Spezielle Untersuchungsmethoden
Es gibt bei der Vermutung auf eine schwere Steuerhinterziehung und somit im Steuerstrafverfahren die Option auf die Anordnung spezifischer Untersuchungsmassnahmen. Zu diesen gehören unter anderem die Hausdurchsuchungen, die vorläufige Festnahme oder aber auch die Beschlagnahme von Gegenständen. Diese besonderen Methoden müssen allerdings nicht immer nur den Beschuldigten betreffen, sondern können sich auch gegen dritte Personen richten.
Besonderheiten für Eheleute
Im Steuerstrafverfahren haben Eheleute gemäss Art. 57 des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) eine besondere Stellung. Denn hierbei wird beispielsweise bei einer Steuerhinterziehung die Busse individuell und nach den jeweiligen Umständen von der entsprechenden Person gefordert. Dieses Verfahren darf also stets nur gegenüber dem tatverdächtigen Ehepartner eröffnet und durchgeführt.
Ablauf des Steuerstrafverfahrens
Wenn jemandem ein Steuerdelikt nachgewiesen werden soll, findet dies in verschiedenen Phasen statt. Zunächst muss das Steuerstrafverfahren eingeleitet werden, wobei hierfür von der zuständigen Verfolgungsbehörde eine Anzeige erstattet werden muss. Anschliessend unterscheiden sich die Schritte nach der entsprechenden Steuerstraftat. Bei einem Steuervergehen, wie beispielsweise bei Betrug, beginnen hier die Ermittlungen durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Bei Steuerübertretungen, also unter anderem bei einer Hinterziehung, fängt die Steuerverwaltung an dieser Stelle mit der Eröffnung der Untersuchung an. Danach beginnt bei einem Vergehen das Untersuchungsverfahren, während es bei einer Übertretung entweder zu einer Verfügung, in der die Geldbusse festgelegt wird, oder zur Einstellung des Steuerstrafverfahrens kommt. Bei einem Steuervergehen folgt schlussendlich die Hauptverhandlung, in der durch das Urteil die Höhe der Strafe bestimmt wird.
Ablauf bei Steuerstraftaten | |
Steuerübertretung | Steuervergehen |
1. Einleitung durch Verwaltungsbehörde | 1. Anzeige durch Steuerbehörde |
2. Strafuntersuchung | 2. Ermittlungsverfahren |
3. Strafverfügung oder Einstellung | 3. Untersuchungsverfahren |
4. bei Strafverfügung: Geldbusse | 4. Hauptverfahren |
| 5. Urteil mit Strafe |
Strafen bei Steuerdelikten
Das Strafmass für Steuerdelikte ergibt sich aus der entsprechenden Steuerstraftat. So muss man für Steuerübertretungen, wie beispielsweise bei einer Steuerhinterziehung oder bei Verletzung von Verfahrenspflichten, mit einer Geldbusse rechnen. Die Bussgeldhöhe beträgt gemäss Art. 56 des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) im Normalfall das Einfache der hinterzogenen Steuer, allerdings auch manchmal nur ein Drittel bis zum Dreifachen ausmachen kann. Jemand, der hingegen ein Steuervergehen, also unter anderem einen Steuerbetrug oder eine Veruntreuung von Quellensteuern, begeht, hat nach Art. 10 des Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) entweder eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu erwarten.