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Handelsregister § Öffentlichkeit, Eintragung & Löschung

Das Handelsregister ist eine wichtige Quelle, um wirtschaftliche Aspekte von Firmen einsehen zu können. Hierzu gibt es zahlreiche gesetzliche Richtlinien, die nicht nur die Bestandteile eines Handelsregistereintrags, sondern auch seine Tilgung regeln. Im folgenden Artikel lernen Sie die rechtlichen Vorgaben zur Anmeldung und zum Inhalt von Handelsregistereinträgen kennen. Sie erfahren ebenso, welche Bestimmungen es zur Löschung gibt.

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Was ist ein Handelsregister?

Handelsregister haben in der Schweiz eine informierende Funktion inne, da sie wirtschaftliche Auskünfte über Firmen bieten. Die rechtlichen Bestimmungen hierzu finden sich in der sogenannten Handelsregisterverordnung (HRegV). Dort werden unter anderem der Aufbau und der Inhalt, die Öffentlichkeit, das Eintragungsverfahren sowie rechtsformspezifische Richtlinien geregelt. Die Rechtsform ist sowohl für den Eintrag als auch für die Löschung ausschlaggebend, da es hierbei Unterscheide zwischen den Vorgaben für Einzelunternehmen sowie für Kollektiv-, Kommandit- und Aktiengesellschaften gibt.

Aufbau HR

Der Aufbau eines Handelsregisters wird in Art. 6 der Handelsregisterverordnung (HRegV) festgelegt. Dort heisst es, dass dieses ein sogenanntes Tages- und Hauptregister sowie Anmeldungen und Belege beinhalten muss. Das Tagesregister umfasst unter anderem Einträge inklusive des Datums, die Handelsregisternummer und das entsprechende Amt sowie die Kosten und eine Aufzählung der Belege der Eintragung. Im Hauptregister werden hingegen für jede juristische Person sämtliche Eintragungen ins Tagesregister, das Datum des ersten Eintrags im Handelsregister, die Nummer des Handelsregistereintrags im Tagesregister, die Meldungsnummer inklusive des Datums und der Nummer der entsprechenden Ausgabe des Schweizerischen Handelsamtsblattes, eine Referenz auf frühere HR Eintragungen sowie das Datum der Löschung aufgeführt.

Aufbau und Inhalt des Handelsregisters
TagesregisterHauptregister
Einträgealle Eintragungen des Tagesregisters
Eintragsdatum und -nummerDatum des ersten Eintrags
IdentifikationszeichenEintragsnummer im Tagesregister
HandelsregisteramtMeldungsnummer und Datum und Nummer der Ausgabe des Schweizerischen Handelsamtsblattes
Kosten der EintragungVerweis auf ehemalige Einträge
Auflistung der Belege für den EintragDatum der Löschung

Wie ist die Öffentlichkeit des Handelsregisters geregelt?

Es gibt gemäss Art. 10 der Handelsregisterverordnung (HRV) bestimmte Ausnahmen von der Öffentlichkeit von Handelsregistern. So müssen beispielsweise die sogenannte AHV-Nummer sowie die Kommunikation, die in Verbindung mit dem Eintrag entstanden ist, sowie Kopien von gewissen Dokumenten nicht bekannt gemacht werden. Abgesehen von diesen Sonderfällen gilt, dass die jeweiligen Ämter immer dann Zugang zum Hauptregister sowie in die Anmeldung und Belege erlauben müssen, wenn dies verlangt wird. Daraufhin wird dann ein entsprechender Handelsregisterauszug erstellt.

Auszüge aus dem HR

Wenn jemand Einsicht in das Handelsregisteramt fordert, dann ist das zuständige Amt dafür verantwortlich, einen beglaubigten Auszug zu den Einträgen einer Rechtseinheit aus dem Hauptregister anzufertigen. Sollte jemand einen Handelsregisterauszug vor der Veröffentlichung des Eintrags im Handelsamtsblatt verlangen, dann ist die Ausstellung nur mit Zustimmung des Eidgenössischen Amtes für das Handelsregister (EHRA) zur Eintragung zulässig.

Anmeldung und Eintragung von Handelsregistereinträgen

Juristische Personen müssen sich für einen Handelsregistereintrag zunächst einmal anmelden. Hierbei ist es erforderlich, dass die Rechtseinheit eindeutig erkennbar ist und die jeweiligen Informationen genannt oder auf entsprechende Belege verwiesen wird. Die Anmeldung muss entweder elektronisch oder auf Papier erfolgen und darf nur von Personen vorgenommen werden, die:

  • Zeichnungsberechtigte Personen
  • Bevollmächtigte Dritte
  • Oberhaupt der Gemeinderschaft
  • bei nicht kaufmännischer Vollmacht: Vorgesetzter

Die Unterzeichnung der Anmeldung muss grundsätzlich ebenfalls durch diese Personengruppen erfolgen. Wenn die Anmeldung auf Papier unterschrieben werden soll, dann ist dies entweder beim entsprechenden Amt direkt oder mit beglaubigten Unterschriften vorzulegen. Zudem muss bei der Unterzeichnung, die beim Handelsregisteramt vorgenommen wird, ein gültiger Identitätsausweis vorgelegt werden. Auch für elektronische Anmeldungen gibt es strenge Vorschriften. Aktiengesellschaften müssen an das zuständige Handelsregisteramt bestimmte Belege übermitteln, um sich für eine HR Eintragung anzumelden. So ist es zum Beispiel erforderlich, dass eine AG die Statuten, die Gründungsurkunde sowie gewisse Nachweise bezüglich des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle für einen Handelsregistereintrag einreicht.

Inhalte von HR Eintragungen

Ein Handelsregistereintrag muss bestimmte Bestandteile enthalten, die sich je nach Rechtsform unterscheiden. Für die Einträge jedes Unternehmens gilt allerdings, dass sowohl die Rechtseinheit an sich, nicht kaufmännische Prokuren sowie das Oberhaupt von Gemeinderschaften. Bei Einzelunternehmen werden in einem Handelsregistereintrag die Firma und ihre Unternehmens-Identifikationsnummer, der Sitz und das Rechtsdomizil, die Rechtsform und der Zweck sowie der Inhaber und seine Vertretung in das Handelsregister aufgenommen.

Für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften müssen ebenfalls der Name, die Rechtsform und die Identifikationsnummer, die Vertretung sowie der Firmenzweck angegeben sein. Zusätzlich sind hier allerdings auch noch der Zeitpunkt des Gesellschaftsbeginns sowie die Gesellschafter festzuhalten. Lediglich für Kommanditgesellschaften gilt, dass zwischen unbeschränkt und beschränkt haftenden Gesellschaftern unterschieden wird, und dass auch die Kommanditsumme im Handelsregister eingetragen werden muss.

Besonderheiten bei Handelsregisterinhalten einer AG

Die Inhalte einer Eintragung im Handelsregister für Aktiengesellschaften sind zahlreich. So müssen beispielsweise die Firma und die Identifikationsnummer des Unternehmens, die Rechtsform, Informationen zum Aktienkapital, den Zweck oder aber auch den Firmensitz im Handelsregistereintrag festgehalten werden. Ausserdem müssen auch das Datum der Statuten, die Mitglieder des Verwaltungsrates, Vertretungspersonen sowie bei einer zeitlich begrenzten AG ihre Dauer darin vermerkt werden. Wenn auch noch Sacheinlagen, Verrechnungstatbestände oder spezielle Vorteile existieren, müssen bei einer Aktiengesellschaft auch noch folgende Angaben gemacht werden:

  • Sacheinlage + Vertragsdatum, -gegenstand + Aktien
  • Verrechnung + Betrag der Forderung + ausgegebener Aktien
  • Inhalt + Wert der besonderen Vorteile

Löschen eines Handelsregistereintrags

Wenn ein Eintrag aus dem Handelsregister wieder gelöscht werden soll, dann muss dies im Hauptregister klar zu erkennen sein. Zudem müssen Einzelunternehmen beispielsweise dann die Löschung des Handelsregistereintrags vornehmen lassen, wenn der Inhaber entweder das Geschäft jemand anderem übergibt oder zur Gänze damit aufhört. Der entsprechende Grund für die Löschung muss ebenfalls im Handelsregister vermerkt sein. Im Unterschied dazu müssen Aktien-, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften im Zusammenhang mit einer Auflösung zum Zweck der Liquidation ebenfalls eine Löschung anmelden. Des Weiteren müssen hierbei auch folgende Informationen im Handelsregister angegeben werden:

  • Auflösung
  • Zusatz “in Liquidation”
  • Liquidatoren

Arten von Handelsregistern

Das Handelsregister wird sowohl auf regionaler als auch auf nationaler Ebene geregelt. So werden die Eintragungen in das Tages- und Hauptregister durch die Kantone selbst verwaltet. Auch das alphabetische Verzeichnis der Firmen und zusätzliche Ergänzungen, wie beispielsweise Mitgliederlisten, werden regional gesteuert. Dabei muss nach Art. 927 des Obligationenrechts (OR) nicht der Kanton an sich die Führung übernehmen, sondern kann diese Aufgabe auch an die Bezirke übergeben.

Kontaktdaten der kantonalen Handelsregister
KantonKontaktdatenÖffnungszeitenWebsite
AargauAdresse: Bahnhofplatz 3c CH-5001 Aarau, Telefon: +41 (0)62 835 14 80, Fax: +41 (0)62 835 14 97, E-Mail: info.hra@ag.chMontag bis Freitag: 7:30-12:00 & 13:30-17:00https://www.ag.ch/de/verwaltung/dvi/wirtschaft-arbeit/handelsregister
Appenzell AusserrhodenAdresse: Obstmarkt CH – 9100 Herisau, Telefon:+41 (0)71 353 61 11, Fax: +41 (0)71 353 62 59, E-Mail: Handelsregisteramt@ar.chMontag bis Freitag: 08:30-11:00 & 14:00-16:00 oder nach Vereinbarunghttps://ar.ch/verwaltung/departement-bau-und-volkswirtschaft/amt-fuer-wirtschaft-und-arbeit/handelsregister/
Appenzell InnerrhodenAdresse: Marktgasse 2 CH – 9050 Appenzell, Telefon: +41 (0)71 788 96 66, Fax: +41 (0)71 788 96 69, E-Mail: handelsregister@ai.chMontag bis Freitag: 08:00-12:00 & 13:30-17:00https://www.ai.ch/themen/wirtschaft-und-arbeit/handelsregister/
Basel-LandschaftAdresse: Domplatz 13 CH – 4144 Arlesheim, Telefon: +41 (0)61 552 45 00, Fax: +41 (0)61 552 45 01, E-Mail: handelsregister@bl.chMontag bis Freitag: Schalter: 08:00-12:00 & 14:00-17:00, Telefon: 09:00-11:00 & 14:00-16:00https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/handelsregister
Basel-StadtAdresse: Spiegelgasse 12 Postfach CH-4001 Basel, Telefon: +41 (0)61 267 44 55, Fax: +41 (0)61 267 65 80, E-Mail: info.hra@jsd.bs.chMontag bis Freitag: Schalter: 08:30-11:30 & 13:30-16:00, Telefon: 08:00-12:00 & 14:00-17:00https://www.jsd.bs.ch/ueber-das-departement/bereiche-abteilungen/recht/handelsregisteramt.html
BernAdresse: Gerechtigkeitsgasse 36 Postfach 627 CH-3000 Bern 8, Telefon: +41 (0)31 633 43 60, Fax: +41 (0)31 633 43 63, E-Mail: hrabe@jgk.be.chMontag bis Freitag: Schalter: 08:30-12:00 & 13:00-16:30, Telefon: 08:30-11:00 & 13:30-16:00https://www.hra.dij.be.ch/de/start.html
FreiburgAdresse: Boulevard de Pérolles 25 Case postale 1350 CH-1701 Fribourg, Telefon (deutsch): +41 (0)26 305 30 90, Telefon (français): +41 (0)26 305 30 91, Fax: +41 (0)26 305 30 99, E-Mail: rcfribourg@fr.chMontag bis Freitag: 08:00-11:30 & 14:00-16:30https://www.fr.ch/de/vwbd/hra
GenfAdresse: Rue du Puits-Saint-Pierre 4 CP 3597 CH-1211 Genève 3, Telefon: +41 (0)22 546 88 60, Fax: +41 (0)22 546 88 61, E-Mail: rc@etat.ge.chMontag bis Freitag: Schalter: 09:00-12:00 & 14:00-17:00, Telefon: 09:00-12:00 & 14:00-16:00https://handelsregister-hra.ch/handelsregister-genf/
GlarusAdresse: Zwinglistrasse 6 Postfach 533 CH-8750 Glarus, Telefon (Registerführer): +41 (0)55 646 66 30, Telefon (Stellvertretung): +41 (0)55 646 66 31, Fax: +41 (0)55 646 66 33, E-Mail: handelsregisteramt@gl.ch & hra@gl.chMontag bis Mittwoch, Freitag: Schalter und Telefon: 08:00-11:30 & 14:00-17:00, Donnerstag: Schalter: 08:00-11:30 & 14:00-17:30, Telefon: 08:00-11:30 & 14:00-17:00https://www.gl.ch/verwaltung/volkswirtschaft-und-inneres/wirtschaft-und-arbeit/handelsregister.html/1038
GraubündenAdresse: Rohanstrasse 5 CH-7001 Chur, Infoline: +41 (0)81 257 21 00, Telefon: +41 (0)81 257 24 85, Fax: +41 (0)81 257 21 44, E-Mail: info@giha.gr.chMontag bis Donnerstag: 08:00-12:00 & 14:00-17:00, Freitag: 08:00-12:00 & 14:00-16:00https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/dvs/giha/ueberuns/Seiten/home.aspx
JuraAdresse: Rue de la Justice 2 CH-2800 Delémont, Telefon: +41 (0)32 420 59 77, Fax: +41 (0)32 420 59 71, E-Mail: registre.commerce@jura.chMontag bis Freitag: Schalter: 09:00-11:30 & 14:00-17:00, Telefon: 09:00-11:00 & 14:00-16:00https://www.jura.ch/rc
LuzernAdresse: Bundesplatz 14 CH-6002 Luzern, Telefon: +41 (0)41 228 58 16, Fax: +41 (0)41 228 58 11, E-Mail: handelsregister@lu.chMontag bis Freitag: Schalter: 08:00-11:30 & nach Vereinbarung, Telefon: 08:00-11:30 & 14:00-15:30https://handelsregister.lu.ch/
NeuenburgAdresse: Rue du Musée 1 CP 2976 CH-2001 Neuchâtel, Telefon: +41 (0)32 889 61 14, Fax: +41 (0)32 889 60 66, E-Mail: Registre.Commerce@ne.chMontag bis Donnerstag: Schalter und Telefon: 08:00-12:00 & 13:30-17:00, Freitag: Schalter und Telefon: 08:00-16:30https://www.ne.ch/autorites/DESC/NECO/rcne/Pages/accueil.aspx
NidwaldenAdresse: Stansstaderstrasse 54 CH-6371 Stans, Telefon: +41 (0)41 618 76 90, Fax: +41 (0)41 618 76 93, E-Mail: handelsregister@nw.chMontag bis Freitag: Schalter und Telefon: 08:00-12:00 & 14:00-17:00 und vor öffentlichen Ruhetagen nur bis 16:30, telefonische Anmeldung bei Unterschriftsbeglaubigungen!https://www.nw.ch/hregamt/316
ObwaldenAdresse: St. Antonistrasse 4 Postfach 1264 CH-6061 Sarnen, Telefon: +41 (0)41 666 62 21, Fax: +41 (0)41 660 11 49, E-Mail: hra@ow.chMontag bis Freitag: 08:00-11:45 & 13:30-17:00, keine Voranmeldung erforderlichhttps://www.ow.ch/fachbereiche/1876
SchaffhausenAdresse: Mühlentalstrasse 105 VGM Postfach CH-8200 Schaffhausen, Telefon: +41 (0)52 632 72 22, Fax: +41 (0)52 632 78 27, E-Mail: handelsregisteramt@ktsh.chMontag bis Freitag: 08:00-11:30 & 13:30-17:00https://sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Verwaltung/Volkswirtschaftsdepartement/Handelsregisteramt/Handelsregister-507583-DE.html
SchwyzAdresse: Bahnhofstrasse 15 Postfach 1185 CH-6431 Schwyz, Telefon: +41 (0)41 819 16 50, Fax: +41 (0)41 819 16 59, E-Mail: hr.awi@sz.chMontag bis Freitag: Schalter und Telefon: 08:00-11:45 & 13:45-17:00https://www.sz.ch/unternehmen/handelsregister/handelsregister-schwyz.html/72-443-4442-1890
SolothurnAdresse: Schmelzihof Wengimattstrasse 2 CH-4710 Klus-Balsthal, Telefon: +41 (0)62 311 90 51, Fax: +41 (0)62 311 90 50, E-Mail: hr@fd.so.chMontag bis Freitag: Schalter: 08:00-11:30 & 13:30-17:00 oder nach Vereinbarung, Telefon: 09:00-11:30 & 14:00-16:00https://so.ch/verwaltung/finanzdepartement/kantonales-handelsregister/
St.GallenAdresse: Davidstrasse 27 Postfach 844 CH-9001 St. Gallen, Telefon: +41 (0)58 229 37 24, Fax: +41 (0)58 229 46 60, E-Mail: info.afhn@sg.chMontag bis Freitag: 08:00-11:30 & 14:00-17:00https://www.sg.ch/recht/handelsregister-notariate.html
TessinAdresse: Via Tognola 7 CH-6710 Biasca, Telefon: +41 (0)91 816 29 81, Fax: +41 (0)91 816 29 89, E-Mail: di-rc@ti.chMontag bis Freitag: 09:00-11:45 & 14:00-16:00https://ti.chregister.ch/cr-portal/suche/suche.xhtml
ThurgauAdresse: Bahnhofplatz 65 CH-8510 Frauenfeld, Telefon: +41 (0)58 345 70 70, Fax: +41 (0)58 345 70 71, E-Mail: sekretariat.hz@tg.chMontag bis Freitag: 08:00-11:30 & 13:30-16:30https://hz.tg.ch/
UriAdresse: Rathausplatz 5 CH-6460 Altdorf, Telefon: +41 (0)41 875 22 72, Fax: +41 (0)41 875 22 73, E-Mail: hra@ur.chMontag bis Freitag: 14:00-17:00https://www.ur.ch/unterinstanzen/879
WaadtAdresse: Rue Grenade 38 Case postale 198 CH-1510 Moudon, Telefon: +41 (0)21 557 81 21, Fax: +41 (0)21 557 81 11, E-Mail: info.rc@vd.chMontag bis Freitag: Schalter:
09:00-16:00, Telefon: 08:30-11:30 & 14:00-16:00
https://www.vd.ch/toutes-les-autorites/ordre-judiciaire-vaudois-ojv/office-cantonal-du-registre-du-commerce
WallisAdresse: Place du Midi 30 Case postale 1176 CH-1951 Sion, Telefon: +41 (0)27 322 92 05, Fax: +41 (0)27 322 92 07, E-Mail: rdc.vc@admin.vs.chMontag bis Donnerstag: Schalter: 08:30-11:30 & 14:00-17:00, Freitag: Schalter: 09:00-11:00, Montag bis Freitag: Telefon: 09:00-11:00 & 14:00-16:00https://www.vs.ch/de/web/ext-rc/
ZugAdresse: Verwaltungsgebäude 1 an der Aa Aabachstrasse 5 CH-6300 Zug, Telefon: +41 (0)41 728 55 60, Fax: +41 (0)41 728 55 69, E-Mail: contact.hra@zg.chMontag: 08:30-11:45 & 14:00-18:00, Dienstag bis Freitag 08:30-11:45 & 14:00-17:00https://zg.ch/de/volkswirtschaftsdirektion/handelsregister-und-konkursamt/handelsregisteramt
ZürichAdresse: Schöntalstrasse 5 Postfach CH-8022 Zürich, Telefon: +41 (0)43 259 74 00, Fax: +41 (0)43 259 74 90, E-Mail: kanzlei.hra@ji.zh.chMontag bis Freitag: Schalter: 08:00-16:30, Telefon: 08:00-11:30 & 13:00-16:30https://www.zh.ch/de/wirtschaft-arbeit/handelsregister.html

ZEFIX

Der zentrale Firmenindex (ZEFIX) wird vom Eidgenössischen Amt verwaltet und bietet die Möglichkeit, eine tagesaktuelle Fassung aller im Handelsregister vermerkten Unternehmen und Publikationen im Handelsamtsblatt einzusehen. Abgesehen von der Website des ZEFIX gibt es auch noch die Option, über eine App von überall aus Einsicht in das Firmenregister zu nehmen. Teilweise bietet auch opendata.swiss an, Informationen aus dem Zefix abrufen zu können.

Kontaktdaten ZEFIX
Adresse:Bundesamt für Justiz (BJ), Eidgenössisches Amt für das Handelsregister (EHRA), Bundesrain 20, 3003 Bern
Telefon:+41 (0) 58 462 41 97
Fax:+41 (0) 58 462 44 83
E-Mail:zefix@bj.admin.ch
Öffnungszeiten:Montag bis Freitag: 08:30-12:00 und 14:00-16:30
Website:https://www.zefix.admin.ch/de/search/entity/welcome

So kann Sie ein Anwalt unterstützen

Wenn ein Unternehmen sich in das Handelsregister eintragen lassen muss, kann ein Anwalt für Gesellschaftsrecht eine wertvolle Hilfe sein. So klärt dieser den Firmeninhaber beispielsweise über den Ablauf des Eintragungsverfahrens und die Richtlinien zur Anmeldung auf. Hierbei setzt er seinen Mandanten auch über die relevanten Inhalte einer HR Eintragung in Kenntnis. Des Weiteren unterstützt ein entsprechender Rechtsanwalt Firmen auch bei der Löschung eines Handelsregistereintrags. Auch wenn es um die verschiedenen Arten und um die Handhabung des Firmenregisters in Ihrem Kanton geht, ist ein Jurist der richtige Ansprechpartner.

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FAQ: Handelsregister

Welche wirtschaftlichen Informationen in einem Handelsregistereintrag angegeben werden müssen, entscheidet sich durch die entsprechende Rechtsform. Denn so gibt es verschiedene Anforderungen an die Inhalte von Einzelfirmen, Aktien-, Kommandit- und Kollektivgesellschaften.
Zunächst muss für einen Handelsregistereintrag eine Anmeldung gemacht werden. Hierfür müssen die Firma und der Inhalt des Inhalts klar definiert werden. Ausserdem darf die Anmeldung zur HR Eintragung nur durch eine in Art. 17 HRegV genannte Person vorgenommen werden.
Ja, wenn eine juristische Person das Geschäft einstellt beziehungsweise eine Gesellschaft aufgelöst wird, dann muss eine Löschung der HR Eintragung erfolgen. Auch wenn ein Einzelunternehmen von jemand anderem übernommen wird, müssen die Einträge der Rechtseinheit gelöscht werden.
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