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Steuerausscheidung § Grenzüberschreitendes Steuerrecht

Durch die Steuerausscheidung wird festgelegt, wo und in welcher Höhe jemand Steuern zahlen muss, wenn mehrere Gemeinden, Kantone oder Staaten dazu berechtigt sind. Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche Formen es beim grenzüberschreitenden Steuerrecht gibt und durch welche Besonderheiten sich diese auszeichnen. Sie lernen ebenso die Charakteristika der Ausscheidung von natürlichen und juristischen Personen kennen.

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Das Wichtigste in Kürze

Was ist eine Steuerausscheidung?

Unter einer Steuerausscheidung versteht man die Aufteilung der Steuer zwischen verschiedenen Gemeinden, Kantonen oder Ländern. Ursachen hierfür sind häufig Immobilien in anderen Regionen, eine selbstständige Arbeit oder auch Unternehmensniederlassungen in anderen Gebieten. Grundsätzlich gilt, dass natürliche Personen in ihrem Wohnsitz zur Steuerzahlung verpflichtet sind, während die Besteuerung von Liegenschaften immer in der Gegend erfolgt, in der sie sich befindet. Bei selbstständig Erwerbstätigen wird das Einkommen am Geschäftsort und eine Niederlassung an ihrem Standort besteuert.

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Informationspflicht beim grenzüberschreitenden Steuerrecht

Wenn jemand ausserhalb seines Wohnortes eine Liegenschaft erwirbt oder eine Grenzgängertätigkeit aufnimmt, muss er dies dem zuständigen Steueramt mitteilen. Auch über den Erwerb einer Liegenschaft in einem anderen Ort muss das entsprechende Amt informiert werden.

Grenzüberschreitendes Steuerrecht bei juristischen und natürlichen Personen

Die Regelungen zur Steuerausscheidung sind für natürliche Personen anders als für juristische. So ergibt sich die Zuteilung der Steuer in den meisten Fällen und mit Ausnahme der Personenunternehmen durch das entsprechende Objekt. Des Weiteren werden die sogenannten Gewinnungskosten ebenfalls objektmässig aufgeteilt, wohingegen die Schulden inklusive der Zinsen proportional und andere Abzüge oder Steuerfreibeträge verhältnismässig zu Einkommens- und Vermögensanteilen zugeordnet werden.

Im Unterschied dazu orientieren sich die Regelungen zur Ausscheidung von Steuern für Unternehmen und andere juristische Personen an der Existenz und an Standorten von Betriebsstätten. Hat eine Firma zum Beispiel keine Geschäftsstellen in anderen Kantonen als in jenem des Unternehmenssitzes, dann zählen ausserkantonale Liegenschaften als sogenannte Kapitalanlageliegenschaften. In diesem Fall erfolgt die Aufteilung der Steuer objektmässig im entsprechenden Kanton, wobei Schulden und entsprechende Zinsen nach Lage der Aktiven proportional zugeordnet werden.

Sobald eine Firma mindestens eine Betriebsstätte in einem anderen Kanton besitzt, zählt sie als sogenanntes interkantonales Unternehmen. Für diese gilt, dass sowohl der gesamte Gewinn als auch sämtliches Kapital nach einer Quote den entsprechenden Kantonen zugeteilt werden. Die Steuerausscheidung von Kapitalanlageliegenschaften bei einem interkantonalen Unternehmen ist ebenfalls objektmässig und folgt somit denselben Grundlagen wie auch Firmen ohne ausserkantonale Geschäftsstellen.

Steuerausscheidung juristische Personen
KapitalGewinnSchulden
Ohne Betriebsstättenobjektmässigobjektmässigproportional
Ohne Betriebsstätten, aber Kapitalanlageliegenschaftobjektmässigobjektmässigproportional
Interkantonale Firmen – Betriebsstättennach Quotenach Quoteproportional
Interkantonale Firmen – Kapitalanlageliegenschaftenobjektmässigobjektmässigproportional

Arten der Steueraufteilung

Das grenzüberschreitende Steuerrecht kann auf drei unterschiedliche Arten geregelt werden. So gibt es einerseits die Möglichkeit, dass verschiedene Gemeinden innerhalb eines Kantons ein Anrecht auf die Besteuerung haben (interkommunale Steuerausscheidung). Des Weiteren kann eine Person auch in die Lage kommen, in zwei unterschiedlichen Kantonen steuerpflichtig zu sein (interkantonal). Bei Menschen, die für die Ausübung ihrer Arbeit entweder aus der Schweiz in ein anderes Land oder umgekehrt pendeln, gibt es zudem die internationale Steuerausscheidung. Insgesamt existieren in der Schweiz also folgende Arten des grenzüberschreitenden Steuerrechts:

  • Interkommunale Steueraufteilungt
  • Interkantonale Steuerausscheidung
  • Grenzüberschreitendes Steuerrecht

Interkommunale und interkantonales Steuerrecht

Wenn es beispielsweise verschiedene Steuerregelungen in der Gemeinde des Wohnsitzes und des Arbeitsplatzes gibt, dann muss die Steuererklärung prinzipiell nur dort gemacht werden, wo der Steuerpflichtige lebt. Bei der interkommunalen Steueraufteilung stellt die Gemeinde, in der man angestellt ist, ein entsprechendes Gesuch auf eine Steuerausscheidung, wobei dann die jeweilige Steuer anhand der Rechtsprechung des Bundesgerichts untereinander aufgeteilt wird. Bei der interkantonalen Steuerausscheidung muss hingegen bei jedem Kanton, in dem Steuern bezahlt werden müssen, ein Formular abgegeben werden. Viele Kantone geben sich hierbei mit einer Kopie der Steuererklärung zufrieden. Analog zu den Richtlinien des interkommunalen Steuerrechts wird die entsprechende Steuer auch hierbei durch das Urteil des Bundesgerichts aufgeteilt.

Grenzüberschreitende Steuerausscheidung

Im Zusammenhang mit der internationalen Steuerausscheidung sind die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen von grosser Bedeutung. Bei der Vermögenssteuer bedeutet dies für unbewegliche Objekte beispielsweise, dass sie nur dort mit einer Steuer belegt werden, wo sie liegen. Wenn also beispielsweise eine in der Schweiz lebende Person eine Immobilie in Deutschland besitzt, wird diese Liegenschaft grundsätzlich nach den deutschen Regelungen besteuert. Dennoch muss die ausländische Immobilie in der eigenen Steuererklärung angegeben werden. Für Ferienhäuser ist zudem auch der sogenannte Eigenmietwert ein unerlässlicher Bestandteil. Im umgekehrten Fall müssen natürliche Personen, wenn sie Eigentümer einer Liegenschaft in der Schweiz sind oder auf eine andere wirtschaftliche Weise mit ihr in Verbindung stehen, pro Jahr eine Steuererklärung mit dem gesamten weltweiten Einkommen und Vermögen abgeben.

Auch für Grenzgänger handelt es sich hierbei um einen wichtigen Prozess, da dadurch die Einkommensteuer in der Schweiz und dem anderen beteiligten Land geregelt wird. So gilt für unselbstständige Arbeitsverhältnisse von Personen, die lediglich in der Schweiz arbeiten, dass die Steuer im Land, in dem sie wohnen, erhoben wird. In der Schweiz fällt allerdings dennoch eine sogenannte Quellensteuer an, die direkt vom Einkommen abgezogen wird. Für Personen, die in der Schweiz leben und in einem anderen Staat arbeiten, wird der Grossteil des Einkommens auch nach den Schweizer Regelungen besteuert.

So kann Sie ein Anwalt unterstützen

Die Steuerausscheidung ist sowohl für Unternehmen als auch für andere juristische sowie für natürliche Personen eine schwierige Angelegenheit. So sind sich Eigentümer einer ausserkantonalen beziehungsweise einer ausländischen Liegenschaft oder aber auch Grenzgänger oft unsicher, welcher Steuerbetrag für welchen Ort gilt. Ein entsprechender Anwalt kann Firmeninhabern zum Beispiel dabei helfen, zu verstehen, wo und auf welche Weise ihre Kapitalanlageliegenschaften zu besteuern sind. Auch über die Besonderheiten der Steuerausscheidungen von interkantonalen Firmen klärt Sie ein Jurist umfangreich auf. Bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit kann ein Rechtsanwalt ebenfalls unterstützend tätig werden, indem er seinen Mandanten nicht nur über die Richtlinien des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens informiert, sondern auch Fragen beim Ausfüllen der Steuererklärung beantwortet.

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FAQ: Steuerausscheidung

Die Steuerausscheidung bezeichnet die Regelung der Steuern bei grenzüberschreitenden Anliegen. Dadurch wird also festgelegt, an welchem Ort (Gemeinde, Kanton, Staat) und in welcher Höhe eine Steuer bezahlt werden muss.
Zum grenzüberschreitenden Steuerrecht zählen unter anderem interkommunale, interkantonale sowie internationale Richtlinien. So können also beispielsweise zwei Gemeinden, zwei Kantone oder aber auch zwei Länder Anspruch auf die Besteuerung haben.

Die Ausscheidung der Steuern ergibt sich bei Firmen einerseits aus der Existenz von ausserkantonalen Geschäftsstellen und andererseits aus deren Lage. So erfolgt dieser Prozess bei interkantonalen Unternehmen nach Quoten auf die entsprechenden Kantone, in denen es Betriebsstätten gibt. Bei anderen Firmen werden die Aktiven objektmässig und die Schulden proportional besteuert.

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