweizer Regelungen besteuert.