Unternehmensnachfolge durch Mitarbeiter
Wenn firmenintern ein Nachfolger bestimmt wird, spricht man auch von einem sogenannten Management-buy-out (MBO). Hierbei wird also der neue Inhaber innerhalb des entsprechenden Unternehmens gesucht und oft wird die Firma an einen Mitarbeiter mit vorheriger Leitungsposition verkauft. Diese Art der Unternehmensnachfolge bietet den Vorteil, dass der neue Firmeninhaber den anderen Arbeitnehmern bereits bekannt ist. Allerdings können bei dieser Variante auch einige Nachteile für die Beteiligten entstehen, die bereits vor dem Wechsel berücksichtigt werden müssen. So muss derjenige, der das Unternehmen veräussern möchte, bedenken, dass er hierbei vermutlich einen niedrigeren Preis als bei einem Verkauf an einen Aussenstehenden bekommt. Zudem muss der Nachfolger auf die hohe Fremdfinanzierung und die Verzinsung achten.
Weiterführung des Unternehmens durch Aussenstehende
Falls sich sowohl innerhalb der Familie als auch im Unternehmen selbst kein geeigneter Nachfolger finden lässt, wird es an aussenstehende Dritte weitergegeben. Hierbei geht die Firma durch den Verkauf also an eine komplett neue Person über. Dies bedeutet, dass sich auch die Mitarbeiter an einen völlig neuen Firmeninhaber gewöhnen müssen und es nach dem Übergabeprozess auch möglicherweise zu neuen Arbeitsstrukturen kommen kann. Bei der Unternehmensnachfolge durch Dritte wird oft an eine andere Firma oder an Investoren verkauft. Wenn ein anderes Unternehmen die Leitung übernimmt, ist für die Stabilität wichtig, dass die Belegschaft und die alte Struktur während des Übergabezeitraums berücksichtigt und eingebunden werden.
Gemischte Nachfolge der Firma
Es ist auch möglich, dass die Unternehmensnachfolge durch eine Mischung aus diesen drei Formen geregelt wird. So kann beispielsweise die Firma weiterhin innerhalb der Familie bleiben, während ein Geschäftsführer eingestellt wird, der die Leitung übernimmt. Dadurch erfolgt eine Trennung zwischen der Führung des Unternehmens und dem Kapital. Diese Form der Unternehmensnachfolge bringt sowohl Vor- als auch Nachteile für die Familie des ehemaligen Firmeninhabers mit. Zu den Vorteilen dieser Art zählt unter anderem, dass das Unternehmen weiterhin in Familienbesitz bleibt und somit ein zukünftiger Führungswechsel auch leichter möglich ist. Auch wird eine bessere Trennung von Privatem und Geschäftlichen ermöglicht. Nachteilig können sich hingegen fehlende Haftung des Firmenleiters für Fehler oder aber auch die Abhängigkeit vom Geschäftsführer erweisen. Die Einsetzung eines Managers ist allerdings nicht die einzige Möglichkeit für eine gemischte Unternehmensnachfolge. So kann der Unternehmer beispielsweise gemäss Art. 275ff des Obligationenrechts (OR) zum Beispiel einem Pächter das Unternehmen zur Verfügung stellen.
Hürden bei der Unternehmensnachfolge
Die Unternehmensnachfolge beziehungsweise deren Planung ist kein einfacher Prozess. In diesem Zusammenhang müssen zahlreiche rechtliche und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden, um eine erfolgreiche Firmennachfolge sicherzustellen. Dabei müssen sich sowohl der Firmeninhaber als auch die Person, die das Unternehmen übernimmt, den eigenen Aufgaben bewusst sein. Denn wenn man als Verkäufer der Firma oder als ihr Nachfolger die Lage falsch einschätzt, kann dies folgenschwere Konsequenzen für das Unternehmen haben. Im Anschluss werden folgende Herausforderungen rund um die Nachfolgeregelung eines Unternehmens näher erläutert:
- Lage des Unternehmers
- Situation des Nachfolgers
- Folgen einer mangelnden Nachfolgeplanung