Vollmacht für Rechtsanwalt § Formen, Voraussetzung & mehr
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GoAnwalt Redaktion
anwaltlichen Vollmacht?
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- Mit einer Vollmacht erlaubt der Mandant dem Anwalt, Rechtsgeschäfte oder andere Handlungen in seinem Namen durchzuführen.
- Der Vollmachtgeber, also Mandant, kann den Inhalt sowie den Umfang der Vollmacht frei gestalten und selbst bestimmen, welche Geschäfte der Anwalt für ihn tätigen darf und soll.
- Damit der Mandant einem Anwalt eine Vollmacht erteilen kann, muss er handlungsfähig sein.
- Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden.
Was ist eine anwaltliche Vollmacht?
Unter einer anwaltlichen Vollmacht wird eine Befugnis verstanden, die der Mandant seinem Anwalt erteilt. Damit erlaubt er dem Juristen gewisse Handlungen oder Tätigkeiten in seinem Namen durchzuführen. Ein gängiges Beispiel für eine Vollmacht für den Rechtsanwalt ist es, wenn der Anwalt ein Rechtsgeschäft im Namen des Klienten ausführen soll. Auch wenn der Anwalt eine Vertretungsvollmacht erhält, bedeutet das nicht automatisch, dass er dazu berechtigt ist, im kompletten Alleingang Rechtsgeschäfte im Namen seines Mandanten einzugehen.
Um ein gutes Mandantenverhältnis zu gewährleisten, gehen die meisten Rechtsvertreter sicher ob die jeweilige Handlung auch tatsächlich im Sinne des Mandanten ist und er damit einverstanden ist. Wenn der Anwalt eine Vorlage für die Vollmacht vorlegt, sollte diese genau durchgelesen und inhaltlich geprüft werden – insbesondere auf den Umfang zu der der Jurist durch die anwaltliche Vollmacht berechtigt wird. Immerhin ist es schlussendlich der Mandant, der die Folgen zu tragen hat und für die Konsequenzen dieser Entscheidungen einstehen muss.
Wofür brauche ich eine Vollmacht für den Rechtsanwalt?
Ein Anwalt darf für seinen Mandanten ein Rechtsgeschäften nicht einfach so abschliessen oder ohne weiteres in persönliche Dokumente einsehen. Ist dies für die Arbeit des Anwalts aber nötig und der Klient ist damit einverstanden, so benötigt der Jurist eine Vollmacht. Diese wirkt wie eine offizielle Bestätigung, dass der Mandant mit der Durchführung des Rechtsgeschäfts oder der Einsichtnahme durch den Rechtsanwalt einverstanden ist. Die damit erteilten Befugnisse können individuell an die jeweiligen Anforderungen angepasst werden.
So kann die Vollmacht den Anwalt auch dazu berechtigen, Kontakt zu der Gegenseite aufzunehmen oder zu offenen Fragen Stellung zu nehmen. Erteilt der Mandant dem Anwalt keine Vollmacht, ist dieser in seiner Arbeit stark eingeschränkt. Häufig kann der Rechtsvertreter den erteilten Auftrag dann nicht erfüllen und dem Klienten nicht weiterhelfen. Daher ist die Vollmacht in vielen Fällen eine Grundvoraussetzung für das Zusammenarbeiten von Anwalt und Mandant.
Formen der Vollmacht für Rechtsanwalt
Mit der Vollmacht wird der Rechtsanwalt quasi zur Vertretung des Mandanten. Der Vollmachtgeber kann den Inhalt sowie den Umfang der Vollmacht frei gestalten und selbst bestimmen, welche Geschäfte der Rechtsanwalt für ihn tätigen darf und soll. Demnach kann sich die Vollmacht entweder auf ein bestimmtes Rechtsgeschäft beziehen, beispielsweise für die Führung eines Prozesses beziehen, oder aber, sie ermächtigt den Anwalt generell dazu, Rechtshandlungen und Geschäfte für den Mandanten vorzunehmen.
Eine Sonderform ist die sogenannte „Substitutionsvollmacht“, durch die der Anwalt dazu berechtigt wird, eine Untervollmacht zu erteilen. Das bedeutet, dass er eine dritte Person bevollmächtigt und ihr damit das Recht gibt, im Namen des Mandanten zu handeln. Diese Befugnis wird in Anwaltsvollmachten durchaus gängig. Generell können die Formen der anwaltlichen Vollmacht wie folgt unterteilt werden:
- Innenvollmacht: Unter der Innenvollmacht wird eine interne Vollmacht verstanden, bei welcher der Mandant dem Anwalt die Befugnis, in seinem Namen zu handeln, direkt erteilt.
Aussenvollmacht: - Die Aussenvollmacht ist das Gegenteil zur Innenvollmacht. Bei dieser Form der anwaltlichen Vollmacht erklärt der Mandant gegenüber der Konfliktpartei in einem rechtlichen Streit, dass ein von ihm beauftragter Anwalt über die Vollmacht verfügt.
- Duldungsvollmacht: Weiss eine Person darüber Bescheid, dass ein anderer als ihr vermeintlicher Vertreter gegenüber Dritten auftritt, und sie hat dagegen keine Einwände, spricht man von einer Duldungsvollmacht. Damit erteilt der Mandant quasi eine stillschweigende Zustimmung und erteilt eine konkludente Willenserklärung.
- Prozessvollmacht: Bei einer Prozessvollmacht für den Anwalt erteilt ein Mandant seinem Rechtsvertreter die Befugnis, Prozesse für ihn zu führen und beispielsweise Vergleiche mit der gegnerischen Partei zu schliessen. Letzteres muss nicht unbedingt Teil der Vollmachtserklärung sein. Die Prozessvollmacht muss schriftlich festgehalten und unterschrieben werden, da sie gegebenenfalls vorgelegt werden muss, wenn eine Prozesspartei danach verlangt.
Voraussetzungen zur Vollmacht für Rechtsanwalt
Damit der Mandant einem Anwalt eine Vollmacht erteilen kann, muss er handlungsfähig sein. Der Anwalt muss keine Annahmeerklärung abgeben und die Wirkung der Vollmacht tritt unmittelbar nach dem Zugang des Dokuments beim Rechtsanwalt ein. Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht jederzeit wieder einschränken oder widerrufen. Ist dies der Fall und auch Dritte, wie Banken oder Versicherungen wissen von der Vollmacht, müssen die Änderung oder der Widerruf auch diesen mitgeteilt werden. Um eine Vollmacht für den Anwalt erteilen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Volljährigkeit des Mandanten
- Handlungsfähigkeit des Mandanten
- Urteilsfähigkeit des Mandanten
- Vertrauen in den Anwalt
Geschäfte mit dem Rechtsanwalt selbst
Grundsätzlich ist es nicht möglich, dass der Anwalt im Namen des Mandanten ein Geschäft mit sich selbst abschliesst. Dieses sogenannte „Selbstkontrahieren“ ist wegen der Interessenkollision unzulässig und hat zur Folge, dass das Geschäft ungültig ist. Eine Ausnahme gilt für jene Fälle, in denen die Natur des Geschäftes die Gefahr der Benachteiligung des Mandanten ausschliesst oder in denen der Mandant den Rechtsanwalt zum Geschäftsabschluss besonders ermächtigt oder diesen nachträglich genehmigt hat.
Wenn keine gültige Vollmacht besteht
Wurde dem Anwalt keine gültige Vollmacht erteilt und er handelt dennoch im Namen des Mandanten, kommt es grundsätzlich zu keinen Rechtswirkungen zwischen vertretener Person und dem Anwalt. Jedoch ist das Geschäft schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass der Mandant das Rechtsgeschäft durch eine Genehmigung nachträglich wirksam machen kann. Verweigert er die Genehmigung, ist es endgültig unwirksam. Der Dritte hat dann gegen den Anwalt einen Schadenersatzanspruch. Gleiches gilt, wenn der Rechtsanwalt ein Geschäft abschliesst, welches über die Befugnisse durch die Vollmacht hinaus geht.
Erteilen einer Vollmacht für Anwalt
Grundsätzlich ist die Vollmacht nicht an eine Form gebunden. Das bedeutet, der Mandant kann sie entweder schriftlich oder mündlich erteilen. Zu empfehlen ist jedoch immer die schriftliche Dokumentation, in der genaue Umfang der Vollmacht sowie alle Vereinbarungen und Bedingungen festgehalten werden. In manchen Fällen ist die schriftliche Form zudem aufgrund der Beweisbarkeit gegenüber Dritten oder den Behörden nötig. Je nach kantonalem Beurkundungsrecht, kann es zudem sein, dass die Unterschrift auf der Vollmacht beglaubigt werden muss.
Inhalt der Vollmachtsurkunde
Wie beinahe allen schriftlichen, Rechtsdokumenten sollte die persönlichen Daten des Anwalts sowie des Mandanten angeführt werden. Des Weiteren muss der Umfang der Vollmacht beschrieben werden, das heisst, zu welchen Geschäften der Mandant den Anwalt bevollmächtigt bzw. welche Handlungen er in seinem Namen vornehmen darf. Sollen Fristen oder Bedingungen vereinbart werden, sind diese ebenfalls in der Urkunde festzuhalten. Dabei ist darauf zu achten, alle Beschreibungen möglichst klar zu formulieren, um zu vermeiden, dass diese auch missverstanden werden können. Oftmals wird in der schriftlichen Vollmachtserklärung auch festgehalten, dass sich er Mandant zur Zahlung des Anwaltshonorars verpflichtet.
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Erlöschen der Vollmacht
Wenn der Mandant die Vollmacht für den Rechtsanwalt lediglich für ein spezifisches Rechtsgeschäft erteilt hat, so erlöscht diese nach dem Erledigen des jeweiligen Auftrages. Die Vollmacht kann aber auch den Ablauf einer gesetzten Frist oder dem Eintritt einer vereinbarten Bedingung erlöschen. Natürlich verliert die Vollmacht auch ihre Gültigkeit, wenn der Mandant die Vollmacht widerruft oder der Anwalt verzichtet. Auch bei Konkurs des Mandanten oder des Anwalts erlischt die Vollmacht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht. Hat der Anwalt eine Vollmachtsurkunde erhalten, ist er nach dem Erlöschen der Vollmacht dazu verpflichtet, diese zurück zu geben.
Vollmacht nach dem Tod
Wurde nichts anderes vereinbart, erlischt die Vollmacht auch beim Ableben des Mandanten oder dessen Verlust der Handlungsfähigkeit. Es ist aber möglich, eine Vollmacht auch postmortal zu erteilen, sodass diese auch nach dem Tod des Vollmachtgebers weiterhin besteht. Um sicherzustellen, dass die Vollmacht nach dem Ableben des Mandanten gültig bleibt oder dieser urteilsunfähig werden sollte, muss dies in der Vollmacht oder einer separaten Erklärung ausdrücklich festgeschrieben werden. Erben haben zudem das Recht, die Vollmacht nach dem Tod des Vertretenen zu widerrufen. Eine unwiderrufliche Vollmacht über den Tod hinaus kann nicht erteilt werden.
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